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AVBWasserV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

vom 20.06.1980 (BGBl. I S. 750, 1067), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010, 2073)

ab 0,73 €

Material
100% Recyclingpapier
Format
28 Seiten, DIN lang, geheftet
Ausgabe
Dezember 2014
Artikel-Nr.
309620
Die beim Druck unvermeidbaren CO2-Emissionen werden durch Investitionen in sofort wirksame Klimaschutzprojekte ausgeglichen.
Ab einer Auflage von 1.000 Stück mit Ihrem Logo individualisierbar, Preis auf Anfrage. Petra Bergmann, Tel.: +49 228 9191‑418.
Verkaufseinheit
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Mindestabnahme
100

wvgw media GmbH

Josef-Wirmer-Straße 3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

Menge Stückpreis
bis 999
1,06 €
bis 2999
1,00 €
bis 4999
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ab 5000
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ST
Artikel-Nr. 309620


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1-3 Tage

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regelt vertraglich die Herstellung und den Betrieb von Hausanschlüssen und damit die Versorgung mit Trinkwasser. Am 1. April 1980 trat die Verordnung zum ersten Mal in Kraft; zuletzt geändert wurde sie durch Artikel 8 der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010, 2073).

Für Wasserversorger und Kunden sowie ggf. zusätzlich beteiligter Grundstückseigentümer ergeben sich Rechte und Pflichten aus den 37 Paragrafen der AVBWasserV sowie Maßnahmen und technische Regeln zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung einschließlich der Errichtung neuer Anschlüsse und deren Wartung. Arbeiten an der Installation dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Auch regelt die Verordnung Abrechnung und Mitteilungspflichten.

Somit bildet die Verordnung die Grundlage für eine stabile und sichere Versorgung mit sauberem Trinkwasser. 

wvgw media GmbH

Josef-Wirmer-Straße 3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

Produktart: Fachinformation, Rechnungsbeileger
Zielgruppe: Hauseigentümer

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regelt vertraglich die Herstellung und den Betrieb von Hausanschlüssen und damit die Versorgung mit Trinkwasser. Am 1. April 1980 trat die Verordnung zum ersten Mal in Kraft; zuletzt geändert wurde sie durch Artikel 8 der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010, 2073).

Für Wasserversorger und Kunden sowie ggf. zusätzlich beteiligter Grundstückseigentümer ergeben sich Rechte und Pflichten aus den 37 Paragrafen der AVBWasserV sowie Maßnahmen und technische Regeln zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung einschließlich der Errichtung neuer Anschlüsse und deren Wartung. Arbeiten an der Installation dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Auch regelt die Verordnung Abrechnung und Mitteilungspflichten.

Somit bildet die Verordnung die Grundlage für eine stabile und sichere Versorgung mit sauberem Trinkwasser. 

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Zielgruppe: Hauseigentümer
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