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Wasser Gewinnung
Die DVGW-Regelwerke und Normen dieser Rubrik helfen mit, die Qualität der Trinkwasserressourcen nachhaltig zu sichern. Ingenieurtechnische Aspekte werden in diesem Zusammenhang ebenso berücksichtigt wie biochemische Prozesse.
Inhalte DVGW-Arbeitsblatt W 253-1DVGW-Arbeitsblatt W 253-1 beschreibt die wichtigsten Radionuklide für die Wasserversorgung, die rechtlichen Grundlagen und das Risikomanagement in Bezug auf Radionuklide für die Wasserversorgung. Es benennt Messverfahren und gibt einen Überblick über die gesetzlichen und normativen Vorgaben im Normalfall sowie im radiologischen Notfall.Das Arbeitsblatt wendet sich an Wasserversorger und zuständige Behörden. W 253-1 gibt Auskunft über das Auftreten und Verhalten von natürlichen und künstlichen Radionukliden im Wasser, soweit diese einen Einfluss auf die Trinkwasserversorgung ausüben können.In W 253-1 werden die Grundsätze der Risikobewertung und des Risikomanagements umgesetzt, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.Es werden die folgenden Bereiche behandelt, die für die Trinkwasserversorgung relevant sind:Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch hinsichtlich radioaktiver StoffeAbleitung von radioaktiven Stoffen (Emissionen) in die Umwelt und damit in den Wasserkreislauf im Hinblick auf ihre Relevanz für die TrinkwasserversorgungGehalte von Radionukliden in Rückständen aus der WasseraufbereitungSchutz des Personals vor RadonexpositionenNotfallpläne bei radioaktivitätsbedingten NotfällenRadioaktivität ist eine Eigenschaft von instabilen Atomkernen (Radionukliden), die sich spontan von selbst in andere Atomkerne umwandeln oder unter Energieabgabe ihren Zustand ändern. Bei dem radioaktiven Zerfall wird eine energiereiche, die sogenannte ionisierende Strahlung ausgesendet. Die instabilen Atomkerne können natürlichen Ursprungs sein (z. B. aus Gesteinen) oder durch menschliche Tätigkeiten in die Umwelt gelangen (z. B. Kernkraftnutzung, medizinische Anwendungen).Radionuklide im Trinkwasser können unabhängig von deren Herkunft Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Des Weiteren kann das Vorhandensein von Radionukliden im Rohwasser arbeitsschutztechnische Maßnahmen notwendig machen.InhaltsverzeichnisVorwort Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Erläuterungen zu den im Regelwerk verwendeten Begriffen 4 Erläuterung der wichtigsten Radionuklide für die Wasserwirtschaft 5 Rechtliche Grundlagen und technische Regelwerke 6 Messverfahren 7 Risikomanagement in Bezug auf Radionuklide in der Wasserversorgung 8 Wasserversorgung und Radionuklide im Normalbetrieb 9 Wasserversorgung im radiologischen Notfall Anhang A (informativ) – Mögliche Verfahren zur Probennahme und Bestimmung von Radionukliden und Radioaktivitätsparametern Wichtige normative Verweisungen DVGW-Merkblatt W 253-2DVGW-Hinweis W 255DVGW-Arbeitsblatt W 256DVGW-Arbeitsblatt W 1020DVGW-Arbeitsblatt W 253-1 kaufen Sie können DVGW-Arbeitsblatt W 253-1 als PDF-Datei zum sofortigen Download und als gedruckte Ausgabe kaufen.
