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G 685-1 Arbeitsblatt 07/2026

Gasabrechnung - Grundlagen der Energieermittlung

77,04 €

Mitgliederpreis: 57,78 €

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Hrsg./Verlag
DVGW
Format
28 Seiten
Ausgabe
2. Auflage 2026
Artikel-Nr.
512898
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


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Artikel-Nr. 512898


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Inhalte DVGW-Arbeitsblatt G 685-1

DVGW-Arbeitsblatt G 685-1 stellt Anforderungen an die Messung von Energie und regelt die Verfahren zur Energieermittlung und Abrechnung von Gasen an allen Ein- und Ausspeisepunkten.

Das Regelwerk gilt für alle Marktteilnehmer, die an der Gasabrechnung beteiligt sind, z. B. Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Transportkunden und Lieferanten.

G 685-1 legt Anforderungen, Verfahren und Auflagen bezüglich

  • Brennwertermittlung,
  • Energieermittlung auf Basis von Zählerständen oder Lastgängen,
  • Ermittlung von Kompressibilitätszahlen,
  • Vorgehensweise bei fehlenden, gestörten oder unplausiblen Messwerten,
  • Nachvollziehbarkeit von Rechnungen und
  • Differenzwertbildung

fest.

Wird von Anforderungen dieses Arbeitsblattes abgewichen, bedarf das jeweilige Verfahren der Genehmigung durch die zuständige Eichbehörde. Die Eichbehörden kontrollieren die Einhaltung dieses Arbeitsblattes im Rahmen der Überwachung der Gasabrechnung.

Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) müssen Messungen beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen richtig und dauerhaft zuverlässig sein. Dies dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie einem fairen Handelsverkehr.

Im geschäftlichen und amtlichen Verkehr sowie bei Messungen im öffentlichen Interesse dürfen Messwerte nur angegeben oder verwendet werden, wenn sie mit einem eichrechtskonformen Messgerät ermittelt wurden.

Energieangaben für Gas dürfen in diesen Bereichen auch dann verwendet werden, wenn sie nicht direkt gemessen, sondern nach den anerkannten Regeln der Technik berechnet wurden. Voraussetzung ist, dass die der Berechnung zugrunde liegenden Messwerte mit Messgeräten erfasst wurden, die den Anforderungen des MessEG und der MessEV entsprechen. 

Inhaltsverzeichnis 

  • Vorwort 
  • 1 Anwendungsbereich 
  • 2 Normative Verweisungen 
  • 3 Definitionen 
  • 4 Formelzeichen 
  • 5 Ermittlung von Energie und Leistung 
  • 6 Anforderungen an die Rechnung 
  • 7 Dokumentation 

Wichtige normative Verweisungen 

DVGW-Arbeitsblatt G 102-1  

DVGW-Arbeitsblatt G 102-4 

DVGW-Arbeitsblatt G 260 

DVGW-Arbeitsblatt G 482

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Regelwerksart: DVGW-Arbeitsblatt

Inhalte DVGW-Arbeitsblatt G 685-1

DVGW-Arbeitsblatt G 685-1 stellt Anforderungen an die Messung von Energie und regelt die Verfahren zur Energieermittlung und Abrechnung von Gasen an allen Ein- und Ausspeisepunkten.

Das Regelwerk gilt für alle Marktteilnehmer, die an der Gasabrechnung beteiligt sind, z. B. Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Transportkunden und Lieferanten.

G 685-1 legt Anforderungen, Verfahren und Auflagen bezüglich

  • Brennwertermittlung,
  • Energieermittlung auf Basis von Zählerständen oder Lastgängen,
  • Ermittlung von Kompressibilitätszahlen,
  • Vorgehensweise bei fehlenden, gestörten oder unplausiblen Messwerten,
  • Nachvollziehbarkeit von Rechnungen und
  • Differenzwertbildung

fest.

Wird von Anforderungen dieses Arbeitsblattes abgewichen, bedarf das jeweilige Verfahren der Genehmigung durch die zuständige Eichbehörde. Die Eichbehörden kontrollieren die Einhaltung dieses Arbeitsblattes im Rahmen der Überwachung der Gasabrechnung.

Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) müssen Messungen beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen richtig und dauerhaft zuverlässig sein. Dies dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie einem fairen Handelsverkehr.

Im geschäftlichen und amtlichen Verkehr sowie bei Messungen im öffentlichen Interesse dürfen Messwerte nur angegeben oder verwendet werden, wenn sie mit einem eichrechtskonformen Messgerät ermittelt wurden.

Energieangaben für Gas dürfen in diesen Bereichen auch dann verwendet werden, wenn sie nicht direkt gemessen, sondern nach den anerkannten Regeln der Technik berechnet wurden. Voraussetzung ist, dass die der Berechnung zugrunde liegenden Messwerte mit Messgeräten erfasst wurden, die den Anforderungen des MessEG und der MessEV entsprechen. 

Inhaltsverzeichnis 

  • Vorwort 
  • 1 Anwendungsbereich 
  • 2 Normative Verweisungen 
  • 3 Definitionen 
  • 4 Formelzeichen 
  • 5 Ermittlung von Energie und Leistung 
  • 6 Anforderungen an die Rechnung 
  • 7 Dokumentation 

Wichtige normative Verweisungen 

DVGW-Arbeitsblatt G 102-1  

DVGW-Arbeitsblatt G 102-4 

DVGW-Arbeitsblatt G 260 

DVGW-Arbeitsblatt G 482

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