G 102-6 Merkblatt 05/2024
Qualifikationsanforderungen an Sachkundige der Gasinfrastruktur - Teil 6: Spezifische Anforderungen an Sachkundige für die Prüfung, den Betrieb und die Instandhaltung von Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis 5 bar
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DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -
Josef-Wirmer-Straße 1–3
53123 Bonn
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
Artikel-Nr.
511748
DVGW-Arbeitsblatt G 102-6 dient gemeinsam mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 102-1 als Handlungshilfe für die Qualifikation von Sachkundigen für die Prüfung,
den Betrieb und die Instandhaltung von Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis 5 bar.
Entsprechend G 102-6 dürfen bestimmte qualifizierte Arbeiten an Gasleitungen nur von Sachkundigen durchgeführt werden.
Die Sachkundigen müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Die Unterteilung in Betriebsdrücke bis 5 bar und von mehr als 5 bar resultiert aus den unterschiedlichen Rohrleitungsmaterialien,
den entsprechenden Anforderungen an die Gerätetechnik und Arbeitsverfahren.
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -
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| Regelwerksart: | DVGW-Merkblatt |