Mit dieser Ergänzungslieferung wird der Abschnitt
1.4.2 „Bestandsschutz“ um 10 Praxisbeispiele
erweitert, an denen die Begriffe wesentliche
Veränderung und Änderung verdeutlicht werden und
inwieweit sich daraus eine Nachrüstpflicht für
bestehende Flüssiggas-Anlagen ergibt.
Weiterhin wurden im Abschnitt 4.1
„Regelwerksanforderungen für die Aufstellung eines
Flüssiggas-Behälters“ alle Feststellungstexte
aufgrund der gesammelten Erfahrungen überprüft und
im Ergebnis einzelne Regelwerksanforderungen
gestrichen, redaktionell geändert oder neue
hinzugefügt. Alle geänderten oder neu
hinzugefügten Feststellungstexte sind markiert.
Ganz neu aufgenommen wurde der Abschnitt 4.2
„Regelwerksanforderungen für
Leitungsanlagen-Flüssiggas“. Vergleichbar zu den
Regelwerksanforderungen für die Aufstellung eines
Flüssiggas-Behälters wurden hier in den HG 30 bis
38 die Regelwerksanforderungen für Rohrleitungen
zusammengestellt, die in der Form auch gute
Voraussetzungen für die Verarbeitung per EDV
bieten.