Dieses Dokument DIN 2001‑2 gilt für die Trinkwasserversorgung aus nicht ortsfesten Anlagen, die zur Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne der TrinkwV bestimmt sind, in Bezug auf Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Überwachung.
Für den Sonderfall einer f‑Anlage nach TrinkwV zeitweise betriebene Wasserversorgungsanlage mit einer eigenen Wassergewinnungsanlage (Brunnen) wird eine sinngemäße Anwendung des Dokuments empfohlen. Für die Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme gilt die Reihe DIN EN 806.
Dieses Dokument gilt auch für Verteilungs‑ und Befüllungsanlagen für nicht ortsfeste Anlagen.
Für privat genutzte nicht ortsfeste Anlagen wird die Anwendung dieses Dokuments empfohlen.
Für Wasserversorgungsanlagen der Ersatz‑ und Notwasserversorgung gilt DIN 2001‑3.
Dieses Dokument gilt nicht für den Anschluss an ein öffentliches Trinkwasserversorgungsnetz über Hydranten für die Bauwasserversorgung, Entnahme von Trinkwasser für Lösch‑ oder Bewässerungszwecke und die unmittelbare Entnahme von Trinkwasser über die Entnahmestelle am Hydranten‑Standrohr. Dafür gilt das Technische Regelwerk des DVGW (Arbeitsblatt W 408 und Beiblatt B1).