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Wasser Management
Digitalisierung, Sicherheit in der Wasserversorgung, technisches Sicherheitsmanagement, Risikomanagement sind nur einige Themen dieser Rubrik rund um die Organisation und das Management in der Wasserwirtschaft.
DVGW-Information Wasser Nr. 102 gibt einen praxisnahen Einstieg zur Anwendung des Technischen Anlagenmanagements (TAM). Der Schwerpunkt liegt im Management der technischen Anlagen auf betrieblicher Ebene. DVGW-Information Wasser Nr. 102 vermittelt praxisgerechte Ansätze, eine zustands- und risikoorientierte Instandhaltung und Rehabilitation umzusetzen und zeigt Ansätze zur Erlangung vertiefter Kenntnis der Assets durch datengestützte, individualisierte Betrachtungen. Dafür werden bewährte Verfahrensweisen zur Zustands- und Risikobewertung anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt. Die Wasserversorgung stellt als kritische Infrastruktur einen wesentlichen Teil der Daseinsvorsorge dar. Die dazu nötigen Assets bildet die technische Infrastruktur der Wasserversorgung und sind Ergebnis permanenter Investitionen und Betriebsausgaben, die Wasserversorger über Jahrzehnte getätigt haben. Unter dem Begriff Assets versteht man in der Wasserversorgung verschiedenste Arten von technischen Anlagen, Bauwerken (Punktobjekte) und Netzen (Linienobjekte). Er umfasst alle Wertschöpfungsstufen (Gewinnung, Aufbereitung, Förderung, Speicherung, Transport, Verteilung). Neben den Assets, die dem primären Versorgungszweck dienen (z. B. Brunnen, Pumpen, Armaturen) sind auch Assets mit unterstützenden Funktionen (Sekundärtechnik: z. B. Leitsysteme, Steuerungstechnik, Kranbahnen) sowie weitere betriebsnotwendige Assets (infrastrukturell, z. B. Gebäude, Außenanlagen, Gefahrenmeldeanlagen) relevant. Alle Assets weisen hinsichtlich der anwendbaren Daten, Untersuchungsmethoden und Instandhaltungskonzepte im TAM einen grundlegenden Asset-spezifischen Charakter auf. Nach typischerweise hohen Investitionsphasen in verschiedenen Dekaden des letzten Jahrhunderts, befinden sich viele Assets am Ende ihrer Nutzungsdauer. Daher sind in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Investitionsmaßnahmen nötig, um den nächsten Generationen das hohe Niveau der Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Der Zustand der Wasserversorgungsanlagen als kritische Infrastruktur beeinflusst in hohem Maße die Dienstleistungsqualität hinsichtlich Qualität, Menge, Druck, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Grad der Aufbereitung und Wirtschaftlichkeit. Am Zustand der Trinkwasserinfrastruktur orientierte Rehabilitationsansätze dienen dazu, diese Anforderungen mit dem Schwerpunkt auf einem ganzheitlichen Bewirtschaftungsansatz der zustandsbasierten und risikoorientierten Instandhaltung zu erfüllen. Transparente Zustands- und Risikobewertungen können Zyklen der Wartung und Inspektion beeinflussen und dadurch einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Wasserversorgung liefern. Die Notwendigkeit eines Instandhaltungs- oder Investitionsbedarfs sollte transparent und objektiv begründet werden. Eine zentrale und objektiv nachvollziehbare zustands- und risikobasierte Priorisierung der Maßnahmen ist Grundlage für den effizienten Einsatz des verfügbaren Budgets. Je besser der aktuelle und zukünftige Handlungsbedarf bekannt ist, desto planbarer sind wirtschaftliche und personelle Aufwendungen. Der Handlungsbedarf wird durch den Zustand und die Bedeutung der Assets definiert. Dabei bildet die Erfassung von Bestands-, Zustands-, Betriebs-, Schadens- und Kontextdaten die Grundlage des TAMs. Wasserversorger können die Öffentlichkeit und die kommunalen Gremien über den jeweiligen Anpassungs- und Investitionsbedarf informieren, um dadurch die Akzeptanz für Investitionsentscheidungen zu erhöhen.
Dieses Arbeitsblatt GW 129 gilt für die Qualifikation (Schulung und Prüfung) von Ausführenden, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitenden im Hinblick auf die Risiken, die von Netzanlagen bei Arbeiten ausgehen.
Dieses Dokument DIN ISO 24516‑4 legt den Schwerpunkt auf Abwasseranlagen und Systeme, welche die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzer über längere Zeiträume, manchmal über mehrere Generationen hinweg erfüllen sollen.Es enthält Beispiele für Ansätze bewährter Verfahrensweisen auf strategischer, taktischer und betrieblicher Ebene.Dieses Dokument gilt für alle Arten und Größen von Organisationen und/oder Betrieben, die Abwassersysteme betreiben.
