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G 221 Merkblatt 12/2021 (Wasserstoff) -PDF-Datei-

Leitfaden zur Anwendung des DVGW-Regelwerks auf die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit wasserstoffhaltigen Gasen und Wasserstoff

178,09 €

Mitgliederpreis: 133,57 €

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Hrsg./Verlag
DVGW
Format
65 Seiten, DIN A4
Ausgabe
1. Auflage 2021
Artikel-Nr.
511635
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


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Artikel-Nr. 511635


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Dieses DVGW‑Merkblatt G 221 stellt ein übergreifendes Regelwerksdokument für die Gasinfrastruktur dar, die mit wasserstoffhaltigen methanreichen Gasen (2. Gasfamilie) oder Wasserstoff (5. Gasfamilie) betrieben wird. Es ergänzt das vorhandene Technische Regelwerk des DVGW mit dem Ziel, bestehende Gasinfrastrukturen weitgehend mit den etablierten Techniken und Schutzmaßnahmen weiterbetreiben zu können und bietet Übergangslösungen für die Errichtung neuer sowie die Umstellung und den Betrieb vorhandener Gasinfrastrukturen mit Wasserstoff. Darüber hinaus sichert das Merkblatt kurzfristig die Anwendbarkeit des DVGW‑Regelwerks auf Wasserstoffnetze, die unter den Rechtsrahmen des EnWG fallen. 

Dieses Merkblatt gibt ergänzende Hinweise und Empfehlungen für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Umstellung und den Betrieb von Energieanlagen, die zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit nach dem Energiewirtschaftsgesetz mit wasserstoffhaltigen methanreichen Gasen (2. Gasfamilie) oder Wasserstoff (5. Gasfamilie) nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260 betrieben werden. Das Merkblatt kann sinngemäß auch auf Gasinfrastrukturen angewandt werden, die mit Gasen betrieben werden, deren Gaszusammensetzungen und ‑beschaffenheiten von den nach DVGW‑Arbeitsblatt G 260 zulässigen Grenzen abweichen. 

Der Anwendungsbereich des Merkblattes beginnt jeweils bei der ersten Armatur nach Wasserstofferzeugungsanlagen, u. a. gemäß DVGW‑Arbeitsblatt G 220, und endet einschließlich an der Übergabestelle zur Kundenanlage. Für den Bereich hinter dieser Übergabestelle gilt das DVGW‑Arbeitsblatt G 600 bzw. G 614‑1 (bis MOP 1 bar) mit den im DVGW‑Merkblatt G 655 aufgeführten Ergänzungen. Für Leitungsanlagen mit einem MOP über 1 bar nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 614‑1 gelten die Anforderungen dieses Merkblattes. 

Das vorliegende Merkblatt G 221 dient der kurzfristigen Absicherung der Anwendbarkeit des DVGW‑Regelwerks über die gesamte Wertschöpfungskette der Gasinfrastruktur im Rechtsrahmen des EnWG. 

Gemeinsam mit dem bestehenden Regelwerk bildet es Grundlagen für die Bewertung und Abnahme aller Elemente der Gasinfrastrukturen für den Betrieb mit Wasserstoff und Gasen mit Wasserstoffanteilen. Die wasserstoffspezifischen Anforderungen des Merkblattes sind in der Planung und beim Betrieb zu berücksichtigen. 

Das Merkblatt G 221 gibt Hinweise zu Bewertungsgrundlagen und Erkenntnisquellen. Dieses Vorgehen beruht auf der Kompetenz der Hersteller und Prüfer bei der Bewertung der Eignung von Werkstoffen und Schutzmaßnahmen. Basis hierfür sind die, das DVGW‑Regelwerk ergänzenden, technischen Regeln anderer Organisationen und weitere Erkenntnisquellen sowie die individuelle Nachweisführung zu noch nicht im Regelwerk umgesetzten Sachverhalten im Rahmen von Einzelabnahmen.Darüber hinaus gibt das vorliegende Merkblatt G 221 Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung von Rohrleitungen und Anlagen zur Versorgung der Allgemeinheit, die mit Erdgas‑Wasserstoff‑Gemischen oder Wasserstoff betrieben werden und zur Qualifikation der hiermit betrauten Personen und Unternehmen.

