Bei den auf Betriebsgelände betriebenen Anlagenzur Verteilung von Erdgas handelt es sicheinschließlich der letzten Absperreinrichtung vorder Gasverbrauchsanlage um Energieanlagen im Sinnedes ? 3, Nr. 15 des Energiewirtschaftsgesetzes(EnWG). Hinsichtlich der technischen Anforderungenan Energieanlagen ist insbesondere das TechnischeRegelwerk des DVGW zu beachten, beiAuslegungsdrücken größer 16 bar dieGashochdruckleitungs‑Verordnung (GasHDrLtgV). BeiAnwendung des DVGW‑Regelwerks wird gemäß ? 49 Abs.2 EnWG die Einhaltung der gesetzlichvorgeschriebenen allgemein anerkannten Regeln derTechnik vermutet. Diese Hinweisschrift informiertdie Betreiber einer Erdgasanlage auf Werksgeländein Kurzform über die wesentlichen, aus demgeltenden DVGW‑Regelwerk erwachsenden Aufgaben fürPlanung, Errichtung, Änderung, Betrieb undInstandhaltung von Erdgasanlagen undErdgasanwendungen, wie z. B. Gasgeräten undThermoprozessanlagen. Sie weist darüber hinausauch auf weitere Besonderheiten hin, die neben demDVGW‑Regelwerk für den betrieblichen Erdgaseinsatzzu beachten sind. Gesetzliche und behördlicheVorschriften und Anordnungen bleiben unberührt. Diese Information ersetzt die DVGW‑Information GasNr. 10, Stand 2010. Laden Sie sich jetzt die DVGW‑Gas‑Information Nr.10 schnell und einfach als PDF‑Dokument herunter.Klicken Sie dazu auf Digitales Produkt und fügenes dann Ihrem Warenkorb hinzu.
Bis 2004 wurde im DVGW‑Arbeitsblatt G 491 einäußerer Blitzschutz empfohlen, wenn sich eine Gas‑Druckregelanlage in einem Gebäude auf freiemGelände befand und die Gebäudegrundfläche 100m² überstieg.Die Weiterentwicklung der europäischen Normung zumBlitzschutz in DIN EN 62305 Teil 1‑4, auf die dasDVGW‑Arbeitsblatt G 491, Ausgabe Juli 2010, Bezugnimmt, die Veröffentlichung der TRBS 2152 Teil 3sowie der Umbau der Ausbläser an GDRM‑Anlagen nachder Veröffentlichung des DVGW‑Merkblattes G 442führten zu zahlreichen Fragestellungen zurNotwendigkeit eines äußeren Blitzschutzes und derpraktischen Umsetzung der Anforderungen nach DINEN 62305.Im DVGW‑Arbeitsblatt G 491 sind zum Schutz derbaulichen Anlagen und technischen Einrichtungengegen Blitzeinwirkungen geeignete Maßnahmen nachDIN EN 62305 gefordert. Basis hierfür ist jetztdie Risikobetrachtung nach DIN EN 62305 Teil 2 undnicht mehr die Gebäudegrundfläche. DieAnforderungen der DIN EN 62305 sind weiterreichend als die Maßnahmen des Blitzschutzes nachTRBS 2152 Teil 3, die nur die ZündquelleBlitzschlag in Hinblick auf Explosionsgefährdungenerfasst.Vor diesem Hintergrund soll der Betreiber in dieLage versetzt werden, die Anforderungen an denBlitzschutz anlagenspezifisch zu ermitteln und zurealisieren.Die Bewertungen der Beispiele in den Anhängenzeigen, dass die Montage von zusätzlichen Fangeinrichtungenin Abhängigkeit der Anlagenkonfiguration nichtimmer erforderlich ist.
Dieses Arbeitsblatt GW 306 gilt für die Ausführung von Verbindungen
von neu zu errichtenden Blitzschutzsystemen mit Gas‑ und Trinkwasser‑Installationen.
Blitzschutzsysteme schützen bauliche Anlagen vor Brand oder
Zerstörung und Personen in den Gebäuden vor Verletzung oder Tod. Blitzschutzsysteme
bestehen aus dem äußeren und dem inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz hat
die Aufgabe, Direkteinschläge mittels Fangeinrichtungen aufzufangen, den
eingeprägten Blitzstrom sicher mit einer Ableitungseinrichtung zur Erde
abzuleiten und mit einer Erdungsanlage im Erdreich zu verteilen. Der innere
Blitzschutz hat die Funktion, eine gefährliche Spannungsdifferenz oder
Funkenbildung zu verhindern (Blitzschutz‑Potentialausgleich). Aktive Leiter
werden durch Überspannungsschutzgeräte in diesen Potentialausgleich einbezogen.
Diese Technische Regel gilt für Planung, Bau,Prüfung, Inbetriebnahme, Betrieb undInstandhaltung von Gas‑Druckregelungen imGeltungsbereich des DVGW‑Arbeitsblattes G 459‑1mit Eingangsdrücken bis 5 bar, wobei derAuslegungsdurchfluss maximal 200 m?/h imNormzustand ist, und die der Versorgung von Wohn‑,Büro‑ und Sozialgebäuden sowie gemischt genutztenGebäuden und von Gebäuden öffentlicher,kultureller und gewerblicher Einrichtungen dienen,soweit sie mit der häuslichen Nutzung vergleichbarsind, und die mit Gasen der öffentlichenGasversorgung betrieben werden, derenBeschaffen‑heit dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260,ausgenommen Flüssiggas, entspricht. Ausgenommensind industrielle Produktionsanlagen. Dieses Arbeitsblatt ist eine detailliertereTechnische Regel im Sinne des Anwendungsbereichsder DIN EN 12279. Wenn der Eingangsdruck derGas‑Druckregelung > 5 bar oder derAuslegungsdurchfluss > 200 m?/h im Normzustandist, oder für Anwendungen, die nicht mit derhäuslichen Nutzung vergleichbar sind, gilt dasDVGW‑Arbeitsblatt G 491. Für die Instandhaltung von in Betrieb befindlichenGas‑Druckregelungen gilt zusätzlich dasDVGW‑Arbeitsblatt G 495. Gas‑Druckregelungen im Geltungsbereich desDVGW‑Arbeitsblattes G 459‑1 gehören gemäßNiederdruckanschlussverordnung (NDAV) zu denBetriebsanlagen des Gasnetzbetreibers. Zusätzlichist das DVGW‑Arbeitsblatt G 600 zu beachten. Die Anforderungen dieses Arbeitsblattes geltenauch dann, wenn die Gas‑Druckregelungen im Bereichder Kundenanlage angeordnet sind. Dieses Arbeitsblatt gilt nicht fürGas‑Druckregelungen, die vor der Veröffentlichungdieses Arbeitsblattes in Betrieb genommen wordensind.
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