Diese Technische Regel G 465-2 gilt für die Instandsetzung, In- und Außerbetriebnahme
von Gasleitungen sowie für Gasleitungen aus duktilen Gussrohren zur Versorgung
der Allgemeinheit mit Gas und der damit verbundenen erdverlegten Gasleitungen
auf Werksgeländen mit einem Auslegungsdruck bis einschließlich 16 bar für die
Fortleitung von Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260. Direkt angeschlossene
betriebliche Gasanwendungen liegen auch im Anwendungsbereich dieses
Arbeitsblattes.
Dieses Arbeitsblatt kann auch für Wasserstoff und wasserstoffreiche Brenngase
angewendet werden.
Für Gasleitungen, die nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, oder
für Gase, die nicht dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 entsprechen, kann diese
Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und
gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß an-gewendet werden.
Für das Arbeiten an PVC-Gasleitungen ist das DVGW-Arbeitsblatt G 466-3 zu beachten.
Für Gasleitungen mit einem Auslegungsdruck von mehr als 16 bar gelten die
Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G 466-1.