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W 1020 Entwurf Arbeitsblatt 07/2025

Empfehlungen und Hinweise für den Fall von Abweichungen von Anforderungen der Trinkwasserverordnung; Maßnahmenplan und Handlungsplan

64,20 €

Mitgliederpreis: 48,13 €

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Hrsg./Verlag
DVGW
Format
22 Seiten
Ausgabe
2. Auflage 2025
Artikel-Nr.
512853
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


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Artikel-Nr. 512853


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Inhalte DVGW-Arbeitsblatt Entwurf W 1020

W 1020 Entwurf dient als Grundlage für die Erstellung von Maßnahmenplänen und Handlungsplänen für Wasserversorgungsanlagen.
Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Wasserversorger verpflichtet, einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, in dem die Meldewege und die Maßnahmen festgelegt sind, die bei einer Umstellung auf eine andere Wasserversorgung im Falle der Unterbrechung der Wasserversorgung zu ergreifen sind. Eine Unterbrechung der leitungsgebundenen Wasserversorgung mit Trinkwasser zählt zu den äußersten Maßnahmen, die das zuständige Gesundheitsamt anordnen kann.

Um jedoch bei allen festgestellten Abweichungen von der Trinkwasserverordnung einen möglichst schnellen und effektiven Handlungsablauf sicherzustellen, sollte vorsorglich ein zwischen dem Wasserversorger und dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmter Handlungsplan erstellt werden.
W 1020 Entwurf gibt Hilfestellung bei der Erstellung dieser Maßnahmen- und Handlungspläne.

Da die Meldewege und die gegenseitigen Erreichbarkeiten im Regelfall übereinstimmen, können Maßnahmenplan und Handlungsplan in einem Dokument zusammengefasst werden. Aufgrund der verbindlichen Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung für den Maßnahmenplan werden die beiden Arten von Plänen in W 1020 getrennt behandelt.


Betreiber zentraler und dezentraler Wasserversorgungsanlagen sind gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der die örtlichen Gegebenheiten der Wasserversorgung berücksichtigt. Er soll geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für den Fall einer Unterbrechung der ursprünglichen Wasserversorgung enthalten, die zuvor mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt wurden. Zudem muss der Plan festlegen, welche Stellen bei einer Unterbrechung oder bei Abweichungen von den Anforderungen an die Trinkwasserqualität zu informieren sind und wer für die Übermittlung dieser Informationen verantwortlich ist. Der Maßnahmenplan bedarf der Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes.

Zusätzlich empfiehlt sich die Aufstellung eines Handlungsplans, um bei allen festgestellten Abweichungen von der Trinkwasserverordnung oder einem sonstigen Ausfall von Teilen der Wasserversorgung einen möglichst schnellen und effektiven Handlungsablauf sicherzustellen.

In der Praxis der Trinkwasserversorgung kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen die Grenz-, Leit- oder Höchstwerte sowie andere Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden können. In solchen Fällen ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage gemäß TrinkwV verpflichtet, die Abweichungen der Trinkwasserqualität unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt oder, bei radiologischen Anforderungen, der zuständigen Behörde zu melden. Diese prüfen, ob eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit gegeben ist und entscheiden über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Weiterführung der Wasserversorgung.


Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort
  • Einleitung
  • 1 Anwendungsbereich
  • 2 Normative Verweisungen
  • 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
  • 4 Anzeigepflichten
  • 5 Abgrenzung von Maßnahmenplan und Handlungsplan
  • 6 Handlungsplan
  • 7 Maßnahmenplan
  • Anhang A (informativ) – Beispiele für eine Anzeige nach § 47 TrinkwV
  • Anhang B (informativ) – Ansätze zur Ursachenaufklärung .
  • Anhang C (informativ) – Checkliste für das Aufstellen eines Maßnahmenplans
  • Anhang D (informativ) – Fallunterscheidung bei der Wasserversorgung 

Wichtige normative Verweisungen

DVGW-Arbeitsblatt W 400-3

DVGW-Merkblatt W 1001

DIN 2001-3

DIN EN 15975-1

DIN EN 15975-2

 

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Inhalte DVGW-Arbeitsblatt Entwurf W 1020

W 1020 Entwurf dient als Grundlage für die Erstellung von Maßnahmenplänen und Handlungsplänen für Wasserversorgungsanlagen.
Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Wasserversorger verpflichtet, einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, in dem die Meldewege und die Maßnahmen festgelegt sind, die bei einer Umstellung auf eine andere Wasserversorgung im Falle der Unterbrechung der Wasserversorgung zu ergreifen sind. Eine Unterbrechung der leitungsgebundenen Wasserversorgung mit Trinkwasser zählt zu den äußersten Maßnahmen, die das zuständige Gesundheitsamt anordnen kann.

Um jedoch bei allen festgestellten Abweichungen von der Trinkwasserverordnung einen möglichst schnellen und effektiven Handlungsablauf sicherzustellen, sollte vorsorglich ein zwischen dem Wasserversorger und dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmter Handlungsplan erstellt werden.
W 1020 Entwurf gibt Hilfestellung bei der Erstellung dieser Maßnahmen- und Handlungspläne.

Da die Meldewege und die gegenseitigen Erreichbarkeiten im Regelfall übereinstimmen, können Maßnahmenplan und Handlungsplan in einem Dokument zusammengefasst werden. Aufgrund der verbindlichen Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung für den Maßnahmenplan werden die beiden Arten von Plänen in W 1020 getrennt behandelt.


Betreiber zentraler und dezentraler Wasserversorgungsanlagen sind gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der die örtlichen Gegebenheiten der Wasserversorgung berücksichtigt. Er soll geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für den Fall einer Unterbrechung der ursprünglichen Wasserversorgung enthalten, die zuvor mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt wurden. Zudem muss der Plan festlegen, welche Stellen bei einer Unterbrechung oder bei Abweichungen von den Anforderungen an die Trinkwasserqualität zu informieren sind und wer für die Übermittlung dieser Informationen verantwortlich ist. Der Maßnahmenplan bedarf der Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes.

Zusätzlich empfiehlt sich die Aufstellung eines Handlungsplans, um bei allen festgestellten Abweichungen von der Trinkwasserverordnung oder einem sonstigen Ausfall von Teilen der Wasserversorgung einen möglichst schnellen und effektiven Handlungsablauf sicherzustellen.

In der Praxis der Trinkwasserversorgung kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen die Grenz-, Leit- oder Höchstwerte sowie andere Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden können. In solchen Fällen ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage gemäß TrinkwV verpflichtet, die Abweichungen der Trinkwasserqualität unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt oder, bei radiologischen Anforderungen, der zuständigen Behörde zu melden. Diese prüfen, ob eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit gegeben ist und entscheiden über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Weiterführung der Wasserversorgung.


Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort
  • Einleitung
  • 1 Anwendungsbereich
  • 2 Normative Verweisungen
  • 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
  • 4 Anzeigepflichten
  • 5 Abgrenzung von Maßnahmenplan und Handlungsplan
  • 6 Handlungsplan
  • 7 Maßnahmenplan
  • Anhang A (informativ) – Beispiele für eine Anzeige nach § 47 TrinkwV
  • Anhang B (informativ) – Ansätze zur Ursachenaufklärung .
  • Anhang C (informativ) – Checkliste für das Aufstellen eines Maßnahmenplans
  • Anhang D (informativ) – Fallunterscheidung bei der Wasserversorgung 

Wichtige normative Verweisungen

DVGW-Arbeitsblatt W 400-3

DVGW-Merkblatt W 1001

DIN 2001-3

DIN EN 15975-1

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