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G 102-6 Merkblatt 05/2024

Qualifikationsanforderungen an Sachkundige der Gasinfrastruktur - Teil 6: Spezifische Anforderungen an Sachkundige für die Prüfung, den Betrieb und die Instandhaltung von Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis 5 bar

DVGW-Arbeitsblatt G 102-6 dient gemeinsam mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 102-1 als Handlungshilfe für die Qualifikation von Sachkundigen für die Prüfung, den Betrieb und die Instandhaltung von Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis 5 bar.

Entsprechend G 102-6 dürfen bestimmte qualifizierte Arbeiten an Gasleitungen nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Die Sachkundigen müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Die Unterteilung in Betriebsdrücke bis 5 bar und von mehr als 5 bar resultiert aus den unterschiedlichen Rohrleitungsmaterialien, den entsprechenden Anforderungen an die Gerätetechnik und Arbeitsverfahren.

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