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G 5621-3 Prüfgrundlage 12/2016

Absperrblasen für Blasensetzgeräte bis 5 bar; Teil 3: Dickwandige aufblasbare Blase mit Verstärkung - Typ B

114,31 €

Mitgliederpreis: 85,74 €

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Format
24 Seiten, DIN A4, geheftet
Ausgabe
1. Auflage 2016
Artikel-Nr.
309584
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

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ST
Artikel-Nr. 309584


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Diese Vorläufige Prüfgrundlage beschreibt die Anforderungen und Prüfungen für Absperrblasen nach 3.1 im Durchmesserbereich von DN 80/da 90 bis DN200/da 225 und dem durchmesserabhängigen Sperrdruck bis maximal 5 bar. Diese Absperrblasen werden in Blasensetzgeräten nach der Vorläufigen Prüfgrundlage DVGW G 5620‑2 (VP) zum Sperren von in Betrieb befindlichen Gasleitungen, welche mit Gasen nach den DVGW‑Arbeitsblättern G 260 und G262 betrieben werden, eingesetzt. Bei größeren Durchmessern findet diese Vorläufige Prüfgrundlage sinngemäß Anwendung.

Die in dieser Vorläufigen Prüfgrundlage genannten Absperrblasenwerden an den Rohren geprüft, für deren Einsatz sie bestimmt sind (z. B. Stahlrohr nach DIN2470‑1, Rohre aus Polyethylen nach DIN 8074 oder DIN EN 1555‑2, PE‑X‑Rohr nach DIN 16892 und DIN16893).

Voraussetzung für die Anwendung der Vorläufigen Prüfgrundlage (VP) ist, dass die Blasensetzgeräte der DVGW G 5620‑2 (VP) Blasensetzgeräte für maximale Betriebsdrücke bis 5 bar für die Gasverteilung baumustergeprüft und zertifiziert sind. Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind aufeinander abgestimmt. Der Arbeitsdruck der Absperrblase beträgt maximal 33 % ihres Berstdrucks (siehe Beispiel Anhang A). Für das Sperrsystem sind vom Hersteller praktische Erfahrungen und Einsätze im entsprechenden Druckbereich (zwischen 80 % und 100 % des maximalen Sperrdrucks) über eine Referenzliste nachzuweisen. In der Anwendung kommen mindestens zwei gleichwertige Sperrsysteme für eine Sperrung zum Einsatz (Druck‑ und Dunstblase, sind konstruktionsbedingt gleich ausgeführt).

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Ausgabe: Gedruckte Ausgabe
Regelwerksart: DVGW-Prüfgrundlage
Diese Vorläufige Prüfgrundlage beschreibt die Anforderungen und Prüfungen für Absperrblasen nach 3.1 im Durchmesserbereich von DN 80/da 90 bis DN200/da 225 und dem durchmesserabhängigen Sperrdruck bis maximal 5 bar. Diese Absperrblasen werden in Blasensetzgeräten nach der Vorläufigen Prüfgrundlage DVGW G 5620‑2 (VP) zum Sperren von in Betrieb befindlichen Gasleitungen, welche mit Gasen nach den DVGW‑Arbeitsblättern G 260 und G262 betrieben werden, eingesetzt. Bei größeren Durchmessern findet diese Vorläufige Prüfgrundlage sinngemäß Anwendung.

Die in dieser Vorläufigen Prüfgrundlage genannten Absperrblasenwerden an den Rohren geprüft, für deren Einsatz sie bestimmt sind (z. B. Stahlrohr nach DIN2470‑1, Rohre aus Polyethylen nach DIN 8074 oder DIN EN 1555‑2, PE‑X‑Rohr nach DIN 16892 und DIN16893).

Voraussetzung für die Anwendung der Vorläufigen Prüfgrundlage (VP) ist, dass die Blasensetzgeräte der DVGW G 5620‑2 (VP) Blasensetzgeräte für maximale Betriebsdrücke bis 5 bar für die Gasverteilung baumustergeprüft und zertifiziert sind. Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind aufeinander abgestimmt. Der Arbeitsdruck der Absperrblase beträgt maximal 33 % ihres Berstdrucks (siehe Beispiel Anhang A). Für das Sperrsystem sind vom Hersteller praktische Erfahrungen und Einsätze im entsprechenden Druckbereich (zwischen 80 % und 100 % des maximalen Sperrdrucks) über eine Referenzliste nachzuweisen. In der Anwendung kommen mindestens zwei gleichwertige Sperrsysteme für eine Sperrung zum Einsatz (Druck‑ und Dunstblase, sind konstruktionsbedingt gleich ausgeführt).

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