GW 1200-B1 Arbeitsblatt 09/2024
1. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt GW 1200:2021-06: Grundsätze und Organisation des Entstörungsmanagements für Gasnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen
- Herausgeber/Verlag: DVGW
- Format: 6 Seiten
- Ausgabe: 1. Auflage 2024
- Verkaufseinheit: 1
- Mindestabnahme: 1
- Artikel-Nr.: 512529
39,92 €*
DVGW-Arbeitsblatt GW 1200-B1 ändert GW 1200 Ausgabe 06/2021 in den Abschnitten 1, 2 und 3.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Redaktionelle Überarbeitung des Anwendungsbereichs und der Normativen Verweisungen
- Ergänzung der Definition „Gasnetzbetreiber“
- Anpassung der Definition „Gasinfrastruktur“
DVGW-Arbeitsblatt GW 1200 beschäftigt sich mit Grundsätzen und Organisation des Entstörungsmanagements für Gasnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen.
Gemäß § 49 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird die Anwendung und Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wasserstoff die technischen Regeln des DVGW eingehalten worden sind. Diese Vermutungsregel schafft somit eine praktische Möglichkeit zur Erfüllung der technischen Anforderungen des EnWG durch die Orientierung am DVGW-Regelwerk.
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Juli 2021 sind bereits erste Regelungen zur Regulierung von Wasserstoffnetzen in Kraft getreten.
In § 3 "Begriffsbestimmungen" des EnWG wird nun klar unterschieden zwischen „Betreibern von Gasversorgungsnetzen“ und „Betreibern von Wasserstoffnetzen“. Diese Aktualisierung reflektiert die sich entwickelnde Landschaft der Energiewirtschaft und hebt die Bedeutung von Wasserstoff als Energieträger hervor. Die Einführung einer spezifischen Begriffsbestimmung für Betreiber von Wasserstoffnetzen signalisiert eine gezielte regulatorische Anpassung an die Anforderungen und Entwicklungen im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur. Im Kontext des DVGW-Regelwerks ist es nun von entscheidender Bedeutung, dass sich die Regelungen nicht nur auf "Gasnetzbetreiber" beschränken, sondern auch explizit auf Betreiber von Wasserstoffnetzen anwendbar sind. Daher ist es wichtig klarzustellen, dass DVGW GW 1200 (A) auch für Wasserstoffnetze im Sinne von § 3 Nr. 39a EnWG anwendbar ist.