Dieses Dokument DIN ISO 24516‑2 umfasst folgende Anlagetypen: Aufbereitungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen, Pumpstationen, Reservoirs, Wasserbehälter und Dosieranlagen sowie Mess‑ und sonstige Einrichtungen, unabhängig davon, wo sie sich befinden, im Wasserwerk oder im Trinkwasserrohnetz.Für weitere Anleitungen zu Trinkwasserverteilungsnetzen siehe ISO24516‑1.Dieses Dokument legt den Schwerpunkt auf Trinkwasserversorgungen (Trinkwasserversorgungssysteme), welche die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzer über längere Zeiträume, manchmal über mehrere Generationen hinweg erfüllen sollen.Es enthält Beispiele für Ansätze bewährter Verfahrensweisen auf strategischer, taktischer und betrieblicher Ebene.Dieses Dokument gilt für alle Arten und Größen von Organisationen und/oder Wasserversorgungen, die Trink‑wasseranlagen betreiben.
Forschungsbericht W 201714 05/2019
Wasserversorger müssen über leistungsfähige Einrichtungen, qualifiziertes Personal und gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügen und/oder Leistungen sachgerecht beauftragen und deren Ausführung überwachen. Sie müssen auch über eine Organisation verfügen, die einen sicheren, zuverlässigen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet (siehe DVGW W 1000 (A) und W 400Teile 1 bis 3 (A)).Zur Realisierung dieser Anforderungen ist ein auf die einzelnen Prozessschritte in der Wasserversorgung (Ressourcenschutz, Wassergewinnung, ‑aufbereitung, ‑speicherung, ‑transport und ‑verteilung) gerichtetes, risikobasiertes und prozessorientiertes Management zielführend (siehe DIN EN 15975‑2).Ein wesentlicher Teil des Risikomanagements ist der Schutz der Infrastruktur der Wasserversorgung gegen Zugriffe unbefugter Dritter. Der zielgerichtete Objektschutz von Wasserversorgungsanlagen dient der Risikoreduzierung und damit auch der Risikobeherrschung in der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde. Der vorliegende Hinweis dient als Leitfaden zur Identifikation notwendiger Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen durch Eingriffe Dritter in die Anlagender Wasserversorgung. Mit Berücksichtigung des Leitfadens kann das Risiko einer Beeinträchtigungder Wasserversorgung aufgrund einer abstrakten, d. h. einer nach den vorliegenden Erkenntnissen möglichen Gefahr reduziert werden. Im Falle einer konkreten, d. h. einer in einem einzelnen Fall bestehenden Gefahr können die ergriffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin eingeordnet werden.Darüber hinaus sind noch sehr selten eintretende, schwerlich vorhersehbare und daher auch nicht planbare Situationen denkbar, die vom Versorger nicht mit der normalen Organisationsstruktur beherrscht werden können. Das Auftreten solcher Krisensituationen ist auch nach der Durchführung von Maßnahmen zum Objektschutz möglich. Unter Würdigung aller betriebsrelevanten Randbedingungen müssen dann sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Hinweise dazu sind in DIN EN 15975‑1 enthalten.
Dieses Merkblatt GW 116 gilt für das Anwenden von Fortführungs‑, Homogenisierungs‑ und Transformationsverfahren der Netzdokumentation in Versorgungsunternehmen unter Einsatz eines GIS. Sofern die Dokumentation analog geführt wird, sind die Regelungen der DVGW GW 120 maßgeblich.
W 406 dient als Grundlage für Auswahl, Bemessung, Einbau und Betrieb aller Arten von Wasserzählern zur Messung von kaltem und erwärmtem Trinkwasser, insbesondere für Wohngebäude und vergleichbare Objekte.Das Arbeitsblatt enthält neue Anforderungen sowie Prüf‑ und Bewertungskriterien für die Auswahl, Bestellung und hygienisch sichere Verwendung von Wasserzählern. Bei Einhaltung der in diesem Arbeitsblatt aufgeführten Bemessungsgrundlagen und Auswahlkriterien darf davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen hinsichtlich Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Wasserzählern gemäß ? 23 Abs. 1 und 2 Mess‑ und Eichverordnung (MessEV) erfüllt werden sowie die Messrichtigkeit im Sinne des ? 3 Nr. 16 Mess‑ und Eichgesetz (MessEG) gewährleistet ist.
