G 607 Arbeitsblatt 06/2014
Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung - Betrieb und Prüfung
Auflage: | 3. Auflage 2014 |
Format Details: | Rückendrahtheftung, 33 Seiten, DIN A4, S/W Druck |
Artikelnummer: | 309129 |
Leseprobe: |
Beschreibung
Diese Technischen Regeln gelten für Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, betrieben in der Gasphase, in: - bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen, die entsprechend DIN EN 1949 oder DVGW-Arbeitsblatt Entwurf G 607:1996-03 und früher installiert sind
- Wohneinheiten, die nur zur vorübergehenden oder jahreszeitlichen Nutzung bestimmt sind (z. B. Mobilheime, Jagd- und Forsthütten usw.) und nach DIN EN 1949 installiert worden sind.
Diese Technischen Regeln gelten nicht für Flüssiggasanlagen: - zum Antrieb von Fahrzeugen
- in gewerblich genutzten Fahrzeugen
- in Booten
- in Wohneinheiten (z. B. Mobilheime) mit einem Höchstverbrauch von mehr als 1,5 kg/h
Diese Technischen Regeln gelten nicht für die Versorgungsanlage einer Wohneinheit, die durch einen ortsfesten Flüssiggasbehälter versorgt wird.
ANMERKUNG 1: Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von mehr als 1,5 kg/h in Wohneinheiten, die zur vorübergehenden oder jahreszeitlichen Nutzung bestimmt sind, und in Wohneinheiten, die zur ganzjährigen Nutzung bestimmt sind, müssen nach TRF installiert, betrieben und geprüft werden.
ANMERKUNG 2: Für Anlagen, die nach DVGW-Arbeitsblatt Entwurf G 607:1996-03 und früher installiert wurden, sind, soweit erforderlich, abweichende Betriebsbestimmungen besonders hervorgehoben.
- Wohneinheiten, die nur zur vorübergehenden oder jahreszeitlichen Nutzung bestimmt sind (z. B. Mobilheime, Jagd- und Forsthütten usw.) und nach DIN EN 1949 installiert worden sind.
Diese Technischen Regeln gelten nicht für Flüssiggasanlagen: - zum Antrieb von Fahrzeugen
- in gewerblich genutzten Fahrzeugen
- in Booten
- in Wohneinheiten (z. B. Mobilheime) mit einem Höchstverbrauch von mehr als 1,5 kg/h
Diese Technischen Regeln gelten nicht für die Versorgungsanlage einer Wohneinheit, die durch einen ortsfesten Flüssiggasbehälter versorgt wird.
ANMERKUNG 1: Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von mehr als 1,5 kg/h in Wohneinheiten, die zur vorübergehenden oder jahreszeitlichen Nutzung bestimmt sind, und in Wohneinheiten, die zur ganzjährigen Nutzung bestimmt sind, müssen nach TRF installiert, betrieben und geprüft werden.
ANMERKUNG 2: Für Anlagen, die nach DVGW-Arbeitsblatt Entwurf G 607:1996-03 und früher installiert wurden, sind, soweit erforderlich, abweichende Betriebsbestimmungen besonders hervorgehoben.