Inhalte DVGW-Arbeitsblatt W 123 Entwurf Das DVGW-Arbeitsblatt W 123 Entwurf stellt das zentrale Regelwerk für die Planung, den Bau und die Abnahme von Vertikalfilterbrunnen dar. Diese sind die entscheidenden Bauwerke für den überwiegenden Teil der Wassergewinnung. Die langfristige Grundwasserentnahme ist auf das nutzbare Grundwasserdargebot abzustimmen. Bei ausreichend wirksamer Grundwasserüberdeckung kann auch langfristig ein Wasser mit gleichbleibend guter chemischer und hygienischer Qualität gefördert werden. Insofern ist die Förderung aus Brunnen vorteilhafter als die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Quellen, die starken und schnellen Schwankungen der Wasserbeschaffenheit nach Menge und Güte ausgesetzt sein können. In diesem Entwurf W 123 werden Anforderungen festgelegt, die für den fachgerechten Bau von Brunnen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erforderlich sind. Darüber hinaus werden auch Aspekte des Brunnen betriebs in Bezug auf die gesamte Laufzeit unter wirtschaftlichen Aspekten beschrieben. Die Auswahl der durchzuführenden Kontrollen, Abnahmen und Dokumentationen soll sich an den hydrogeologischen Verhältnissen und Gegebenheiten und an Zweck, Art und Umfang des Bauwerks orientieren. Sie dienen insbesondere dazu, den fachgerechten Bau von Brunnen zu überprüfen, um kostenverursachende Nacharbeiten zu vermeiden.Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen4 Wasserwirtschaftliche Anforderungen5 Technische Anforderungen6 Ausbauarten7 Einbauarbeiten8 Kontrolle und Abnahme des Bauwerkes9 Dokumentation10 Hinweise zur Ausschreibung11 Hinweise zu rechtlichen Regelungen Anhang A (informativ) – Gängige Abdichtungs- und Ausbauarten des gefassten GrundwasserleitersAnhang B (informativ) – Anwendung bohrlochgeophysikalischer Verfahren Formblatt für Einsprüche zu Entwürfen von Arbeitsblättern des DVGWWichtige normative VerweisungenDVGW-Arbeitsblatt W 110DVGW-Arbeitsblatt W 111 DVGW-Arbeitsblatt W 113DVGW-Arbeitsblatt W 115DVGW-Arbeitsblatt W 118DVGW-Arbeitsblatt W 123 Entwurf kaufenSie können das DVGW-Arbeitsblatt W 123 Entwurf als PDF-Datei zum sofortigen Download oder als gedruckte Ausgabe kaufen.
Inhalte DVGW-Arbeitsblatt W 121 Entwurf Das DVGW-Arbeitsblatt W 121 Entwurf behandelt den fachgerechten Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen für das qualitative und quantitative Monitoring der Eigenschaften des Grundwassers. Es werden Qualitätsanforderungen an den Bau, die Bauüberwachung und die Abnahme von Grundwassermessstellen formuliert. Im Rahmen der Überwachung des Grundwassers und unter dem Aspekt eines vorsorgenden und nachhaltigen Grundwasserschutzes ist dem Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen eine besondere Bedeutung zuzumessen. Erst durch technisch richtig geplante, ausgebaute und betriebene Messstellen sind die heutigen Anforderungen an eine Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit zu erfüllen. Wichtige Qualitätsmerkmale für Grundwassermessstellen sind u. a. die lange Lebensdauer und die sichere Funktionsweise, insbesondere eine sichere Abdichtung. W 121 Entwurf gilt für den Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen in Locker- und Festgesteinen, die zur qualitativen und quantitativen Überwachung der Eigenschaften des Grundwassers genutzt werden. Für Sonderbauformen (z. B. Multi-Level-Messstellen) gilt das Arbeitsblatt sinngemäß. Im Rahmen der Überwachung von Altlasten bzw. akuten Schadensfällen oder in Sonderfällen der Wassergewinnung und Grundwasserbeobachtung können die beschriebenen Anforderungen ggf. modifiziert werden. Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen 4 Aufgaben von Grundwassermessstellen 5 Technische Anforderungen 6 Einbauarbeiten 7 Klarpumpen 8 Abschluss von Grundwassermessstellen 9 Dokumentation und Qualitätssicherung 10 Auftragsvergabe 11 Rechtliche Aspekte Anhang A – Ausführungsbeispiele von Grundwassermessstellen Anhang B – Bohrlochgeophysikalische Verfahren Anhang C – Weiterführende Anwendungen bohrlochgeophysikalischer Verfahren Wichtige normative Verweisungen DVGW-Arbeitsblatt W 101 DVGW-Arbeitsblatt W 108 DVGW-Arbeitsblatt W 115 DVGW-Arbeitsblatt W 116 DVGW-Arbeitsblatt W 129 DVGW-Arbeitsblatt W 135 Weitere gültige Ausgabe zu DVGW-Arbeitsblatt W 121 DVGW-Arbeitsblatt W 121 DVGW-Arbeitsblatt W 121 Entwurf kaufen Sie können das DVGW-Arbeitsblatt W 121 Entwurf als PDF-Datei zum sofortigen Download oder als gedruckte Ausgabe kaufen.
