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DIN EN ISO 16923 07/2018

Erdgastankstellen - CNG-Tankstellen zur Betankung von Fahrzeugen ++ PDF-Datei ++

143,40 €

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Hrsg./Verlag
DIN
Artikel-Nr.
510284
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1
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1

Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

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Artikel-Nr. 510284


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Diese Norm DIN EN ISO 169213 gilt auch für Teile einer Tankstelle, wo sich das Erdgas in einem gasförmigen Zustand befindet und komprimiertes Erdgas (CNG) abgegeben wird, das nach ISO 16924von verflüssigtem Erdgas (LCNG, en: liquefied compressed natural gas) abgeleitet wurde.

Dieses Dokument gilt für Tankstellen, die mit Erdgas ausgestattet sind, wie in den anwendbaren örtlichen Bestimmungen über die Gaszusammensetzung oder wie in ISO 13686 festgelegt. Es gilt ebenfalls für andere Gase, die diese Anforderungen erfüllen, einschließlich Biomethan, aufbereitetes Kohleflöz‑Methan (CBM, en: coalbed methane) und Gas aus der Verdampfung von LNG (vor Ort oder im Werk).

Es umfasst die gesamte Ausrüstung für die nachgelagerte Gasversorgungsleitung (d. h. den Trennungspunkt zwischen den Rohrleitungen der CNG‑Tankstelle und dem Rohrleitungs‑Netzwerk).

Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

Ausgabe: PDF-Download
Regelwerksart: DIN-Norm
Diese Norm DIN EN ISO 169213 gilt auch für Teile einer Tankstelle, wo sich das Erdgas in einem gasförmigen Zustand befindet und komprimiertes Erdgas (CNG) abgegeben wird, das nach ISO 16924von verflüssigtem Erdgas (LCNG, en: liquefied compressed natural gas) abgeleitet wurde.

Dieses Dokument gilt für Tankstellen, die mit Erdgas ausgestattet sind, wie in den anwendbaren örtlichen Bestimmungen über die Gaszusammensetzung oder wie in ISO 13686 festgelegt. Es gilt ebenfalls für andere Gase, die diese Anforderungen erfüllen, einschließlich Biomethan, aufbereitetes Kohleflöz‑Methan (CBM, en: coalbed methane) und Gas aus der Verdampfung von LNG (vor Ort oder im Werk).

Es umfasst die gesamte Ausrüstung für die nachgelagerte Gasversorgungsleitung (d. h. den Trennungspunkt zwischen den Rohrleitungen der CNG‑Tankstelle und dem Rohrleitungs‑Netzwerk).

Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

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Regelwerksart: DIN-Norm