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TRF
In der „Technische Regel Flüssiggas“ (TRF) sind die anerkannten Regeln der Technik und Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas-Anlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen für Sie zusammengefasst.
Umfassende Informationen zu den TRF-Produkten finden Sie auch unter www.trf-online.de.
Neu
Handbuch für Flüssiggas-Anlagen - Teil 1 Ausgabe 2023
160,00 €*
Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Flüssiggasanlagen ist eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, technischer Regeln und Normen zu beachten.
Für den sicheren Betrieb einer Flüssiggas-Anlage kommt es darauf an, wie Sie die
Anforderungen aus den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) in die Praxis
umsetzen.
Insbesondere für die Aufstellung des Flüssiggas-Behälters lassen sich
die idealen Bedingungen des Regelwerkes nicht immer 1:1 gewährleisten.
Nutzen Sie daher zur Unterstützung für Ihre tägliche Arbeit bei der Aufstellung und Prüfung von Flüssiggas-Behältern das „TRF-Handbuch
für Flüssiggas-Anlagen Teil 1“. Es basiert auf der TRF 2021.Ihr Nutzen:
Hinweise und Erläuterungen für die Aufstellung von Behältern bis 3t Fassungsvermögen
Praxisbeispiele zur Erleichterung Ihrer Entscheidungen bei Planung, Errichtung und Betrieb von Flüssiggas-BehälternGrundlagen für einheitliche Maßstäbe zur Prüfung und Beurteilung von Flüssiggas-Behältern
umfangreiche Checklisten zu Regelwerksanforderungen
An wen sich das TRF-Handbuch Teil 1 richtet:
Das Handbuch richtet sich sowohl an befähigte Personen nach TRBS 1203 und Sachverständige zugelassener Überwachungsstellen als auch an Planer, Errichter und Behörden.
Das „Handbuch für Flüssiggas-Anlagen Teil 1“ ist als strapazierfähiger Ringbuchordner im kompakten DIN A5-Format ideal zum Mitnehmen und zur Aufnahme von eigenen Notizen.
Das Handbuch ist in gemeinsamer Arbeit des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und dem TÜV-Verband e. V. erarbeitet worden.
Die wichtigsten Neuerungen:Kapitel 1:
Grundlegende Neuformulierung des gesamten Kapitels mit kurzen Einführungstexten und zusätzlich neuen Abschnitten zu:
ausgewählten TRBS
ATEX-Richtlinien
Wasserhaushaltsgesetz (Gewässerrandstreifen)
Bundesfernstraßengesetz
Kapitel 2 „Flüssiggasbehälter“:
Umfassende Überarbeitung, Ergänzung und Anpassung des Kapitels an die TRF 2021. U.a. wurden folgende Themen überarbeitet und ergänzt:
Auswahl, Art und Größe eines Flüssiggasbehälters
Anlieferung von Flüssiggas durch einen TKW
Klarstellungen innerhalb der Brandlasttabellen
Erläuterungen zu elektrostatischer Erdung und Blitzschutz
Definition und Umgang mit Schutzobjekten (Sicherheitsabstand)
Einschränkung von Durchfahrten
Einschränkung der Aufstellung an Bundesfernstraßen, Gewässerrandstreifen und Bahngleisen
geänderte Vorgehensweise bei Umgang mit tiefer eingelagerten Flüssiggasbehältern
Abstellen von Fahrzeugen über Domschächten
Kapitel 3: "Prüfung einer Flüssiggasanlage“:
Anpassung der Verweise aus den aktuellen Regelwerken
Anhang:
Überarbeitung und Ergänzung neuer FeststellungsbausteineNeustrukturierung Kommentierung TRF 2021Mit Erscheinen dieses Handbuchs wird die Kommentierung der TRF 2021 neu strukturiert. Zukünftig gibt es die praktischen Erläuterungen zu allen Anlagenteilen in 2 Handbüchern: Teil 1 des Handbuchs ist eine Weiterentwicklung des ehemaligen DVFG-Prüfhandbuchs. Es wurde umfangreich an die TRF 2021, aktuellen technischen Erkenntnissen sowie die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst und behandelt die Planung, Errichtung und Prüfung von Flüssiggasbehälter-Anlagen. Teil 2 wird noch erarbeitet und wird Erläuterungen zur Leitungsanlage und Flüssiggasflaschenanlagen enthalten.
