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G 280 Arbeitsblatt 08/2025

Gasodorierung

98,46 €

Mitgliederpreis: 73,84 €

Ausgabe auswählen
Hrsg./Verlag
DVGW
Format
45 Seiten
Ausgabe
8. Auflage 2025
Artikel-Nr.
511448
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


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Artikel-Nr. 511448


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Inhalte DVGW-Arbeitsblatt G 280

DVGW-Arbeitsblatt G 280 dient als Grundlage für die Odorierung von Gasen, einschließlich von Flüssiggasen und Wasserstoff.

Das Regelwerk informiert über Sicherheitsmaßnahmen und Odorierungstechniken sowie deren Kontrolle. 
Weiterhin enthält das DVGW-Arbeitsblatt eine Übersicht der mitgeltenden Verordnungen, Normen und Bestimmungen, die bei Transport und Handhabung von Odoriermitteln zu berücksichtigen sind.

Bei der Versorgung der Allgemeinheit mit Gasen müssen diese einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. Sofern sie diesen nicht aufweisen, müssen sie odoriert werden.

Die Odorierung ist in erster Linie eine Sicherheitsmaßnahme für die öffentliche Gasversorgung. Odorierte Gase, die aus undichten Hausinstallationen oder unbeabsichtigt aus Verbrauchseinrichtungen entweichen, sollen durch ihren charakteristischen Geruch erkannt werden.

Die Odorierung kann auch zum frühzeitigen Erkennen von Undichtheiten an erdverlegten Leitungen beitragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Odorierung keine verlässliche Sicherheitsmaßnahme für die Gasverteilung bedeutet, da der Erdboden Odoriermittel sorbieren kann.

Durch die Zugabe von Wasserstoff in das Gas wird es zu Änderungen kommen. Beispielsweise hat Wasserstoff
im Vergleich zu Erdgas volumenbezogen einen 3-fach reduzierten Energieinhalt, was zu veränderten
Anforderungen an die Odorierung und an deren technische Umsetzung führt.

Beim Einsatz von schwefelhaltigen Odoriermitteln ist zu beachten, dass die damit verbundene Erhöhung des Schwefelgehaltes für einige Anwendungen unerwünscht ist.

Bei Industriebetrieben, die die Gase ausschließlich auf dem Werksgelände verwenden, kann auf die Odorierung verzichtet werden, wenn zur Erreichung der Sicherheit andere Maßnahmen durch den Betreiber dieser Industriegasanlage angewandt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort
  • Einleitung
  • 1 Anwendungsbereich
  • 2 Normative Verweisungen
  • 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
  • 4 Allgemeine Anforderungen an Odoriermittel
  • 5 Sicherheitsmaßnahmen
  • 6 Technik der Odorierung
  • 7 Erforderliche Zugabe von Odoriermitteln
  • 8 Kontrolle der Odorierung
  • 9 Umstellung der Odorierung von Gasen in der öffentlichen Gasversorgung
  • 10 Prüfgase für die Kalibrierung von Odoriermittelmessgeräten
  • Anhang A (informativ) – Beispiel für eine Musterbetriebsanweisung
  • Anhang B (informativ) – Beispielrechung zu der Auswirkung von H2-Zumischung auf den Odoriermittelverbrauch
  • Literaturhinweise

Wichtige normative Verweisungen

DVGW-Arbeitsblatt G 100
DVGW-Arbeitsblatt G 102-1
DVGW-Arbeitsblatt G 102-9
DVGW-Arbeitsblatt G 260
DVGW-Arbeitsblatt G 491


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Ausgabe: PDF-Download
Regelwerksart: DVGW-Arbeitsblatt

Inhalte DVGW-Arbeitsblatt G 280

DVGW-Arbeitsblatt G 280 dient als Grundlage für die Odorierung von Gasen, einschließlich von Flüssiggasen und Wasserstoff.

Das Regelwerk informiert über Sicherheitsmaßnahmen und Odorierungstechniken sowie deren Kontrolle. 
Weiterhin enthält das DVGW-Arbeitsblatt eine Übersicht der mitgeltenden Verordnungen, Normen und Bestimmungen, die bei Transport und Handhabung von Odoriermitteln zu berücksichtigen sind.

Bei der Versorgung der Allgemeinheit mit Gasen müssen diese einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. Sofern sie diesen nicht aufweisen, müssen sie odoriert werden.

Die Odorierung ist in erster Linie eine Sicherheitsmaßnahme für die öffentliche Gasversorgung. Odorierte Gase, die aus undichten Hausinstallationen oder unbeabsichtigt aus Verbrauchseinrichtungen entweichen, sollen durch ihren charakteristischen Geruch erkannt werden.

Die Odorierung kann auch zum frühzeitigen Erkennen von Undichtheiten an erdverlegten Leitungen beitragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Odorierung keine verlässliche Sicherheitsmaßnahme für die Gasverteilung bedeutet, da der Erdboden Odoriermittel sorbieren kann.

Durch die Zugabe von Wasserstoff in das Gas wird es zu Änderungen kommen. Beispielsweise hat Wasserstoff
im Vergleich zu Erdgas volumenbezogen einen 3-fach reduzierten Energieinhalt, was zu veränderten
Anforderungen an die Odorierung und an deren technische Umsetzung führt.

Beim Einsatz von schwefelhaltigen Odoriermitteln ist zu beachten, dass die damit verbundene Erhöhung des Schwefelgehaltes für einige Anwendungen unerwünscht ist.

Bei Industriebetrieben, die die Gase ausschließlich auf dem Werksgelände verwenden, kann auf die Odorierung verzichtet werden, wenn zur Erreichung der Sicherheit andere Maßnahmen durch den Betreiber dieser Industriegasanlage angewandt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort
  • Einleitung
  • 1 Anwendungsbereich
  • 2 Normative Verweisungen
  • 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
  • 4 Allgemeine Anforderungen an Odoriermittel
  • 5 Sicherheitsmaßnahmen
  • 6 Technik der Odorierung
  • 7 Erforderliche Zugabe von Odoriermitteln
  • 8 Kontrolle der Odorierung
  • 9 Umstellung der Odorierung von Gasen in der öffentlichen Gasversorgung
  • 10 Prüfgase für die Kalibrierung von Odoriermittelmessgeräten
  • Anhang A (informativ) – Beispiel für eine Musterbetriebsanweisung
  • Anhang B (informativ) – Beispielrechung zu der Auswirkung von H2-Zumischung auf den Odoriermittelverbrauch
  • Literaturhinweise

Wichtige normative Verweisungen

DVGW-Arbeitsblatt G 100
DVGW-Arbeitsblatt G 102-1
DVGW-Arbeitsblatt G 102-9
DVGW-Arbeitsblatt G 260
DVGW-Arbeitsblatt G 491


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