G 685-7 Arbeitsblatt 10/2022 -PDF-Datei-

Gasabrechnung - Differenzwertbildung

62,03 €*
  • DVGW
  • 17 Seiten
  • 2. Auflage 2022
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Die Regelungen dieses DVGW-Arbeitsblattes G 685-7 gelten für die Energieermittlung durch Differenzwertbildung bei Letztverbrauchern und zwischen Netzbetreibern.

Differenzwerte dürfen nicht für Brennwert- oder Gasbeschaffenheits-Rekonstruktionssysteme verwendet werden, außerdem auch nicht für die Einspeisemessung von Gasbeschaffenheitsverfolgungssystemen.

Die Ermittlung der Energie als Grundlage für Abrechnungsprozesse erfolgt in der Regel mit eichrechtskonformen Messgeräten an einer Messlokation.

In manchen Fällen erfolgt die Ermittlung der Energie als Summe, beispielsweise durch Parallelmessung mehrerer Messlokationen. Die Summenbildung ist zulässig, weil sie nicht zu einer zusätzlichen Unsicherheit bei der Energieermittlung führt.

Dies ist nicht der Fall, wenn die Differenz zweier Energien in Rechnung gestellt werden soll. Eine solche Situation tritt auf, wenn Gas zunächst über eine oder mehrere Eingangsmessung(en) erfasst und ein Teil dieser Menge über eine oder mehrere Ausgangsmessung(en) jeweils einem Kunden geliefert wird, während die verbleibende Menge ohne Messung einem weiteren Kunden geliefert wird.

Eine Differenzwertbildung führt immer zu einer Verringerung der Genauigkeit im Vergleich zur direkten Messung. Dieser Genauigkeitsverlust ist umso höher, je höher die Summe der Energie aller Ausgangs-messungen im Verhältnis zur Summe der Energie aller Eingangsmessungen ist. Im Fall ungefähr gleicher Energiemengen führen die Messabweichungen zu sehr großen relativen Fehlern der Differenz. Dieses Arbeitsblatt regelt den Umgang mit diesem Sachverhalt.

Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Netzanschlusspunkte

2.1 Allgemeines

2.2 Neue Messlokation

2.3 Bestehende Mess- und Marktlokationen

2.4 Anforderungen an die Differenzwertbildung

2.5 Berechnung der Differenzmenge

2.5.1 Berechnung der Monatsmenge

2.5.2 Berechnung des Lastgangs

2.6 Zulässigkeit der Abrechnung der Monatsmenge

2.7 Zulässigkeit der Leistungsabrechnung

2.8 Zulässigkeit bei der Abrechnung von Kapazitätsüberschreitungen

3 Netzkopplungspunkte

3.1 Allgemeines

3.2 Anforderungen an die Differenzwertbildung

3.3 Berechnung der Jahresdifferenzmenge

3.4 Zulässigkeit der Abrechnung der Jahresmenge

Anhang A (informativ) – Beispielrechnung einer Differenzwertbildung bei einem

Letztverbraucher

Anhang B (informativ) – Beispiel einer Differenzwertbildung bei einer Netzkopplung mit

Netzpartizipationsmodell