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Biogas
Biogaserzeugung, verbunden mit den Vorteilen der Minimierung von Methanverlusten und der Steigerung der Energieeffizienz, ist eine wichtige Aufgabe. Die Einspeisung von entsprechend aufbereitetem Biogas bietet dabei positive Aspekte:
Biogas eröffnet auch dem konventionellen Erdgas bei entsprechender Berechnungsgrundlage eine Verbesserung des Effizienzfaktors
die Beimischung im Kraftstoffsektor ermöglicht u. a. der Automobilindustrie die Einhaltung strenger Vorgaben bzgl. des CO2 Flottenausstoßes
Diese Europäische Norm DIN EN 16723‑2 legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für Erdgas (Gruppen L und H, wie in EN 437), Biomethan und Gemische aus Erdgas und Biomethan am Abgabepunkt zur Verwendung als Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge fest.Diese Europäische Norm gilt für die vorstehend erwähnten Kraftstoffe unabhängig vom Lagerungszustand (verdichtet oder verflüssigt).Zur Überprüfung der Erfüllung einiger in der Norm festgelegter Anforderungen sollte LNG oder verflüssigtes Biomethan vor der Prüfung wieder verdampft (rückvergast) werden.
Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis "Biogasleitungen" des Technischen Komitees "Gasverteilung" erarbeitet. In diesem DVGW‑Arbeitsblatt sind in Form eines Leitfadens die Mindestanforderungen aus den DVGW‑Regelwerken zusammenfassend dargestellt, die bei Planung, Bau und Betrieb von Gasleitungen, in denen nichtaufbereitetes oder teilaufbereitetes Biogas fortgeleitet wird, von Planungsbüros, den bauausführenden Fachfirmen, den Betreibern und beteiligten Behörden zu beachten sind. Im Abschnitt Planung wird ergänzend darauf hingewiesen, dass beispielsweise für die Kreuzung von Gewässern, Straßen und Bahnstrecken die entsprechenden Genehmigungen bzw. Gestattungen vor Beginn der Baumaßnahmen einzuholen sind. Gase aus fermentativen Prozessen, wie z. B.Biogase aus der Landwirtschaft, die in der Regel zur Deckung des betrieblichen Eigenbedarfs bzw. zur Verwendung an dezentraler Stelle, beispielsweise in Blockheizkraftwerken, verbraucht werden, sind als nicht‑ oder teilweise aufbereitetes Biogas keine Gase nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260. Gleichwohl sollen die in diesem Arbeitsblatt zitierten DVGW‑Regelwerksdokumente auch für Leitungen, in denen nicht‑ oder teilweise aufbereitetes Biogas transportiert wird, angewandt werden. Dieses Arbeitsblatt ersetzt das DVGW‑Merkblatt G 415:2011‑06.
DVGW-Arbeitsblatt G 213 gilt für Planung, Bau und Betrieb von Gasmischanlagen in Gasfernleitungs‑und Verteilnetzen, in denen Brenngase nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260 durch Mischen. Eine Gasmischanlage ist häufig integriert in eine Gasdruckregel‑ und ‑messanlage, welche den Anforderungen der DVGW‑Arbeitsblätter G 491 und 492 entsprechen muss. Damit gelten die meisten der dort genannten Anforderungen auch für Gasmischanlagen. Der darüber hinausgehende Anforderungsumfang ist Inhalt der vorliegenden Technischen Regel. Sie stellt eine Ergänzung, insbesondere zum DVGW Arbeitsblatt G 491 dar.
Diese Europäische Norm spezifiziert die Bauweise und die Betriebsweise sowie die Anforderungen und die Prüfbestimmungen für die Sicherheit und Kennzeichnung von Haushalt‑Kochgeräten für gasförmige Brennstoffe entsprechend der EN30‑1‑1:2008+A2:2010, mit einem oder mehrerenBrenner(n) mit Feuerungsautomat, im folgenden Text als Gerät bezeichnet. Diese Europäische Norm enthält spezifische Anforderungen und Prüfverfahren für Brenner mit Feuerungsautomat mit oder ohne Gebläse für die Verbrennungsluftzufuhr und/oder Abführung der Verbrennungsprodukte für die betroffenen Brenner. Diese spezifischen Anforderungen gelten nur für Brenner mit Feuerungsautomat und nicht für Brenner mit automatischer Zündung entsprechend dem Anwendungsbereich von EN 30‑1‑1:2008+A2:2010.