Bei DIN 4943 handelt es sich um eine aktualisierte Neuausgabe. Festgelegt ist die zeichnerische Darstellung von Bohrbrunnen und Grundwassermessstellen. Die Darstellungen beziehen sich insbesondere auf die relevanten Daten der Brunnenbohrung, des Brunnenausbaus, der eingebrachten Schüttgüter sowie auf den Rückbau und die Sanierung von Brunnen. Neben den zeichnerischen und graphischen Festlegungen werden auch die Kennfarben und die ergänzenden verbalen Aussagen benannt. In den Anhängen werden Muster und Ausführungsbeispiele für die darzustellenden und zu dokumentierenden technischen und hydrologischen Daten angegeben. Die Norm richtet sich an Planer, Brunnenbauer und Betreiber der Anlagen. Berücksichtigt werden die Vorgaben der elektronischen Datenverarbeitung für die graphische und tabellarische Dokumentation aller für die Bauwerke wichtigen Daten.
Dieses Arbeitsblatt W 610 gilt für Planung, Bau und Betrieb von Pumpensystemen in der Trinkwasserversorgung. Darunter fallen Anlagen, die dem Fördern von Roh-, Trink- und Betriebswasser dienen. Pumpensysteme stellen betriebliche Einheiten dar, die aus verschiedenen Komponenten (wie z. B. Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen, Druckbehälter) bestehen. Aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen ist eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Eigenschaften der Pumpen und den Bedingungen der saug- und druckseitig angeschlossenen hydraulischen Einrichtungen erforderlich. Hierzu gibt das Arbeitsblatt sowohl dem Planer als auch dem Betreiber entsprechende praxisbezogene Hinweise.
DVGW-Information Nr. 104 ergänzt die fachtechnischen Ausführungen des DVGW-Arbeitsblattes W 135 um praktische Fallbeispiele, mit deren Hilfe W 135 noch besser angewendet werden kann. DVGW-Information Nr. 104 enthält Anwendungsbeispiele zu den verschiedenen Sanierungs- und Rückbauverfahren, deren fachliche Hintergründe im DVGW W 135 erläutert werden. DVGW-Information Nr. 104 stellt somit keine Anpassung oder wesentliche inhaltliche Erweiterung des Arbeitsblattes W 135 dar, sie vertieft die Inhalte von W 135. DVGW-Information Wasser Nr. 104 dient Bauherren, Planern und ausführenden Fachfirmen als orientierendes Hilfsmittel zur richtigen Anwendung des DVGW W 135 und hilft ihnen bei der fachgerechten Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Rückbauarbeiten an Brunnen, Grundwassermessstellen und Bohrungen.
Das Merkblatt W 253-2 fasst die gesetzlichen Regelungen des Strahlenschutzrechts in Bezug auf Radon zusammen und benennt die durchzuführenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Es gibt Hilfestellung bei Maßnahmen zur Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Räumen von Wasserversorgungsanlagen und der angeschlossenen Büros und Werkstätten. Liegen bei anderen Unternehmen, wie z. B. der Abwasserentsorgung, Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten vor, sind die Vorgaben des Strahlenschutzrechts dazu verbindlich einzuhalten. Hier kann das Merkblatt ebenfalls Unterstützung geben.
