G 285 Merkblatt 05/2020

Hinweise für die Hydratinhibierung in Erdgasen

75,24 €*
  • DVGW
  • 17 Seiten
  • 2. Auflage 2020
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Die Vermeidung von Gashydraten muss berücksichtigt werden, wenn z. B. Gasleitungen bei Inbetriebnahmen oder nach Wartungsarbeiten wieder in Betrieb genommen werden und es unter Umständen nicht auszuschließen ist, dass sich flüssiges Wasser in der Leitung befindet.

Die Bildung von Gashydraten ist zu vermeiden, da sie zu Verstopfungen von Transport‑ und Funktionsleitungen sowie Filtern führen können. Außerdem können Gashydrate durch den Gasstrom mitgerissen werden und dadurch Schäden in Gasanlagen und Gasanwendungstechnik verursachen. Gashydrate sind feste, schneeartige Einschlussverbindungen von Wasser und Gasen. Sie treten nur dann auf, wenn unter bestimmten Druck‑ und Temperaturbedingungen flüssiges Wasser mit Gas, z. B. Erdgas, in Berührung kommt. Üblicherweise ist das Erdgas jedoch so trocken (Taupunkt < ‑ 8C bei 70 bar (abs)), dass kein flüssiges Wasser in den Leitungen vorhanden ist. Das Wasser kann nur unter ganz besonderen Umständen hineingelangen.

Aufgrund der Tatsache, dass Wassermoleküle in den Gashydraten in gebildeten Gitterstrukturen Hohlräume definierter Größe aufweisen, können nur Gase mit bestimmten Moleküldurchmessern in das Gittereingebaut sein. Von den in Zusammenhang mit Gas interessierenden Gaskomponenten bilden Methan, Ethan, Propan sowie Kohlenstoffdioxid und Schwefelwasserstoff und unter besonderen Bedingungen auch Butan Gashydrate. Die exakte Hydratbildungstemperatur hängt in geringem Maße von der individuellen Gaszusammensetzung ab.
Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

3.1 Gashydrat

3.2 Hydratinhibierung

4 Verfahren zur Hydratinhibierung

4.1 Allgemeines

4.2 Technische Maßnahmen

4.3 Thermodynamische Hydratinhibierung

4.4 Kinetische Hydratinhibierung

4.5 Anti-Agglomerantien

Anhang A (normativ) ? Berechnungsschema für die Methanolzugabe

A.1 Abbildungen

Literaturhinweise