GW 315 Arbeitsblatt 01/2020

Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten

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Das Arbeitsblatt GW 315 gibt grundlegende Hinweise zur Vermeidung von Beschädigungen vorhandener Versorgungsanlagen im Zuge von Baumaßnahmen. Es gilt für alle Bauarbeiten und regelt die Anforderungen an Bauausführende und Betreiber von Versorgungsanlagen.

Bei Beginn der Bauarbeiten müssen vor Ort Informationen zu Versorgungsanlagen aus dem Planwerk mit aktuellem Stand vorliegen.

Der Bauausführende ist daher verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn Gewissheit über die Lage von Versorgungsanlagen zu verschaffen und die Versorgungseinrichtungen für die Dauer der Bauausführung zu schützen. Die Verpflichtung zur Erkundigung seitens des Bauausführenden ergibt sich aus gefestigter Rechtsprechung sowie Vorschriften zur Unfallverhütung und Regelungen der Landesbauordnungen, Schutzanweisungen (z. B. Merkheft für Baufachleute) etc.

Verstöße eines Bauausführenden gegen die Erkundigungs‑ und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zu einer Schadensersatzverpflichtung nach ? 823 BGB und können darüber hinaus im Einzelfall auch mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.

In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass insbesondere auch Auftraggeber und Bauherren ebenso wie die mit der Planung und Ausschreibung beauftragten Ingenieurbüros und Architekten in dem gesamten Prozess eine Mitwirkungspflicht haben und die erforderlichen Maßnahmen zur Netzauskunft, Erkundigung und den späteren Bauarbeiten bereits bei den ersten Überlegungen zu Baumaßnahmen berücksichtigen müssen. Dies gilt auch für öffentliche Vorhabensträger, wie Bau‑ und Ordnungsbehörden. Dies dient insgesamt dem Schutz der Versorgungsanlagen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Personen‑ und Sachschäden sowie Versorgungsstörungen.

Unstrittig ist in diesem Zusammenhang die Mitwirkung des Betreibers einer Versorgungsanlage durch dieNetzauskunft im Zuge von Bau‑ und Planungsmaßnahmen. Aufgrund des vorhandenen öffentlichen Interesses werden durch die Betreiber Auskünfte gegenüber Dritten über die Lage und den Verlauf ihrer Versorgungslagen erteilt.
Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

3.1 Betreiber (Betreiber von Versorgungsanlagen)

3.2 Versorgungsanlagen

3.3 Bauausführender

3.4 Bauarbeiten/Bautätigkeiten

4 Allgemeine Pflichten bei Bauarbeiten

5 Erkundigungspflicht

6 Lage von Versorgungsanlagen

7 Baubeginn

8 Fachkundige Aufsicht

9 Maschinelle Arbeiten

10 Freilegen von Versorgungsanlagen

11 Maßnahmen bei Beschädigungen

12 Dokumentation

Anhang A (informativ) ? Maßnahmen bei Austritt des Rohrleitungsinhaltes

Anhang B (informativ) ? Kurzhinweise für Planer und Bauausführende zum Schutz von Versorgungsanlagen