DVGW-Information WASSER Nr. 108 02/2021

Ökologischer Landbau in Wassergewinnungsgebieten; Wasserversorger und Wasserschutzberatung ++ PDF-Datei ++ Hinweise für Wasserversorger und Wasserschutzberatung ++ PDF-Datei ++

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Mit der vorliegenden Information Wasser Nr. 108 empfiehlt der DVGW die Förderung und Ausweitung des ökologischen Landbaus in Wassergewinnungsgebieten als zusätzliche Möglichkeit zur Reduzierung der landwirtschaftlich verursachten Belastungen der Trinkwasserressourcen. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind an einer Umstellung interessierte landwirtschaftliche Betriebe (s. a. Abschnitt 4) und die dauerhafte kooperative Zusammenarbeit von Wasserversorger und landwirtschaftlichen Betrieben.

Es ist allerdings auch bekannt, dass einzelne Bewirtschaftungsmaßnahmen des ökologischen Landbaus mit Belastungen der Trinkwasserressourcen verbunden sein können. Abschnitt 3 erläutert daher Maßnahmen im Nährstoffmanagement, der Bodenbearbeitung und der Fruchtfolgegestaltung, die zur Vermeidung bzw. Minimierung dieser Belastungen geeignet sind. Diese Maßnahmen dienen der Optimierung der Gewässerschutzleistungen des ökologischen Landbaus und sollten daher von Wasserversorgungsunternehmen und Wasserschutzberatung beachtet werden.

Ein verstärkter Umstieg konventionell wirtschaftender Betriebe zum ökologischen Landbau in Wassergewinnungsgebieten wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur mit über die Förderung der Bundesländer hinausgehender zusätzlicher Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen gelingen. Daherwerden in Abschnitt 4 auf der Grundlage von Fallbeispielen Hinweise für Möglichkeiten einer Förderung gegeben.
Vorwort

1 Anlass und Ziel

2 Vorteile für den Gewässerschutz

3 Bewirtschaftungsspezifische Aspekte und Empfehlungen

3.1 Allgemeines

3.2 Einsatz organischer Dünger

3.3 Anbau von Leguminosen

3.4 Fruchtfolge

3.5 Bodenbearbeitung

3.6 Pflanzenschutz durch Einsatz kupferhaltiger Mittel

4 Förderung des ökologischen Landbaus in Wassergewinnungsgebieten

4.1 Allgemeines

4.2 Direkte Fördermaßnahmen

4.3 Finanzielle Förderung

Doppelförderung

5 Literaturhinweise und Internetportale

Anhang A: Vergleich der für den Gewässerschutz relevanten Anforderungen der EU-Öko-Verordnung mit den Richtlinien der in Deutschland anerkannten Anbauverbände fürökologischen Landbau (Quelle: oekolandbau.de, Stand Mai 2020)

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G 280 Technical Rule 12/2018
This Technical Rule G 280 applies to all gases covered in DVGW Codes of Practice G 260 and G 262 respectively Standards DIN EN 16723-1 and -2 as well as DIN EN 16726 and all gases used for the supply via pipeline system of the general public and other consumers with a comparable level of safety. When using sulfur-containing odorants, the fact shall be taken into account that the entailed increase of the sulfur content in the gas is undesirable for some applications, such as its use as basic material in the chemical industry. Industrial companies using natural gas exclusively on company premises can forego odorization if the operator utilizes other measures to maintain the industrial gas plant or system’s safety. When switching from one odorant to another, special attention shall be paid to Section 9. The calibration of measuring devices for odorant control requires test gases which are detailed in Section 10.
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