Das Ziel der vorliegenden Wasserinformation besteht darin, die wesentlichen Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen in Bezug auf die Probennahme von Trinkwasser aus der Trinkwasser‑ Installation für die Untersuchungen auf Legionellen zusammenfassend darzustellen und somit eine zielgerichtete Vorgehensweise in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung zu ermöglichen.
Nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001) kommt der Qualitätsüberwachung des Trinkwassers am Zapfhahn des Verbrauchers ein großer Stellenwert zu. So ist in § 5 Absatz 1 der TrinkwV 2001 festgelegt, dass in Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. In Ergänzung zur DVGW‑Information Wasser Nr. 74 gibt die TWIN Nr. 06 Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchungen von Trinkwasser‑Installationen) detaillierte Empfehlungen zur Probennahme selbst.