G 479 Merkblatt 10/2024
Planung, Errichtung und Betrieb von Gasinfrastruktur in Hochwassergefährdungsbereichen
- Herausgeber/Verlag: DVGW
- Format: 17 Seiten
- Ausgabe: 3. Auflage 2024
- Verkaufseinheit: 1
- Mindestabnahme: 1
- Artikel-Nr.: 512415
62,03 €*
Inhalte DVGW-Merkblatt G 479
Dieses DVGW-Merkblatt G 479 gibt Handlungsempfehlungen für die Planung, die Errichtung und die Wiederinbetriebnahme von Gasinfrastruktur in Hochwassergefährdungsbereichen, um die Versorgungssicherheit auch unter extremen Wetterbedingungen zu gewährleisten
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Definition von Hochwasser und relevanten Begriffen sowie die Einführung präventiver Maßnahmen, um Schäden zu minimieren.
Einfach erklärt, beschreibt die Technische Regel, wie Gasanlagen konstruiert und betrieben werden sollten, um das Risiko von Hochwasserschäden zu minimieren und die Wiederherstellung der Gasversorgung nach einem Hochwasserereignis effizient zu gestalten.
Darüber hinaus enthält G 479 spezifische organisatorische und technische Vorgaben, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Gasinfrastruktur zu gewährleisten.
Die Bedeutung dieser Regelung liegt in der Unterstützung der Netzbetreiber bei der Entwicklung eines Krisenmanagements und der Definition von Anforderungen für die Prävention und Nachbereitung von Hochwasserereignissen, die zunehmend aufgrund klimatischer Veränderungen relevant sind.
Landesgesetze, Verordnungen und Satzungen zum Katastrophenschutz sind ebenso zu beachten und Handlungserfordernisse daraus abzuleiten. Dies betrifft die Gesetze, aber auch Regelungen der Kommunen.
G 479 wurde aufgrund der von betroffenen Netzbetreibern gemachten Erfahrungen im Falle von Hochwasser erarbeitet und zusammengestellt. Die Betrachtungen gelten auch für Überschwemmungen aus zunehmenden Extremwetterereignissen wie z. B.Starkregen. Die einzelnen Abschnitte beinhalten eine Zusammenfassung der verschiedenen Schwerpunkte und sollen den zuständigen verantwortlichen Stellen beim Netzbetreiber zur Entscheidungsfindung dienen.
Da die detaillierte Sachlage im Ereignisfall nicht in einem vorher zu beschreibenden und einheitlichen Schema zu fassen ist, können die nachfolgenden Punkte keine verbindliche Regel darstellen. Konkrete Entscheidungen sind jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit
eigenständig und eigenverantwortlich durch die Netzbetreiber zu treffen.
Gegenüber dem DVGW-Hinweis G 479:2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) redaktionelle und konkretisierende Überarbeitung des gesamten Arbeitsblattes
b) Aktualisierung der normativen Verweisungen
c) Begriffsdefinition Hochwasser an Starkregen angepasst
d) Neustrukturierung des Dokuments
e) Ergänzung weiterer Handlungsempfehlungen
Inhaltsverzeichnis
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffsdefinitionen
- Organisatorische Anforderungen im Unternehmen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Präventive Maßnahmen
- Bewältigungsmaßnahmen im Eintrittsfall
- Maßnahmen zur Wiederherstellung und Nachbereitung nach dem Ereignisfall
- Anhänge (Handlungsempfehlungen, rechtliche Hinweise, Muster für Mitteilungen)
Wichtige normative Verweisungen
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