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StromGVV - Stromgrundversorgungsverordnung.

vom 26.10.2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18.12.2025 (BGBl. I Nr. 347)

ab 0,73 €

Material
90 g Recyclingpapier
Format
24 Seiten, DIN lang, geheftet
Ausgabe
Dez. 2025
Artikel-Nr.
309623
Die beim Druck unvermeidbaren CO2-Emissionen werden durch Investitionen in sofort wirksame Klimaschutzprojekte ausgeglichen.
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Verkaufseinheit
50
Mindestabnahme
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wvgw media GmbH

Josef-Wirmer-Straße 3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

Menge Stückpreis
bis 999
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bis 2999
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bis 4999
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Artikel-Nr. 309623


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StromGVV

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die novellierte Verordnung StromGVV ist am 23.12.2025 in Kraft getreten. Sie ist zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften geändert worden.

In der StromGVV finden sich die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien, u. a. hinsichtlich des Versorgungsvertrags, der Art und dem Umfang der Versorgung, der Messeinrichtungen, der Abrechnung der Energielieferung und wie das Grundversorgungsverhältnis ggf. beendet wird.   Stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden umfassend informiert sind, und bestellen Sie in ausreichender Menge.

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produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

Ausgabe: Gedruckte Ausgabe
Produktart: Fachinformation, Rechnungsbeileger

StromGVV

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die novellierte Verordnung StromGVV ist am 23.12.2025 in Kraft getreten. Sie ist zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften geändert worden.

In der StromGVV finden sich die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien, u. a. hinsichtlich des Versorgungsvertrags, der Art und dem Umfang der Versorgung, der Messeinrichtungen, der Abrechnung der Energielieferung und wie das Grundversorgungsverhältnis ggf. beendet wird.   Stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden umfassend informiert sind, und bestellen Sie in ausreichender Menge.

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