C 463 Arbeitsblatt 06/2025
Kohlenstoffdioxidleitungen aus Stahlrohren - Planung und Errichtung
- Herausgeber/Verlag: DVGW
- Format: 25 Seiten
- Ausgabe: 2. Auflage 2025
- Verkaufseinheit: 1
- Mindestabnahme: 1
- Artikel-Nr.: 512247
64,20 €*
Inhalte DVGW-Arbeitsblatt C 463
DVGW-Arbeitsblatt C 463 gilt für die Planung und Errichtung von CO₂-Leitungen aus Stahlrohren, die mit Fluiden betrieben werden. Es trägt dazu bei, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Personen sowie die technische Integrität von Leitungen, Anlagen sowie Anlagenkomponenten zum Transport von CO₂ in Leitungen aus Stahlrohren zu gewährleisten.
Es gelten die Regelungen des DVGW-Arbeitsblattes G 463, soweit in diesem Arbeitsblatt keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
DVGW-Arbeitsblatt C 463 kann sinngemäß auch für Auslegungsdrücke < 16 bar angewendet werden.
Folgende Änderungen wurden im Vergleich zur Ausgabe aus 2022 umgesetzt:
- Der zweite Absatz des Abschnitts 1 wurde gestrichen.
„Für das Errichten von Leitungen für CO₂, welches nicht den Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes
C 260 entspricht, kann dieses Arbeitsblatt unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften des Fluids
und ggf. bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.“ - Der Abschnitt 1 ‚Anwendungsbereich‘ wurde inhaltlich überarbeitet.
- Der einleitende Absatz zu ‚Normativen Verweisungen‘ (Abschnitt 2) wurde angepasst. Der Satz „Anwender
dieses Teils des DVGW-Regelwerkes werden jedoch gebeten, die jeweils neusten Ausgaben
der nachfolgend angegebenen normativen Dokumente anzuwenden“ wurde gestrichen. - Der Abschnitt 2 ‚Normativen Verweisungen‘ wurde auf den aktuellen Stand angepasst.
- In Abschnitt 3.1 ‚Allgemeines‘ wurden weitere Regelwerke für die geltenden Begriffen aufgenommen.
- Der Titel von Abschnitt 3.2 ‚Kohlenstoffdioxid/CO₂/Kohlenstoffdioxidstrom/CO₂-Strom‘ wurde zu ‚CO₂ (Kohlenstoffdioxid)‘ geändert. Die Definition von ‚CO₂‘ und ‚CO₂-Strömen‘ wurde angepasst.
- In Abschnitt 3.3 ‚CO₂-Leitungen‘ wurde die Definition von ‚CO₂-Leitungen‘ angepasst.
- Der Abschnitt 5.3 ‚Streckenarmaturen‘ wurde von ‚Streckenarmaturen‘ zu ‚Absperrarmaturen‘ umbenannt und inhaltlich präzisiert.
- Der Abschnitt 5.4 ‚Einrichtung und Entleerung‘ wurde gestrichen: „Einrichtung und Entleerung
An jeder Absperreinrichtung/Streckenarmatur ist eine Einrichtung für eine gefahrlose Entleerung zu
installieren. Die Einrichtungen für eine Entleerung sind so zu positionieren, dass sie sich in ausreichender Entfernung zur nächstgelegenen Wohn-, Gewerbe-, bzw. Industriebebauung befinden. Dabei sind u. a. auch die auftretende Geräuschentwicklung beim Entleerungsvorgang selbst sowie die Eigenschaften von CO₂ ausreichend zu berücksichtigen. Weitere Hinweise sind ISO 27913 zu entnehmen.“ - Die Nummerierung des Abschnitts 5.5 ‚Leitungsüberwachungssysteme und Leitungssicherheitssysteme‘ hat sich zu Abschnitt 5.4 geändert. Der Abschnitt wurde inhaltlich präzisiert.
- Die Nummerierung des Abschnitts 5.6 ‚Rohrinnenschutz/-beschichtung‘ hat sich zu Abschnitt 5.5 geändert. Der Abschnittstitel wurde zu ‚Rohrinnenbeschichtung‘ geändert. Die Beschreibung der Anforderungen an Rohrinnenbeschichtungen wurde angepasst.
