DVGW-Information Gas Nr. 25 08/2021
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Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
Inhalte DVGW-Information Gas Nr. 25 Ausgabe 2021
DVGW-Information Gas Nr. 25 Ausgabe 2021 dient als Orientierung bei der sichereren Odorierung von Wasserstoff und wasserstoffreicher Gase.
Das Odorieren von wasserstoffreichen Gasen ist keine völlig neue Technik. Bereits in den Zeiten von Stadt- und Kokereigas wurden Gase mit einem Wasserstoffanteil von bis zu 67 Vol.-%, mit den heute noch üblichen schwefelhaltigen Odoriermitteln, zuverlässig und sicher odoriert.
Zur Odorierung von Wasserstoff als Kraftstoff ist festzustellen, dass für reinen Wasserstoff die 10. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (10. BImSchV, Ausgabe Dezember 2019) auch Wasserstoff berücksichtigt, für diesen eine Odorierung aber nicht zwingend vorschreibt.
Für Wasserstoff, der methanreichen Gasen zugemischt worden ist, gilt an Gastankstellen eine Begrenzung von 2 % Volumenanteil, der keine zusätzliche Odorierung erfordert.
Diese Information befasst sich nur mit wasserstoffspezifischen Themen der Odorierung.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Einleitung
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Normative Verweisungen
- 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
- 4 Allgemeine Anforderungen an Odoriermittel
- 5 Technik der Odorierung
- 6 Kontrolle der Odorierung
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| DVGW-Archiv: | Archiv Gas |
|---|---|
| Regelwerksart: | Gas-Information |