G 280 Entwurf Arbeitsblatt 12/2024
Gasodorierung
- Herausgeber/Verlag: DVGW
- Format: 45 Seiten
- Ausgabe: 6. Auflage 2024
- Verkaufseinheit: 1
- Mindestabnahme: 1
- Artikel-Nr.: 511447
82,05 €*
Inhalte DVGW-Arbeitsblatt G 280 Entwurf
Die vorliegende Technische Regel G 280 Entwurf gilt für alle Gase, die dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 bzw. den Normen DIN EN 16723-1 und DIN EN 16723-2 sowie DIN EN 16726 entsprechen, und mit denen die Allgemeinheit und sicherheitstechnisch vergleichbare Abnehmer versorgt werden.
Beim Einsatz von schwefelhaltigen Odoriermitteln ist zu beachten, dass die damit verbundene Erhöhung des Schwefelgehaltes für einige Anwendungen unerwünscht ist.
Bei Industriebetrieben, die die Gase ausschließlich auf dem Werksgelände verwenden, kann auf die Odorierung verzichtet werden, wenn zur Erreichung der Sicherheit andere Maßnahmen durch den Betreiber dieser Industriegasanlage angewandt werden.
Bei der Versorgung der Allgemeinheit mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 müssen Gase einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. Sofern sie diesen nicht aufweisen, müssen sie odoriert werden.
Die Odorierung ist in erster Linie eine Sicherheitsmaßnahme für die öffentliche Gasversorgung und damit für den gastechnischen Laien. Odorierte Gase, die aus undichten Hausinstallationen oder unbeabsichtigt aus Verbrauchseinrichtungen entweichen, sollen durch ihren charakteristischen Geruch erkannt werden.
Die Odorierung kann auch zum frühzeitigen Erkennen von Undichtheiten an erdverlegten Leitungen beitragen.
Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Odorierung keine verlässliche Sicherheitsmaßnahme für die Gasverteilung bedeutet, da der Erdboden Odoriermittel sorbieren kann.
Im Vergleich zu Erdgas hat Wasserstoff einen beispielsweise 3-fach reduzierten Energieinhalt was zu veränderten Anforderungen an die Odorierung und an deren technische Umsetzung führt.
Inhaltsverzeichnis
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
- Allgemeine Anforderungen an Odoriermittel
- Sicherheitsmaßnahmen
- Technik der Odorierung
- Erforderliche Zugabe von Odoriermitteln
- Kontrolle der Odorierung
- Umstellung der Odorierung von Gasen in der öffentlichen Gasversorgung
- Prüfgase für die Kalibrierung von Odoriermittelmessgeräten
Anhang A: Musterbetriebsanweisung
Anhang B: Beispielrechnung zur Auswirkung von Zumischung
Wichtige normative Verweisungen
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