DVGW-Arbeitsblatt GW 29 dient als Grundlage für die Beurteilung der Kompetenz von Sachkundigen Hochspannungsbeeinflussungen auf Rohrleitungen.
GW 29 definiert die Qualifikationsanforderungen an Sachkundige für Hochspannungsbeeinflussung (SK HSB), deren Einsatz nach dem DVGW-Regelwerk und DGUV-Regelwerk gefordert wird. GW 29 umfasst zudem den Einsatz des Sachkundigen medienunabhängig (Wasser, Mineralöl, chemische Produkte etc.).
Dieses Arbeitsblatt GW 10 dient als Grundlage für die Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung des kathodischen Korrosionsschutzes erdüberdeckter Rohrleitungen und Behältern aus Stahl. Der KKS wird in diesem Zusammenhang überwiegend als Bestandteil der Instandhaltung der Rohrleitung verstanden. Entsprechend dieser Definition wird der Abschnitt zur Instandhaltung aus Sichtweise der Gesamtanlage, bestehend aus Korrosionsschutzeinrichtungen und Schutzobjekt, betrachtet. Dieses Arbeitsblatt ersetzt die DVGW‑Arbeitsblätter GW 10:2008‑5, GW 12:2010‑10 und GW 16:2008‑05. Dieses Arbeitsblatt gilt für die Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) von erdverlegten Rohrleitungen, Lagerbehältern und erdgedeckten Flüssiggasbehältern aus Stahl, für die der kathodische Schutz vorgeschrieben ist. .Für alle anderen erdverlegten kathodisch geschützten Anlagen, für die der KKS nicht vorgeschrieben ist, kann dieses Arbeitsblatt sinngemäß angewendet werden.
DIN 30350 ist anwendbar für die Festlegung von Abständen zur
Reduzierung der Beeinflussungen von erdüberdeckten Rohrleitungen durch
erdüberdeckte Kabel zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) und
Hochspannungs-Drehstrom-Übertragung (HDÜ).
Im Zusammenhang mit der Energiewende ist vorgesehen, dass die
großteils im Norden per Windkraft erzeugte elektrische Energie bis in den Süden
transportiert wird. Dazu ist ein Ausbau des bestehenden oberirdischen
Wechselstromübertragungsnetzes teilweise mit erdüberdeckten, mehrstrangigen
Kabeln für die Hochspannungs-Drehstrom-Übertragung (HDÜ) bzw.
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) nötig.
Vor diesem Hintergrund werden Gasnetzbetreiber,
Wasserversorger und Rohrleitungsbetreiber weiterer Branchen mit Anfragen im
Rahmen der Planfeststellung konfrontiert.
Die DVGW-Arbeitsblätter G 462, G 463, G 472, GW 22
(AfK-Empfehlung Nr. 3) und W 400-1 enthalten zwar die für die Festlegung von
Abständen allgemein erforderlichen Kriterien, doch die daraus abgeleiteten, in
diesen DVGW-Arbeitsblättern derzeit genannten Mindestabstände müssen neu bewertet
und in dieser DIN 30350 ergänzt werden, um die von den genannten Kabeln
ausgehenden Beeinflussungen benachbarter Rohrleitungen ausreichend zu
reduzieren.
Bereits der Bau solcher Kabel kann sich auf die
Standsicherheit kreuzender und benachbarter Rohrleitungen auswirken (z. B. in
Folge von Lageänderungen der Rohrleitungen durch bauweisenbedingte
Bodensetzungen oder -hebungen). Beim Betrieb solcher Kabel können im Falle
metallener Rohrleitungen elektromagnetische Kopplungen auftreten, die
schädigende bzw. gefährliche Ströme und Spannungen in diesen Rohrleitungen
hervorrufen. Die Wirkungsweise ist in der DVGW-Gas/Wasser-Information Nr. 21
beschrieben. Des Weiteren kommt es durch Übertragungsverluste solcher Kabel zur
Erwärmung des umgebenden Bodens, wodurch es zu einer thermischen Beeinflussung
der benachbarten Rohrleitungen mit negativen Auswirkungen auf deren
Materialalterung (ggf. Umhüllungseigenschaften) und Mediumtemperatur kommen
kann.
Darüber hinaus sind bei unzureichender Berücksichtigung
möglicher Beeinflussungen schwerwiegende Beeinträchtigungen der zukünftigen
Instandhaltung der benachbarten Infrastrukturen und der Sicherheit der dafür
vor Ort tätigen Personen zu befürchten. Der für die Arbeitssicherheit
notwendige Berührungsschutz ist ein maßgeblicher Aspekt der Festlegung von
Mindestabständen.
Die möglichen Beeinflussungen hängen von den individuellen
Umständen ab, insbesondere von Arbeits- und Schutzstreifenbreiten, Abständen im
Bereich der Kreuzung bzw. Parallelführung, Rohrleitungsdimensionen,
Material-/Umhüllungseigenschaften, Bodenarten, Grundwasserständen, Umgebungs-
und Medientemperaturen, Durchflussverhältnissen sowie von ggf. zugehörigen
jahreszeitlichen und verbrauchsbedingten Schwankungen. Eins neben der offenen
Bauweise eingesetztes grabenloses Verfahren erfordert die Berücksichtigung
zusätzlicher Bautoleranzen in Bezug auf die horizontale und vertikale
Trassenführung sowie z. B. beim Spülbohrverfahren (HDD) den Verbleib von
Bohrspülung (ungewollte Spülungsaustritte oder -verluste).
Die Übertragungsverluste solcher Kabel hängen direkt vom
Strom ab, indirekt aber auch vom Temperaturverhalten des umgebenden Bodens, das
wiederum für die benachbarten Rohrleitungen von Bedeutung ist. In diesem
Dokument wird mangels genauerer Kenntnisse eine Leitertemperatur von 70 °C bis
zu 90 °C (am äußeren Kabelmantel bzw. Kabelschutzrohrrand treten geringere
Temperaturen auf) angenommen. Diese Temperatur wird für die Abschätzung des
Temperatureinflusses auf benachbarte Rohrleitungen herangezogen, wobei zwischen
Kreuzung und Parallelführung unterschieden wird.
Im Ergebnis spezifiziert DIN 30350 im Sinne der Anlagen- und
Arbeitssicherheit allgemeingültige Mindestabstände, von denen angenommen wird,
dass sie in der Regel zu einer ausreichenden Reduktion der
elektrischen/elektromagnetischen, konstruktiven/baulichen und thermischen
Beeinflussungen führen. Zur Begründung führt dieses Dokument Ansätze und
Kriterien an, die die Beteiligten heranziehen können, um bei Bedarf im
Einzelfall in Eigenverantwortung individuelle Festlegungen zu treffen.
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