Dieses Arbeitsblatt W 102 definiert die Schutzziele für Wasserschutzgebiete und ihre Schutzzonen für Trinkwassertalsperren, legt die Grundsätze für die Bestimmung und Festsetzung dieser Wasserschutzgebiete und Schutzzonenfest, benennt und bewertet wesentliche Gefährdungen als Grundlage für die Erarbeitung einer an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse anzupassenden Wasserschutzgebietsverordnung mit schutzzonenbezogenen Regelungen und gibt Hinweise zu Überwachung und betrieblichen Schutzmaßnahmen.Das Verfahren zur Schutzgebietsfestsetzung sollte von der zuständigen Behörde zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen werden, damit rechtzeitig eine notwendige Planungssicherheit für den Vorrang der Trinkwassergewinnung erreicht wird und die geeigneten Vorkehrungen getroffen werden können, um nachträglich schwierig durchführbare oder kostenaufwändige Sanierungs‑ und Aufbereitungsmaßnahmen zu vermeiden. Art und Umfang der für die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes erforderlichen Angaben und Unterlagen sollten vor Beginn der Bearbeitung mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Das Arbeitsblatt W 101 definiert Schutzziele für die Schutzzonen eines Wasserschutzgebietes, gibt einen Handlungsrahmen für die Bestimmung und Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten für Grundwasser vor, benennt und bewertet wesentliche Gefährdungen für die Erarbeitung einer auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse anzupassenden Wasserschutzgebietsverordnung und gibt Hinweise auf Schutz‑ und Überwachungsmaßnahmen.Das Arbeitsblatt W 101 dient einem über den flächendeckenden Grundwasserschutz hinausgehenden Schutz für Wassergewinnungsgebiete. Es beschränkt sich auf naturwissenschaftliche, hygienische und technische Gesichtspunkte, die bei der Einrichtung eines Trinkwasserschutzgebietes für Grundwasser zum Schutz vor nachteiligen Veränderungen seiner Beschaffenheit zu beachten sind.
Die Aufgaben des Entstörungsmanagements Gas beschränken sich auf die Gefahrenabwehr bei Störungen oder Schäden an Anlagenteilen, die im Eigentumsbereich des Netzbetreibers liegen.Hierzu zählt auch die sichere Verwahrung der Anlagen bei Gasgeruch bzw. Gasausströmung. Die Aufgaben des Entstörungsmanagements Wasser beschränken sich auf die Gefahrenabwehr bei Störungen oder Schäden an Anlagenteilen im Eigentumsbereich des Wasserversorgungsunternehmens.
DVGW GW 120 (A) beschreibt die bei der Netzdokumentation zu berücksichtigenden Mindestanforderungen und Standards.Dieses Arbeitsblatt GW 120 gilt für das Einmessen von Leitungen, Einbauteilen und Anlagen der Gas‑ und Wasserverteilung sowie der Rohrfernleitungen, für die Neuerstellung und Fortführung einer digitalen Netzdokumentation beim Einsatz eines GIS sowie für die Bereitstellung und Präsentation dieser Daten.Sofern die Dokumentation analog oder mit digitalen Systemen (z. B. CAD) geführt wird, können die Regelungen der DVGW GW 120 (A) herangezogen werden.Die Netzdokumentation in Versorgungsunternehmen erfolgt i. d. R. unter Nutzung geographischer Informationssysteme (GIS). Auf der Basis von georeferenzierten Informationen dient die Netzdokumentation der Abbildung von Netzinfrastrukturdaten.Die Netzdokumentation unterstützt Aufgaben und Prozesse in Versorgungsunternehmen (z. B. Planung, Bau, Betrieb und Asset‑Management). Weiterhin erfüllt Sie die Anforderungen Dritter, die sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben und im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ergeben.
Das DVGW‑Merkblatt GW 115 dient als Grundlage zur Anwendung einer Metasystematik im Rahmen der Netzauskunft.Die Anforderungen an den Prozess der Netzauskunft sind in den letzten Jahren gestiegen. In diesem Zusammenhang haben sich am Markt neue Verfahren und Dienstleistungen zur Anfrage von Netzauskünften etabliert. Auskunftssuchende und auskunftserteilende Stellen sind auf zuverlässige Informationen und sichere Prozesse für deren Anfrage und Bereitstellung angewiesen. Das Merkblatt beschreibt im Folgenden die Rahmenbedingungen zur Gestaltung eines digitalisierten Prozesses für Auskunftsanfragen unter Anwendung einer Metasystematik.
Versorgungsunternehmen vermessen bei Neuverlegungen und Änderungen im Rohrleitungsnetz die geographische Lage und Höhe der Leitungen und Anlagen in der Örtlichkeit. Dies erfolgt auf Grundlage des DVGW GW 120 (A) Netzdokumentation in Versorgungsunternehmen. Im Kapitel zur örtlichen Aufnahme ist festgelegt, dass das Leitungsnetz auf dauerhafte Bezugspunkte (Gebäude, Grenzpunkte, o. ä.) oder aber in einem geodätischen Bezugssystem einzumessen ist. In der Praxis kommen unterschiedliche Verfahren und gerätetechnisches Equipment zum Einsatz, wobei bei der Auswahl und Anwendung darauf zu achten ist, dass die Messgenauigkeit eine Wiederherstellung der Lage der Leitung bzw. Anlage mit einer max. Abweichung von 0,2 m ermöglicht.Die satellitengestützte Vermessung (GNSS) gehört in diesem Zusammenhang in vielen Unternehmen zur gängigen Praxis. Auch wenn die Entwicklung der Gerätetechnik in den letzten Jahren zu einer deutlichen Erweiterung des Anwendungsbereiches geführt hat und in Zukunft mit der Verfügbarkeit des europäischen Galileo sowie des chinesischen Beidou als zusätzliches Satellitensystem ein weiterer Innovationsschub zu erwarten ist, gibt es in der Netzdokumentation Rahmenbedingungen, die beim Einsatz GNSS‑gestützter Verfahren zu beachten sind.