W 300-8 Merkblatt 10/2016 (Hygienekonzept Trinkwasserbehälter)

Trinkwasserbehälter; Praxishinweise Hygienekonzept: Neubau und Instandsetzung

75,24 €*
  • 20 Seiten
  • 1. Auflage 2016
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  • 309796
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Das Merkblatt gilt für Trinkwasserbehälter und legt praktische Hinweise für das Hygienekonzept beim Neubau und der Instandsetzung von Trinkwasserbehältern fest. Es ist beim Neubau nach DVGW‑Arbeitsblatt W 300‑1 und allen Instandsetzungs‑ und Auskleidungsmaßnahmen nach DVGW‑Arbeitsblatt W 300‑3, unabhängig vom Auskleidungssystem oder der Behälterbauweise, z.B. Systembehälter nach DVGW‑Merkblatt W 300‑6, zu berücksichtigen. Dieses Merkblatt wurde im DIN‑DVGW‑Arbeitsausschuss NA 119‑07‑06 AA Wasserspeicherung erarbeitet. In den DVGW‑Arbeitsblättern W 300 Teile 1 bis 5 werden wichtige Hinweise zu den Anforderungen eines Hygienekonzeptes für die Arbeiten in Wasserkammern gegeben. Sie basieren auf der Tatsache, dass man nicht zwischen den Anforderungen für den planmäßigen Betrieb der Anlage und den außerplanmäßigen Arbeiten in der Wasserkammer unterscheiden kann. Es wird auch nicht zwischen dem Neubau einer Wasserkammer und der Instandsetzung unterschieden. Das Hygienekonzept hat die Aufgabe, die Trinkwasserhygiene langfristig und nachhaltig zu sichern. Durch die Maßnahmen und eine lückenlose Dokumentation im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems können langfristig fast alle Unsicherheiten und Risiken für den Betrieb ausgeschlossen werden, so dass sich die Ursachenforschung bei möglichen hygienischen Problemen auf die trinkwasserberührten Oberflächen beschränken kann. Hygienekonzepte sind nicht neu, man findet vergleichbare Regelungen z. B. in der Lebensmittelindustrie und im Gesundheitswesen(Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertageseinrichtungen). In solchen Organisationen/Einrichtungen werden Stellen festgelegt, die für die systematische und nachvollziehbare Umsetzung der Hygienevorschriften Organisationsstrukturen aufstellen und überwachen sollten. Aus gesetzlichen Anforderungen, wie z. B.dem IfSG Infektionsschutzgesetz und dem LFGB Lebensmittel‑, Bedarfsgegenstände‑ und Futtermittelgesetz wird hierzu die Zweckmäßigkeit eines Hygienekoordinators abgeleitet. Ein Hygienekonzept unterscheidet ausdrücklich nicht zwischen der Baukonstruktion (Wandquerschnitte, Außenseite der Wasserkammern) und den trinkwasserberührten Oberflächen (Auskleidung). Das Hygienekonzept hat das Ziel, die Verwendungvon allen Stoffen und die Kontamination von allen Oberflächen zu unterbinden, die dieTrinkwasserhygiene und Trinkwasserqualität nachteilig beeinträchtigen können. Das Hygienekonzept beinhaltet ‑ organisatorische Maßnahmen‑ Überwachung der trinkwasserhygienisch geeigneten, verwendeten Werkstoffe und Bauhilfsstoffe ‑ Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle‑ Schutz angrenzender Betriebsanlagen‑ Regelung zum Verzehr von Nahrungs‑ und Genussmitteln (z. B. Rauchen) auf der Baustelle ‑ Lagerung von Baustoffen, Bauhilfsstoffen und Produkten mit späterem Trinkwasserkontakt ‑ Schutz und Vermeidung von Verunreinigungen und Kontaminationen. Das Merkblatt befasst sich nicht mit dem Betrieb eines Trinkwasserbehälters. Dennoch kann, in Anlehnung an dieses Merkblatt, ein Hygienekonzept für den Betrieb sinnvoll sein.