NDAV - Niederdruckanschlussverordnung
vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18.12.2025 (BGBl. I Nr. 347)
- Format: 28 Seiten, DIN lang, geheftet
- Material: 90 g Recyclingpapier
- Ausgabe: Dez. 2025 / Neuauflage erscheint in Kürze
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Hinweis:
Mit Firmeneindruck ab 1.000 Stück möglich. Preis auf Anfrage.
Die beim Druck unvermeidbaren CO2-Emissionen werden durch Investitionen in sofort wirksame Klimaschutzprojekte ausgeglichen.
- Verkaufseinheit: 50
- Mindestabnahme: 100
- Artikel-Nr.: 309622
| Anzahl | Stückpreis |
|---|---|
| bis 999 |
1,06 €
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| bis 2999 |
1,00 €
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| bis 4999 |
0,79 €
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| ab 5000 |
0,73 €
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Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
In dem neu aufgenommenen Paragrafen "§ 13a Installateurverzeichnis" werden insbesondere die verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Anforderungen an das Installateurverzeichnis Gas konkretisiert.
Außerdem stellt die Novelle klar, dass die fachlichen Kenntnisse und Qualifikationen von Installationsunternehmen aus dem EU-Ausland den gleichen Anforderungen genügen müssen, um in ein Installateurverzeichnis eingetragen werden zu können. So soll in erster Linie der europarechtlich gebotenen Dienstleistungsfreiheit (EU-Richtlinie 2006/123/EG) Rechnung getragen werden.
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die Rahmenbedingungen für den Anschluss von Kunden an das Niederdruckgasnetz. Sie besteht seit der Aufspaltung der AVBGasV in die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die NDAV. Beide Verordnungen sind am 08.11.2006 in Kraft getreten; die NDAV wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 01.11.2021 geändert.
Die NDAV definiert u. a. das Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnis, regelt die Vorgaben hinsichtlich der Herstellung, Art und Betrieb des Netzanschlusses sowie der Inbetriebsetzung und Überprüfung der Gasanlage einschließlich der Nutzung des Anschlusses.
In den 29 Paragrafen der NDAV sind somit die Rechte und Pflichten der Netzbetreiber und Anschlussnehmer bzw. -nutzer festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Bergmann, Tel.: +49 228 9191- 418.