DVGW-Information Wasser Nr. 41 03/2017

Anschriften der Behörden und Messstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität

75,24 €*
  • DVGW
  • 16 Seiten, DIN A4, geheftet
  • 3. Auflage 2017
  • 1
  • 1
  • 310351
ST
Produktart

75,24 €*

DVGW-Information Wasser Nr. 41 enthält die Anschriften der Behörden und Messstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität. Sie gilt zusammen mit dem DVGW-Hinweis W 255.
Vorwort

Verwaltungsbehörden des Bundes (Leitstellen) für die Überwachung derUmweltradioaktivität (Stand: 2016)

Für die Überwachung Umweltradioaktivität zuständige oberste Landesbehörden (Stand:2016)

Amtliche Messstellen der Länder für die Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz und nach der Richtlinie zur Emissions- undImmissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) (Stand 2016)

Das könnte Sie auch interessieren:

W 255 Hinweis 12/2008
Dieser Hinweis ist anzuwenden bei Freisetzung von radioaktiven Stoffen im größeren Umfang, bei großflächigen Kontaminationen, lokalen Kontaminationen und Direkteintrag in Einzugsgebiete der Wasserversorgungsanlagen oder die als Trinkwasserressource genutzten Wasservorkommen. Dieser Hinweis wurde von der DVGW/BDEW/DWA/WG‑Kommission Radioaktive Substanzen und Wasser erstellt. Das vorliegende Papier fasst die wesentlichen Aussagen des Hinweises W 253 zum Thema radioaktivitätsbedingte Notfallsituationen zusammen. Es dient als Information für Wasserversorgungsunternehmen, um nach einer möglichen oder tatsächlich eingetretenen Kontamination ihrer Wasserversorgung durch radioaktive Stoffe (z. B. nach einem kerntechnischen Unfall) eine rasche Entscheidung über die von ihnen zu treffenden Maßnahmen zu erleichtern. Aus Gründen der Aktualität werden die Anschriften der Behörden und Messstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität in der Wasserinformation Nr. 41 (2007‑09) aufgeführt. Die jeweils aktuelle Fassung der Wasserinformation sollte stets zusammen mit diesem Hinweis aufbewahrt werden.
48,47 €*
W 255 Hinweis 12/2008
Dieser Hinweis ist anzuwenden bei Freisetzung von radioaktiven Stoffen im größeren Umfang, bei großflächigen Kontaminationen, lokalen Kontaminationen und Direkteintrag in Einzugsgebiete der Wasserversorgungsanlagen oder die als Trinkwasserressource genutzten Wasservorkommen. Dieser Hinweis wurde von der DVGW/BDEW/DWA/WG‑Kommission Radioaktive Substanzen und Wasser erstellt. Das vorliegende Papier fasst die wesentlichen Aussagen des Hinweises W 253 zum Thema radioaktivitätsbedingte Notfallsituationen zusammen. Es dient als Information für Wasserversorgungsunternehmen, um nach einer möglichen oder tatsächlich eingetretenen Kontamination ihrer Wasserversorgung durch radioaktive Stoffe (z. B. nach einem kerntechnischen Unfall) eine rasche Entscheidung über die von ihnen zu treffenden Maßnahmen zu erleichtern. Aus Gründen der Aktualität werden die Anschriften der Behörden und Messstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität in der Wasserinformation Nr. 41 (2007‑09) aufgeführt. Die jeweils aktuelle Fassung der Wasserinformation sollte stets zusammen mit diesem Hinweis aufbewahrt werden.
Varianten ab 39,92 €*
48,47 €*