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

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53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


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Ausgabe: PDF-Download
Regelwerksart: DVGW-Merkblatt
Dieses DVGW‑Merkblatt G 221 stellt ein übergreifendes Regelwerksdokument für die Gasinfrastruktur dar, die mit wasserstoffhaltigen methanreichen Gasen (2. Gasfamilie) oder Wasserstoff (5. Gasfamilie) betrieben wird. Es ergänzt das vorhandene Technische Regelwerk des DVGW mit dem Ziel, bestehende Gasinfrastrukturen weitgehend mit den etablierten Techniken und Schutzmaßnahmen weiterbetreiben zu können und bietet Übergangslösungen für die Errichtung neuer sowie die Umstellung und den Betrieb vorhandener Gasinfrastrukturen mit Wasserstoff. Darüber hinaus sichert das Merkblatt kurzfristig die Anwendbarkeit des DVGW‑Regelwerks auf Wasserstoffnetze, die unter den Rechtsrahmen des EnWG fallen. 

Dieses Merkblatt gibt ergänzende Hinweise und Empfehlungen für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Umstellung und den Betrieb von Energieanlagen, die zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit nach dem Energiewirtschaftsgesetz mit wasserstoffhaltigen methanreichen Gasen (2. Gasfamilie) oder Wasserstoff (5. Gasfamilie) nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260 betrieben werden. Das Merkblatt kann sinngemäß auch auf Gasinfrastrukturen angewandt werden, die mit Gasen betrieben werden, deren Gaszusammensetzungen und ‑beschaffenheiten von den nach DVGW‑Arbeitsblatt G 260 zulässigen Grenzen abweichen. 

Der Anwendungsbereich des Merkblattes beginnt jeweils bei der ersten Armatur nach Wasserstofferzeugungsanlagen, u. a. gemäß DVGW‑Arbeitsblatt G 220, und endet einschließlich an der Übergabestelle zur Kundenanlage. Für den Bereich hinter dieser Übergabestelle gilt das DVGW‑Arbeitsblatt G 600 bzw. G 614‑1 (bis MOP 1 bar) mit den im DVGW‑Merkblatt G 655 aufgeführten Ergänzungen. Für Leitungsanlagen mit einem MOP über 1 bar nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 614‑1 gelten die Anforderungen dieses Merkblattes. 

Das vorliegende Merkblatt G 221 dient der kurzfristigen Absicherung der Anwendbarkeit des DVGW‑Regelwerks über die gesamte Wertschöpfungskette der Gasinfrastruktur im Rechtsrahmen des EnWG. 

Gemeinsam mit dem bestehenden Regelwerk bildet es Grundlagen für die Bewertung und Abnahme aller Elemente der Gasinfrastrukturen für den Betrieb mit Wasserstoff und Gasen mit Wasserstoffanteilen. Die wasserstoffspezifischen Anforderungen des Merkblattes sind in der Planung und beim Betrieb zu berücksichtigen. 

Das Merkblatt G 221 gibt Hinweise zu Bewertungsgrundlagen und Erkenntnisquellen. Dieses Vorgehen beruht auf der Kompetenz der Hersteller und Prüfer bei der Bewertung der Eignung von Werkstoffen und Schutzmaßnahmen. Basis hierfür sind die, das DVGW‑Regelwerk ergänzenden, technischen Regeln anderer Organisationen und weitere Erkenntnisquellen sowie die individuelle Nachweisführung zu noch nicht im Regelwerk umgesetzten Sachverhalten im Rahmen von Einzelabnahmen.Darüber hinaus gibt das vorliegende Merkblatt G 221 Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung von Rohrleitungen und Anlagen zur Versorgung der Allgemeinheit, die mit Erdgas‑Wasserstoff‑Gemischen oder Wasserstoff betrieben werden und zur Qualifikation der hiermit betrauten Personen und Unternehmen.

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