G 479 Merkblatt 10/2024

Planung, Errichtung und Betrieb von Gasinfrastruktur in Hochwassergefährdungsbereichen

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Produktart
  • DVGW
  • 17 Seiten
  • 3. Auflage 2024
  • 1
  • 1
  • 512415
ST

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Inhalte DVGW-Merkblatt G 479

Dieses DVGW-Merkblatt G 479 gibt Handlungsempfehlungen für die Planung, die Errichtung und die Wiederinbetriebnahme von Gasinfrastruktur in Hochwassergefährdungsbereichen, um die Versorgungssicherheit auch unter extremen Wetterbedingungen zu gewährleisten

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Definition von Hochwasser und relevanten Begriffen sowie die Einführung präventiver Maßnahmen, um Schäden zu minimieren.

Einfach erklärt, beschreibt die Technische Regel, wie Gasanlagen konstruiert und betrieben werden sollten, um das Risiko von Hochwasserschäden zu minimieren und die Wiederherstellung der Gasversorgung nach einem Hochwasserereignis effizient zu gestalten.

Darüber hinaus enthält G 479 spezifische organisatorische und technische Vorgaben, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Gasinfrastruktur zu gewährleisten.

Die Bedeutung dieser Regelung liegt in der Unterstützung der Netzbetreiber bei der Entwicklung eines Krisenmanagements und der Definition von Anforderungen für die Prävention und Nachbereitung von Hochwasserereignissen, die zunehmend aufgrund klimatischer Veränderungen relevant sind.

Landesgesetze, Verordnungen und Satzungen zum Katastrophenschutz sind ebenso zu beachten und Handlungserfordernisse daraus abzuleiten. Dies betrifft die Gesetze, aber auch Regelungen der Kommunen.

G 479 wurde aufgrund der von betroffenen Netzbetreibern gemachten Erfahrungen im Falle von Hochwasser erarbeitet und zusammengestellt. Die Betrachtungen gelten auch für Überschwemmungen aus zunehmenden Extremwetterereignissen wie z. B.Starkregen. Die einzelnen Abschnitte beinhalten eine Zusammenfassung der verschiedenen Schwerpunkte und sollen den zuständigen verantwortlichen Stellen beim Netzbetreiber zur Entscheidungsfindung dienen.

Da die detaillierte Sachlage im Ereignisfall nicht in einem vorher zu beschreibenden und einheitlichen Schema zu fassen ist, können die nachfolgenden Punkte keine verbindliche Regel darstellen. Konkrete Entscheidungen sind jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit
eigenständig und eigenverantwortlich durch die Netzbetreiber zu treffen.

Gegenüber dem DVGW-Hinweis G 479:2017-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) redaktionelle und konkretisierende Überarbeitung des gesamten Arbeitsblattes
b) Aktualisierung der normativen Verweisungen
c) Begriffsdefinition Hochwasser an Starkregen angepasst
d) Neustrukturierung des Dokuments
e) Ergänzung weiterer Handlungsempfehlungen

 

Inhaltsverzeichnis

  • Anwendungsbereich
  • Normative Verweisungen
  • Begriffsdefinitionen
  • Organisatorische Anforderungen im Unternehmen
  •     Technische und organisatorische Maßnahmen
  •     Präventive Maßnahmen
  •     Bewältigungsmaßnahmen im Eintrittsfall
  •     Maßnahmen zur Wiederherstellung und Nachbereitung nach dem Ereignisfall
  • Anhänge (Handlungsempfehlungen, rechtliche Hinweise, Muster für Mitteilungen)

 

Wichtige normative Verweisungen

DVGW-Arbeitsblatt G 265-1

DVGW-Arbeitsblatt G 600

DVGW-Arbeitsblatt G 1000

 

Vorherige Ausgabe DVGW-Merkblatt G 479

DVGW-Merkblatt G 479 02/2017

DVGW-Merkblatt G 479 06/2006

 

