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W 1004 Merkblatt 08/2024

Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

DVGW-Merkblatt W 1004 gilt für die bis zum 12. November 2025 erstmalig durchzuführende Beschreibung und Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Abschnitt 2 TrinkwEGV durch den Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen pro Tag im Durchschnitt mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mindestens 50 Personen versorgt werden.

Die TrinkwEGV etabliert den risikobasierten Ansatz in den Trinkwassereinzugsgebieten als dauerhaften,kontinuierlichen Prozess, der alle sechs Jahre die bis dahin vorgenommenen Beschreibungen, Analysen, Bewertungen und Festlegungen evaluiert, aktualisiert und korrigiert. Die dafür notwendige Zusammenarbeit von Betreibern und zuständigen Behörden wird schrittweise die für das Identifizieren, Vermindern und Beherrschen von Risiken notwendigen Informationen, Kenntnisse und Handlungsmöglichkeiten generieren und weiterentwickeln. 

Die bis zum 12. November 2025 erforderliche erste Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten kann daher als Einstieg in diesen langfristigen Managementprozess gesehen werden. Dieser Einstieg kann aufgrund der knappen Fristen sowie vielfach fehlender Daten und Erfahrungen lückenhaft sein, was aber nicht zwingend mit einer fehlerhaften Umsetzung gleichzusetzen ist, sondern Bestandteil dieses langfristigen Prozesses ist. Wichtig ist insbesondere die Verfolgung des mit der TrinkwEGV verfolgten Zwecks des wirksamen Schutzes der für die Trinkwassergewinnung genutzten Wasserressourcen, der Verringerung des Aufbereitungsaufwands durch Beseitigung von Kontamination und ihren Ursachen.

W 1004 erläutert die Arbeitsschritte der mit der TrinkwEGV verbundenen Aufgaben für Betreiber von Wassergewinnungsanlagen und dient als Arbeitshilfe für deren Durchführung.

Die Empfehlungen von W 1004 sollen die o. g. zeitlichen Restriktionen im ersten Zyklus der Bewertung bis zum 12. November 2025 berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in diesem ersten Zyklus insbesondere bereits vorliegende und für die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen auch verfügbare Informationen und Daten zu nutzen.

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