G 631 Arbeitsblatt 09/2024
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Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
DVGW-Arbeitsblatt G 631 regelt die Anforderungen an die Aufstellung und den Betrieb gewerblicher Gasgeräte.
Diese Technische Regel ergänzt das DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) bzw. die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) für die Planung, Erstellung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen mit gewerblichen Gasgeräten. Sie gilt für gewerbliche
- Bäckerei- und Konditoreianlagen
- Fleischereianlagen,
- Gastronomie-/Küchenanlagen,
- Räucheranlagen,
- Reifungsanlagen,
- Wäschereianlagen, die mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 mit Betriebsdruck bis 100 hPa versorgt werden und die CE-Kennzeichnung nach Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 tragen.
Für andere gewerbliche Gasgeräte, die mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 mit Betriebsdruck größer 100 hPa bis 0,1 MPa versorgt werden, können diese Bestimmungen sinngemäß angewandt werden.
Für gewerbliche Anlagen, die mit Erdgas-Wasserstoff-Gemischen oder Wasserstoff betrieben werden, ist zusätzlich das DVGW-Merkblatt G 655 zu beachten.
Die Überarbeitung von G 631 erfolgte unter Mitwirkung von Vertretern der Hersteller der jeweiligen Gewerbeanwendungen, der Prüflaboratorien, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV), des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima und des Deutschen Verbands Flüssiggas.
In G 631 sind in Ergänzung zum DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) die Anforderungen an Aufstellung und Betrieb für die häufigsten gewerblichen Gasanwendungen in einem Arbeitsblatt zusammengefasst. Im Abschnitt 4 werden die allgemeinen Anforderungen an gewerbliche Gasgeräte aufgeführt. Die spezifischen Anforderungen der jeweiligen gewerblichen Gasanwendungen werden im Abschnitt 5 beschrieben.
Das Arbeitsblatt berücksichtigt den Ersatz der EG-Gasgeräterichtlinie durch die EU-Gasgeräteverordnung und die damit wirksamen geänderten Anforderungen an den Verwendbarkeitsnachweis von vor Ort geprüften Gasgeräten. Berücksichtigt werden außerdem die Anforderungen, die mit Überführung der Bauregellisten in die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) an die Verwendung der dort aufgeführten Bauprodukte gestellt werden. An den betreffenden Stellen wird der mit der DVGW-TRGI 2018 geänderte Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung raumluftabhängiger Feuerstätten über Undichtheiten in der Gebäudehülle in das Arbeitsblatt übertragen.
Aufgrund der ersatzlosen Streichung / Außerkraftsetzung der entsprechenden Gerätenorm DIN 3379 für gasbetriebene Trocknungsanlagen (z. B. Körnertrockner) wurden die entsprechenden Anforderungen aus DVGW G 631 (A) gestrichen. Sofern solche Anlagen neu errichtet werden sollten, kann als Erkenntnisquelle die DVGW G 631:2012-03 (A) herangezogen werden.
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 631 Ausgabe 03/2012 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Überarbeitung und Anpassung an den aktuellen Stand der Technik
- Anpassung an die EU-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426
- Anpassung an die Musterbauordnung und an die Muster-Verwaltungs-Vorschrift Technische-Baubestimmungen (MVV TB)
- Anpassung an das DVGW-Arbeitsblatt G 600:2018-09 (TRGI)
- Übernahme des Nachweises der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten über Undichtheiten in der Gebäudehülle aus DVGW-Arbeitsblatt G 600:2018-09 (TRGI)
- Übernahme der Verschiebung von Abschnitt 8.2 in Abschnitt 8.3 der TRGI
- Streichung der Anforderungen an Trocknungsanlagen
- Anpassung an die DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“
- Hinweis zum Betrieb mit Erdgas-Wasserstoff-Gemischen und Wasserstoff
- Übernahme der SI-Einheiten anstatt mbar/bar (1 hPa = 1 mbar; 0,1 MPa = 1 bar)
Diese Technische Regel gilt nicht:
- für Anlagen zur Gebäudeerwärmung und Trinkwassererwärmung,
- für Gasgeräte, die speziell zur Verwendung bei industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind,
- für Gasgeräte zur CO2- Anreicherung, für Gasgeräte in Mastanlagen,
- für Gasgeräte in Tieraufzuchtanlagen,
- für gewerblich genutzte Flüssiggasgeräte in Fahrzeugen wie z. B. Food-Trucks, Imbisswagen, Hähnchengrillfahrzeugen,
- für gewerbliche Flüssiggasanlagen, die mit Flaschen versorgt werden, wenn die Gasgeräte Art A
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
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| Regelwerksart: | DVGW-Arbeitsblatt |