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Andererseits lässt auch die europäische Funktionalnorm DIN EN 1775, die national durch die TRGI umgesetzt wird, Gewindeverbindungen nur bis DN 50 zu. Sollen unter Putz verlegte Leitungen mit Halbschalen abgedeckt werden? Laut TRGI besteht eine solche Forderung nicht. Seit wann dürfen Gas-Innenleitungen aus Kunststoff (Mehrschichtverbundrohre) bestehen? Mit Aufnahme der Mehrschichtverbundrohre als Innenleitungen in die TRGI 2008 können Mehrschichtverbundrohre aus PE-X/Al/PE-X genauso wie die anderen in der TRGI aufgeführten Rohrmaterialen in der Gas-Inneninstallation eingesetzt werden. Muss die Kombination von TAE+GS am Werkstoffübergang für Wartungs- und Austauscharbeiten immer zugänglich sein? Diese Bauteilkombination (GS mit vorgeschalteter TAE) kommt bei Kunststoffrohrleitungen bei jeder GS-Einbausituation zum Tragen. Sie wird in der Regel auch nicht an später verdeckter Stelle angeordnet sein. Wartungsarbeiten sind an diesen Bauteilen jedoch nicht durchzuführen. Darf eine Leitung in Hohlräumen ohne Be- und Entlüftung verlegt werden? Eine Neuerung der TRGI 2018 ist, dass nun auch Leitungen mit geschweißten Verbindungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. Be- und Entlüftungsöffnungen, in Hohlräumen verlegt werden dürfen. Warum wurde der Gasströmungswächter eingeführt? Die bis dato erstellten Gasinstallationen gelten doch auch als betriebssicher. Auf Betreiben der Aufsichtsbehörden wurde in 2003 der GS als eine zusätzliche Schutzeinrichtung gegen Eingriffe Unbefugter eingeführt In der TRGI 2008 wurde der GS bei metallenen Leitungen als zusätzlicher Einrichtung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter eingesetzt. Bei der Verwendung von Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr wird der GS zusammen mit der TAE als Sicherheitselement zur Brand- und Explosionssicherheit der Leitung aus Mehrschichtverbundrohr eingesetzt. Der Schutz gegen Eingriffe Unbefugter ist damit ebenfalls eingeschlossen. Wie wird der GS gemäß TRGI richtig installiert? Gemäß TRGI ist der GS „unmittelbar nach“ der HAE bzw. dem Austritt aus dem Schacht/Kanal zu installieren. Wie ist dies in der Praxis umzusetzen? Zum Ausschluss von Schaden durch Manipulation an der Gasinstallation muss die aktive Schutzmaßnahme (der GS) so angeordnet sein, dass, soweit möglich, jeglicher Zugriff vor dieser aktiven Einrichtung an der Leitungsanlage verhindert ist. Der Einbau ist daher unmittelbar nach der HAE oder dem Austritt aus dem Schacht/Kanal, anzustreben. Wenn z. B. Hauseinführungen Umlenkungen erfordern, so können noch 1 bis maximal 3 Installationsformteile (wie z. B. Rohrnippel, Doppelnippel, Reduzierstück oder Winkel – maximal 2 Richtungsänderungen), im Rahmen „unmittelbar nach“ für Einzelfälle akzeptiert werden. Ist bei Belastungen über 110 kW (ein Gasgerät) oder 138 kW (mehrere Gasgeräte) der Einbau eines GS nicht möglich, so sind die Leitungen insgesamt oder bis zur Einbaumöglichkeit des GS passiv zu sichern. Warum dürfen nach TRGI mehrere GS gleichen Nennwerts und gleichen Typs nicht hintereinander eingebaut werden? Außer dem damit unnötig geschaffenen zusätzlichen Druckverlust (hiermit verbundenes eventuelles Problem des unterschrittenen Mindestfließdruckes am Gasgeräteeingang) bringen zwei identische GS in Reihe keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Warum wurde der Sollwert des Gas-Druckregelgerätes mit der TRGI 2008 angehoben? Der bis 2008 vorgegebene Sollwert von 22,6 mbar (= Nennanschlussdruck Gasgerät 20 mbar + zulässiger Druckverlust Rohrleitung 2,6 mbar) wurde um 0,4 mbar auf 23 mbar angehoben. Dies war erforderlich, um den neu hinzugekommenen zusätzlichen Einrichtungen und Sicherheitselementen Rechnung zu tragen. Auch für den Fall, dass kein separater GS montiert werden muss (da dieser bspw. bei metallener Installation im Regelgerät integriert ist und ein zusätzlicher Druckverlust hier nicht auftritt) geht die TRGI 2018 grundsätzlich von 23 mbar aus. Seit der TRGI 2008 ist vor jedem Gaszähler eine Absperreinrichtung einzubauen. Warum ist die bisherige Erleichterung bei gleichzeitiger HAE im selben Raum mit der TRGI 2008 entfallen? Das Überarbeitungsgremium und die Einsprechergruppe haben sich aus pragmatischen Gründen (Eindeutigkeit im Regelwerk, einfachere Handhabung) für diese geänderte Anforderung ausgesprochen. Warum wurde der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung 2008 von bisher 110 mbar auf 150 mbar angehoben? Die Erhöhung des Prüfdruckes auf 150 mbar wurde auf Grund der europäischen Harmonisierung erforderlich. Die für die Gas-Druckregelgeräte relevante europäische Norm DIN EN 14382 lässt als Grenzeinstellung der Sicherheits-Absperreinrichtung im Störungsfall einen Druck von 150 mbar zu. Dieser Druck ist somit der anzusetzende Prüfdruck für die Leitungsanlage. Mit der TRGI 2018 wurde Megapascal (MPa) bzw. Hektopascal (hPa) neu als Druckeinheit – anstatt bar und mbar – eingeführt. 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