W 256 Arbeitsblatt 12/2020

Radionuklidhaltige Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwasser ? Bewertung und Entsorgung

96,19 €*
  • DVGW
  • 36 Seiten
  • 1. Auflage 2020
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Der Schutz vor natürlichen Strahlenquellen wurde bereits mit der Strahlenschutzverordnung von 2001 eingeführt. Neu ist, dass Kiese, Sande, Harze und Kornaktivkohlen aus der Grundwasseraufbereitung in die Liste der zu berücksichtigenden Rückstände aufgenommen wurden und somit den Regelungen des Strahlenschutzrechtes unterliegen. Dies bedeutet für die Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die Grundwasser (im Sinne der EG‑ Wasserrahmenrichtlinie (EG‑WRRL)) aufbereiten, dass sie überprüfen müssen,ob die Wasserwerksrückstände nach Strahlenschutzrecht zu berücksichtigende Rückstände darstellen oder nicht. Handelt es sich um nach Strahlenschutzrecht zu berücksichtigende Rückstände, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht zum Schutz der Umwelt und der Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht zum sicheren Transporteingehalten werden. Andere Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwässern sind nicht betroffen. Ebenso ist die Aufbereitung von Oberflächenwässern (z. B. von Uferfiltrat) generell nicht betroffen.
Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

3.1 Aktivität, spezifische

3.2 Aktivitätskonzentration

3.3 Bauprodukt (nach BauPVO)

3.4 Bauprodukt (nach StrlSchG)

3.5 Beruflich exponierte Person (? 5 Absatz 7 StrlSchG)

3.6 Effektive Dosis

3.7 Grundwasser (gemäß EG-WRRL)

3.8 Materialien

3.9 NORM

3.10 Rückstände

3.11 Radionuklide

3.12 Überwachungsgrenze

4 Herkunft natürlicher Radionuklide im Wasserkreislauf

5 Radionuklide in den Rückständen der Wasseraufbereitung

5.1 Allgemeines

5.2 Rückstände im Sinne des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG)

5.2.1 Filtersande und Filterkiese aus der Entfernung von Eisen, Mangan oder Arsen

5.2.2 Kornaktivkohle

5.2.3 Adsorberharze aus der Entfernung von Uran

5.2.4 Ionenaustauscherharze aus der Enthärtung und Entsalzung

6 Rechtliche Grundlagen

6.1 Strahlenschutzrecht

6.2 Weitere relevante Rechtsbereiche

7 Vorgehen bei der Untersuchung und Bewertung von Rückständen aus der Aufbereitung von Grundwasser

7.1 Allgemeines

7.2 Probennahme von Wasserwerksrückständen zur Untersuchung auf Radionuklide

7.2.1 Allgemeine Anforderungen

7.2.2 Filtersand, Filterkies und Kornaktivkohle

7.2.3 Harze (hier: Uranadsorberharze)

7.3 Durchführung der Radionuklidanalysen

7.4 Verfahren nach StrlSchG bei der Verwertung und Beseitigung von Wasserwerksrückständen ? Erläuterungen zum Verfahrensschema (Teile 1 bis 4 auf den Seiten 20 bis 23)

7.4.1 Allgemeines

7.4.2 Verfahrensschema (Teile 1 bis 4)

7.4.3 Zu Teil 1 (Seite 20) des Verfahrensschemas

7.4.4 Zu Teil 2 (Seite 21) des Verfahrensschemas

7.4.5 Zu Teil 3 (Seite 22) des Verfahrensschemas

7.4.6 Zu Teil 4 (Seite 23) des Verfahrensschemas

8 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

9 Transportrecht

Anhang A (informativ) ? Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen

Anhang B (informativ) ? Natürliche Zerfallsreihen von Uran-238 und Thorium-232

B.1 Zerfallsreihe von Uran-238 (unter dem Nuklid stehen die auftretenden Strahlungen)

B.2 Zerfallsreihe von Thorium-232 (unter dem Nuklid stehen die auftretenden Strahlungen)

Anhang C (informativ) ? Übersicht über Unterscheidung zwischen Wasserwerksmaterialien und Rückständen gemäß StrlSchG

C.1 Filtersand

C.2 Kornaktivkohle

Anhang D (informativ) ? Mustervorlage für ein Probennahmeprotokoll

Literaturverzeichnis