- Die Nummerierung des Abschnitts 5.7 ‚Trassierung‘ hat sich zu Abschnitt 5.6 geändert. Der Inhalt des Abschnitts wurde präzisiert.
- Dem Abschnitt 6 ‚Konstruktive Anforderungen‘ wurde der Unterabschnitt 6.1 ‚Allgemeines‘ zugefügt. Die Nummerierung nachfolgender Unterabschnitte wurden entsprechend angepasst.
- Die Nummerierung des Abschnitts 6.1 ‚Berechnung der Rohre‘ hat sich zu Abschnitt 6.2 geändert. Der Inhalt dieses Abschnitts wurde in zwei Unterabschnitte unterteilt: - Abschnitt 6.2.1 ‚Gasförmige Phase‘
- Abschnitt 6.2.2 ‚Dichte Phase‘ - Die Berücksichtigung der Materialermüdung infolge von Druckschwankungen wurde in dem neuen Unterabschnitt 6.2.2 ‚Dichte Phase‘ neu aufgenommen.
- Die Auslegung der ‚Mindestwanddicke zur Vermeidung langlaufender Scherrisse‘ wurde überarbeitet und fachlich angepasst.
- Die Nummerierung des Abschnitts 6.2 ‚Werkstoffe‘ hat sich zu Abschnitt 6.3 geändert. Dieser Abschnitt wurde inhaltlich und fachlich überarbeitet.
- Die Nummerierung des Abschnitts 6.3 ‚Isolierverbindungen‘ hat sich zu Abschnitt 6.4 geändert. Des Weiteren wurde der Titel des Abschnitts zu ‚Sonstige Rohrleitungsbauteile‘ geändert und der Abschnittsinhalt angepasst.
- Der Abschnitt 7 ‚Bauausführung‘ wurde auf die Verweisung zu DVGW-Arbeitsblatt G 463 reduziert.
- Das alternative Druckmessverfahren B2 nach DVGW-Arbeitsblatt G 469 wurde für erdverlegte Leitungen für den Transport von CO₂ in dichter Phase in Abschnitt 8 ‚Druckprüfung der verlegten CO₂-Leitung‘ aufgenommen.
- In Abschnitt 8 ‚Druckprüfung von verlegten CO₂-Leitungen‘ wurden ‚gegebenenfalls vorhandenen Umfahrungsleitungen‘ aufgenommen.
- Die Dokumentation des gemessenen und nachgewiesenen Taupunkts ≤ 40 °C 24 Stunden nach Trocknungsende wurde in Abschnitt 8 ‚Druckprüfung von verlegten CO₂-Leitungen‘ aufgenommen.
- Der informative Anhang A zur beispielhaften Wanddickenbestimmung von CO₂-Leitungen für die dichte Phase wurde neu hinzugefügt.
- Der informative Anhang B zur Umstellung von Rohrleitungen aus Stahlrohren für den Transport von CO₂ wurde neu hinzugefügt.
- Das Regelwerk wurde redaktionell angepasst.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Normative Verweisungen
- 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
- 4 Grundlegende Anforderungen
- 5 Anforderungen an die Planung
- 6 Konstruktive Anforderungen
- 7 Bauausführung
- 8 Druckprüfung der verlegten CO₂-Leitung
- 9 Inbetriebnahme
- Anhang A (informativ) – Beispiel zur Wanddickenbestimmung von CO₂-Leitungen für die dichte Phase
- Anhang B (informativ) – Umstellung von Leitungen aus Stahlrohren für den Transport von CO₂
- Anhang C (informativ) – Musterbestätigung der Bauaufsicht über die ordnungsgemäße Ausführung aller Baustellenarbeiten
- Anhang D (informativ) – Muster eines Rohrbuches
- Literaturhinweise
Wichtige normative Verweisungen
DVGW-Arbeitsblatt C 260
DVGW-Arbeitsblatt C 466
DVGW-Arbeitsblatt G 260
DVGW-Merkblatt G 400
DVGW-Arbeitsblatt G 453
DVGW-Arbeitsblatt G 463
DVGW-Arbeitsblatt G 466-1
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