Technische Regel Flüssiggas; DVFG-TRF 2021
Preis ab:
72,57 €*
Die TRF wurde 2021 komplett überarbeitet durch DVFG und DVGW.Ihr NutzenIn
der TRF sind die anerkannten Regeln der Technik und Anforderungen an
das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas-Anlagen aus
den geltenden Vorschriften und Normen für Sie zusammengefasst.Flüssiggas-Anlagen,
die nach den Anforderungen der aktuellen TRF errichtet und betrieben
werden, entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.Sie als
Fachleute aus SHK-Betrieben, Versorgungsunternehmen, Prüfer und
Sachkundige der Branche sind mit der DVFG-TRF 2021 auf dem neuesten
Stand – und damit auf der sicheren Seite.
Neuerungen im Überblick:Alle Neuerungen zur TRF 2021 können Sie hier zusammengefasst als PDF herunterladen oder weiter unten auf dieser Seite ansehen.
Schulungen zur TRF 2021In Zusammenarbeit mit dem DVFG werden von der DVGW Beruflichen Bildung Schulungen zur TRF 2021 angeboten, die auf einem gemeinsamen Schulungskonzept basieren. Die Schulungen werden ausschließlich von autorisierten Referenten durchgeführt und garantieren ein standardisiertes und einheitliches Schulungsprogramm.
Bringen Sie sich als Fachleute aus SHK-Betrieben, Versorgungsunternehmen, Prüfer und Sachkundige mit der Schulung zur TRF 2021 auf den aktuellen Stand der Technik.
Alle Neuerungen TRF 2021
Allgemein:Die Ergänzungsblätter aus 2012 und 2014 wurden eingearbeitet.Druckwerte sind jetzt auch in der Einheit Pascal oder Hektopascal angegeben. Abschnitt 3 "Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen":Abschnitt 3 wird an Begriffe und Symbole der TRGI 2018 und aktuelle Rechtsvorschriften angeglichen. Der Begriff „Flüssiggasanlage“ wird mit neuen Bildern illustriert.Der neue Begriff „Behälteranlage“ beschreibt den Anlagenteil, der Vorschriften über überwachungsbedürftige Anlagen unterliegt.Rohrleitungen für Flüssigphase oder für ungeregelte Gasphase werden jetzt von Mitteldruck-Rohrleitungen unterschieden.Im Bereich Druckregelung werden die neuen europäischen Abkürzungen verwendet.Der Begriff „Sicherheitsabstand“ wird aus der TRBS 3146 übernommen.Einige
Begrifflichkeiten aus der Betriebssicherheitsverordnung werden
übernommen, z. B. „prüfpflichtige Änderung“, „zur Prüfung befähigte
Person“, „zugelassene Überwachungsstelle“.Begriffe und Symbole zu brenntechnischen Größen (Brenn- und Heizwerte, Wobbe-Index usw.) werden an TRGI 2018 angeglichen. Abschnitt 4 „Errichtung von Flüssiggasanlagen und ergänzende Anforderungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen“ Die
in Abschnitt 8 bereits festgelegten Zuständigkeiten für Prüfungen
wurden gestrichen. Ein neuer Unterabschnitt zu Regelungen, die
gewerbliche Flüssiggasanlagen betreffen, wurde eingeführt. Vermeidung der Doppelnennung von Anforderungen in Abschnitt 4 und Abschnitt 8.Bessere Abgrenzung, welche Teile der TRF auch für gewerbliche Anlagen Verwendung finden können und welche nicht.Eine Aufstellung der gewerblichen Regelwerke erleichtert die entsprechende Suche.Abschnitt 5 "Flüssiggasbehälter"In