Inhalte DVGW-Forschungsbericht W 201917: Mit der Novellierung der Düngeverordnung wird der Einsatz stabilisierter Harnstoffdünger als übergeordnete Maßnahme für einen effizienten Düngemitteleinsatz erstmals im gesetzlichen Rahmen festgeschrieben. Nach § 6 Abs. 2 DüV darf Harnstoff als Düngemittel ab dem 01.02.2020 nur noch ausgebracht werden, soweit ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben ist oder dieser unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Std. nach der Aufbringung eingearbeitet wird. Da Harnstoff nach wie vor der preisgünstigste mineralische Stickstoffdünger ist, ist davon auszugehen, dass dadurch die Anwendung von Ureasehemmstoffen in Mineraldüngern spürbar zugenommen hat. In dem Forschungsvorhaben INHIBIT wurde das Verhalten dieser in der Landwirtschaft eingesetzten Düngemittelzusatzstoffe in der Umwelt näher betrachten. Im Hinblick auf den Grundwasserschutz und die Belange der Wasserversorgungswirtschaft war es ein Untersuchungsziel, die Chancen für eine Verminderung der Nitrateinträge in das Grundwasser, aber auch Risiken durch den Eintrag dieser Wirkstoffe für den Gewässerschutz, darzustellen. Dabei standen vorrangig die möglichen Eintragspfade über die (ungesättigte) Bodenzone und die (gesättigte) Uferfiltration im Fokus. Der Einsatz dieser Wirkstoffe in der Landwirtschaft kann potenziell zu einem flächenhaften Eintrag dieser Stoffe ins Grund- und Oberflächengewässer führen. So ist das Umweltverhalten der eingesetzten Wirkstoffe einerseits bislang nur unzureichend bis nicht dokumentiert. Ge-rade bei den stärker polaren und wasserlöslichen Vertretern dieser Gruppen ist – bei ausreichender Persistenz und durch ihre potenzielle Mobilität im Wasserkreislauf – eine Trinkwasserrelevanz nicht auszuschließen. Bisherige Nachweise einzelner Wirkstoffe auch in deutschen Oberflächengewässern und im Grundwasser unterstreichen dies. Mögliche Metaboliten sind (noch) nicht bekannt bzw. es ist zu erwarten, dass diese analytisch nicht oder nur schwer erfassbar sind. Die bisher vorliegenden wenigen Studien weisen auch hier auf eine mögliche Belastungssituation hin. Andererseits zeigen Studien zur Düngewirksamkeit von Nitrifikations- und Ureasehemmern und der Verminderung der Nitratauswaschung eine große Spannbreite von keinen messbaren Wirkungen bis zu einer Minderung der Stickstoffverluste von bis zu 50% auf. Gesichert dagegen ist allein die Verminderung der gasförmigen N-Verluste bei der Anwendung von Harnstoff und Gülle beim Einsatz von Nitrifikations- und Ureasehemmern. In dem Forschungsvorhaben wird das Verhalten dieser in der Landwirtschaft perspektiv zu-nehmend eingesetzten und teils neuartigen Stoffen in der Umwelt näher betrachtet, um die Risiken im Hinblick auf den Grundwasserschutz und auf die Belange der Wasserversorgungs-wirtschaft abzuschätzen. Neben der Schaffung einer einheitlichen und konsistenten Datenbasis zur Beschreibung der Ausgangslage und des Wissensstandes anhand von verfügbarer Literatur, wurden die methodischen Grundlagen zur Untersuchung der Stoffe in Bodeneluaten weiterentwickelt. Ziel war es hierbei, eine erste Bewertung des Verlagerungsverhaltens der Wirkstoffe zu ermöglichen. Die im Forschungsvorhaben durchgeführten Experimente auf unterschiedlichen Größenskalen bilden zudem eine wichtige Grundlage, um Wissenslücken zum Umweltverhalten der Wirkstoffe, die sich aus der Literaturrecherche ergeben haben, zu schließen und eine weiterführende Datenbasis zu erarbeiten. Darüber hinaus erwies sich der rechtliche Rahmen (Zulassung und Zuständigkeiten) als wesentlicher Baustein bei der wasserwirtschaftlichen Einordnung der Inhibitoren. So ist derzeit das EU-weite Zulassungsverfahren im Umbruch. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung sollen harmonisierte Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Kennzeichnung erreicht werden. In diesem Zusammenhang wurde durch das UBA 2021 eine „Fachtagung zur Umweltbewertung von Düngemittelzusatzstoffen“ veranstaltet. Wesentliche Schwerpunkte der Fachtagung waren: Gefährdungspotenziale, Risikoabschätzung, Regulierungsmöglichkeiten und Überwachungskonzepte. Wichtige Ergebnisse dazu wurden von der Fachtagung übernommen und im Kontext des Forschungsvorhabens diskutiert. Eine generalisierte Empfehlung für oder gegen den Einsatz von Stickstoffinhibitoren in Verbindung mit Düngeanwendungen ist nach dem Ergebnis dieser DVGW-Forschungsberichtes W 201830 weder auf Grundlage der im Projekt durchgeführten Untersuchungen noch auf Basis der Erkenntnisse aus der Literaturrecherche uneingeschränkt möglich. Die Ergebnisse zeigen, dass mögliche Risiken und Chancen, die sich aus ihrer Nutzung für die Wasserversorgung ergeben können, wirkstoffspezifisch und in Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort abgewogen werden müssen.
