W 273 Merkblatt 05/2019
Anleitung zur Durchführung von sensorischen Prüfungen in Wasserlaboratorien
- Herausgeber/Verlag: DVGW
- Format: geheftet, 44 Seiten, DIN A4
- Ausgabe: 1. Auflage 2019
- Verkaufseinheit: 1
- Mindestabnahme: 1
- Artikel-Nr.: 310543
96,19 €*
1 Einleitung
1.1 Grundlagen der Sensorik
1.2 Rechtliche Anforderungen
2 Anwendungsbereich
3 Normative Verweisungen
4 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
4.1 Befähigungstest
4.2 Funktionstest
4.3 Geruchsschwellenwert (TON)
4.4 Geschmacksschwellenwert (TFN)
4.5 Panel
4.6 Prüfperson
4.7 Prüfperson A
4.8 Prüfperson B (Panelmitglied)
4.9 Prüfperson C (weitergehend qualifizierte Person)
4.10 Qualitative Sensorikprüfung
4.11 Quantitative Sensorikprüfung
Prüfungen
Prüfpersonen
6.1 Allgemein
6.2 Anforderungen an die unterschiedlichen Prüfpersonen
6.3 Befähigungstest
6.3.1 Allgemeines
6.3.2 Olfaktorische (Geruchs-)Befähigungstest
6.3.3 Geschmacksbefähigungstest
6.3.4 Visueller Befähigungstest
6.3.5 Nichtbestehen des Befähigungstests
6.4 Schulung und Kompetenzzuweisung
6.4.1 Allgemeines
6.4.2 Vorgaben zur Sensorikgrundschulung und zur Sensorikwiederholungsschulung (Training mitBefähigungsüberprüfung)
6.4.3 Inhalte der Sensorikgrundschulung
6.4.4 Inhalte der Sensorikwiederholungsschulung (Training mit Befähigungsüberprüfung)
6.4.5 Kompetenzzuweisung
6.5 Prüftägliche Kontrolle der sensorischen Fähigkeiten der Prüfpersonen (?Funktionstest?)
6.6 Externe Befähigungstests / Ringversuche
7 Probennahme
7.1 Allgemeines
7.2 Probennahmegeräte
7.3 Probennahmedurchführung
7.4 Transport und Lagerung
8 Sensorische Prüfungen vor Ort
8.1 Allgemein
8.2 Allgemeine Anforderungen an die Prüfperson am Tag der Prüfung
8.3 Anforderungen an die Prüfumgebung bei der sensorischen Prüfung vor Ort
8.4 Vorgehen bei Auffälligkeiten vor Ort oder bei Nichteignung der Prüfumgebung oder desProbennehmers
8.5 Bestimmung des Geruchs (qualitativ)
8.6 Bestimmung des Geschmacks (qualitativ)
8.7 Bestimmung der visuellen Parameter (qualitativ)
9 Sensorische Prüfungen im Labor
9.1 Allgemeine Anforderungen an die Prüfperson am Tag der Prüfung
9.2 Anforderungen an die Prüfräume und Umgebungsbedingungen
9.3 Anforderungen an Geräte und Reagenzien
9.3.1 Geräte
9.3.2 Reagenzien
9.4 Vorgehensweise zur Bestimmung des Geruchs nach dem qualitativen vereinfachten Verfahrenim Labor
9.5 Vorgehensweise zur Bestimmung des Geruchsschwellenwertes (quantitatives Verfahren)
9.5.1 Allgemeines
9.5.2 Abbinden von Desinfektionsmitteln (Entchlorung)
9.5.3 Kurzzeitverfahren
9.5.4 Vollständiges Verfahren
9.5.5 Angabe von Geruchsarten
9.6 Bestimmung des Geschmacksschwellenwerts (quantitativ)
9.7 Bestimmung der visuellen Parameter im Labor
10 Dokumentation
10.1 Dokumentation der Ergebnisse der Wasseruntersuchungen
10.2 Dokumentation der Schulungen
10.3 Dokumentation des Kompetenznachweises
11 Bewertung von Ergebnissen aus sensorischen Untersuchungen nachTrinkwasserverordnung
12 Weitergehende Untersuchungen zur Ursachenermittlung eines auffälligen Geruchs oderGeschmacks
12.1 Auswahl der Probennahmestellen
Anhang A ? Generelle Übersicht über Normen zu sensorischen Prüfungen
Anhang B - Substanzliste zum Befähigungstest von Prüfpersonen
B.1 Geruchsbefähigung
B.2 Geschmacksbefähigung
Anhang C ? Literatur