G 290 Merkblatt 12/2019

Rückspeisung von Gasen in vorgelagerte Transportleitungen - Gasbeschaffenheitsanpassung

48,47 €*
  • DVGW
  • 13 Seiten, DIN A4, geheftet
  • 2. Auflage 2019
  • 1
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  • 310702
ST
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Die Gasnetzzugangsverordnung sieht in  34, Abs. 2 die Rückspeisung als eine Möglichkeit zur Kapazitätserhöhung für die Einspeisung von regenerativ erzeugten Gasen vor.

Eine Rückspeisung kommt zum Einsatz, wenn andere Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung technisch nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht zu vertreten sind. Kapazitätserhöhende Maßnahmen sind beispielsweise die Zusammenschaltung mehrerer Netze der Gasverteilung oder die Zuschaltung von Gasverbrauchseinrichtungen (u. a. BHKW) im Versorgungsbereich einer Biogaseinspeiseanlage. Ebenfalls kann eine Druckerhöhung im Verteilungsnetz (Pufferbetrieb) als Kapazitätserweiterung in Erwägung gezogen werden.

Kann eine Kapazitätserhöhung nicht erfolgen, müssen bei einer dann notwendigen Rückspeisung sowohl das Gas des vorgelagerten Netzes (höherer Druck) als auch das Gasgemisch im Netz, aus dem zurückgespeist wird (niedrigerer Druck), die Anforderungen der DVGW‑Arbeitsblätter G 260 Gasbeschaffenheit und G 262 Nutzung von Gasen aus regenerativen Quellen in der öffentlichen Gasversorgung erfüllen.
Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

4 Deodorierung

4.1 Odoriermittel

4.2 Notwendigkeit der Deodorierung

4.3 Maßnahmen zur Vermeidung der Deodorierung

4.3.1 Messung der Odoriermittelkonzentration und Nachodorierung

4.3.2 Direkteinspeisung regenerativ erzeugter Gase in das Gastransportnetz

4.4 Technische Verfahren zur Deodorierung

5 Entfernung von Sauerstoff

6 Nachtrocknung

7 Entfernung von Wasserstoff

8 Maßnahmen an der Biogasanlage

9 Literatur