GasGVV - Gasgrundversorgungsverordnung
ab 0,73 €
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
| Menge | Stückpreis |
|---|---|
| bis 999 |
1,06 €
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| bis 2999 |
1,00 €
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| bis 4999 |
0,79 €
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| ab 5000 |
0,73 €
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GasGVV
Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) regelt die Grundversorgung mit Gas zwischen dem Versorger und dem Verbraucher. Sie besteht seit der Aufspaltung der AVBGasV in die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und GasGVV. Beide Verordnungen sind am 08.11.2006 in Kraft getreten.
Die novellierte Verordnung ist am 23.12.2025 in Kraft getreten. Sie ist zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften geändert worden.
In der GasGVV finden sich die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien, u. a. hinsichtlich des Versorgungsvertrags, der Art und dem Umfang der Versorgung, der Messeinrichtungen, der Abrechnung der Energielieferung und wie das Grundversorgungsverhältnis ggf. beendet wird. Die GasGVV dient auch als maßgebliches Leitbild für sämtliche Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden umfassend informiert sind, und bestellen Sie in ausreichender Menge.
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
| Produktart: | Fachinformation, Rechnungsbeileger |
|---|---|
| Zielgruppe: | Hauseigentümer, Mietende |