Die vorliegende DVGW-Information WASSER Nr. 111 gibt Hinweise zu Prüfkriterien für die Feststellung der Funktionsfähigkeit von Grundwassermessstellen und ihrer Eignung für unterschiedliche Überwachungs- und Monitoringaufgaben. Der Fokus liegt dabei auf der Erfassung der Hauptinhaltsstoffe. Die Vorgehensweise ist aber sehr wohl auf andere Aufgabenstellungen übertragbar. Wesentliche Beurteilungsgrundlage ist die Frage, ob eventuelle Abweichungen vom Regelwerk Auswirkungen auf den Grundwasserstand bzw. die Beschaffenheit einer Grundwasserprobe haben (Messwertrelevanz) und in diesem Sinn als kritisch oder unkritisch zu bewerten sind. Für die Beurteilung der Funktionsfähigkeit relevante Informationen lassen sich für ältere, bereits bestehende Grundwassermessstellen auch nachträglich durch Kamerabefahrungen, Bohrlochgeophysik oder hydraulische Tests erschließen. Regionalgeologisches Fachwissen ist erforderlich, wenn es um die Einschätzung geht, ob eine Messstelle für die Grundwasserüberwachung mittels Standrohrspiegelhöhenmessung und Grundwasserbeprobungen geeignet ist.
Forschungsbericht W 202121 12/2021 ‑PDF‑Datei‑
Mit der vorliegenden Information Wasser Nr. 108 empfiehlt der DVGW die Förderung und Ausweitung des ökologischen Landbaus in Wassergewinnungsgebieten als zusätzliche Möglichkeit zur Reduzierung der landwirtschaftlich verursachten Belastungen der Trinkwasserressourcen. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind an einer Umstellung interessierte landwirtschaftliche Betriebe (s. a. Abschnitt 4) und die dauerhafte kooperative Zusammenarbeit von Wasserversorger und landwirtschaftlichen Betrieben.Es ist allerdings auch bekannt, dass einzelne Bewirtschaftungsmaßnahmen des ökologischen Landbaus mit Belastungen der Trinkwasserressourcen verbunden sein können. Abschnitt 3 erläutert daher Maßnahmen im Nährstoffmanagement, der Bodenbearbeitung und der Fruchtfolgegestaltung, die zur Vermeidung bzw. Minimierung dieser Belastungen geeignet sind. Diese Maßnahmen dienen der Optimierung der Gewässerschutzleistungen des ökologischen Landbaus und sollten daher von Wasserversorgungsunternehmen und Wasserschutzberatung beachtet werden.Ein verstärkter Umstieg konventionell wirtschaftender Betriebe zum ökologischen Landbau in Wassergewinnungsgebieten wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur mit über die Förderung der Bundesländer hinausgehender zusätzlicher Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen gelingen. Daherwerden in Abschnitt 4 auf der Grundlage von Fallbeispielen Hinweise für Möglichkeiten einer Förderung gegeben.
Die vorliegende DVGW‑Information Nr. 98 richtet sich an alle mit der Planung von Anlagen der Grundwassergewinnung und ‑Überwachung verbundenen Institutionen, insbesondere Planungsbüros, Auftraggeber und Bauherren (z. B. Wasserversorger oder wassergewinnende Industrie), Behörden und ausführende Fachunternehmen.Insgesamt wird das Ziel einer Optimierung der Qualität von Planungsleistungen im Bereich der Grundwassergewinnung und ‑überwachung angestrebt. Hierdurch soll ein Beitrag zum Schutz der Ressource Grundwasser in qualitativer und quantitativer Hinsicht sowie für die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen geleistet werden.