Abschnitt 5 wurden Anforderungen an die Flüssiggasbehälteraufstellung
an BetrSichV 2015 und MFeuV 2017 angeglichen und auf den aktuellen Stand
gebracht. Neue Erläuterungen zu den Armaturen des BehältersNeuer Verweis auf das Wasserhaushaltsgesetz für Behälter in festgesetzten ÜberschwemmungsgebietenPflicht zur Ergreifung weiterer Maßnahmen bei tiefer als 50 cm eingelagerten Behältern, hinsichtlich des Bedienens des BehältersAbgleich
der baulichen Ausführung des Aufstellungsraumes mit den Vorgaben der
Muster-Feuerungsverordnung (feuerbeständige Ausführung der Räume, Türen
zu Aufstellungsräumen)Konkretisierung des Konzepts der
„häufigen Befüllung“: Bei häufiger Befüllung existiert eine Zone 1. In
Zone 2 ist keine Trennfunkenstrecke mehr am Isolierstück notwendig.
Neue Bilder zu Draufsicht bei Einschränkung des explosionsgefährdeten Bereichs und zu Maßnahmen bei Gelände mit Gefälle
Korrektur einer Inkonsistenz bei der Abstandsermittlung zu kleineren Brandlasten (Gartenhäuser und Geräteschuppen)
Harmonisierung mit TRBS 3146 für gewerbliche Behälter < 3 t
Abschnitt 6 "Flüssiggasflaschenanlagen" Neustrukturierung des Abschnittes und Neuregelung der explosionsgefährdeten Bereiche bei RaumaufstellungDie Grundregel der TRF 2012 bleibt erhalten:1 Flasche bis 16 kg darf in Wohnungen und Räumen betrieben werden.1 Flasche bis 16 kg darf in Wohnungen und Räumen gelagert werden (Ersatzflasche).Alle weiteren oder größere Flaschen dürfen nur in „Brennstofflagerräumen“ gelagert werden.Anschluss und Druckregelung bei Flaschenanlagen sind jetzt in Abschnitt 6 geregelt (zuvor Abschnitt 7).Die Unterscheidung zwischen betriebenen und gelagerten Flüssiggasflaschen ist jetzt klarer gefasst.Die Ausführung des Aufstell- oder Lagerraums für Flaschen über 16 kg ist jetzt an MFeuV angeglichen und identisch mit der Ausführung eines Behälteraufstellungsraums.Bei Mehrflaschenanlagen wird neben der Zone 2 im Aufstellungsraum eine Zone 1 im Bereich der Betriebsflaschen eingeführt – im Einklang mit der neuen DGUV-Regel Flüssiggas.
Neue Bilder für die von Kanälen, Schächten und Öffnungen freizuhaltenden Bereiche wurden eingefügt.Im Text wird klargestellt, dass die TRF keine Erkenntnisquelle für die gewerbliche Flaschenaufstellung darstellt.
Abschnitt 7 "Leitungsanlage"Die Bauteile der Leitungsanlage wurden, wo sachlich gerechtfertigt, auf den Stand der TRGI 2018 angepasst und die Rohrleitungsdimensionierung wurde analog TRGI 2018 überarbeitet.neue Verbindungsart (Pressverbinder) für mittelschweres Stahlrohrneue Verbindungsmöglichkeit für Kupferrohr (Klemmringverbinder unter Verwendung von Messing-Übergangsstücken)Überarbeitung der Anforderungen bei der Qualifikation von Lötern und HartlötverbindungenIsolierstücke müssen nur noch in Zone 1 verpflichtend mit einer Trennfunkenstrecke ausgestattet werden.Übernahme der Ausführungsbeispiele aus der TRGIAufnahme eines veränderten Bemessungsverfahrens in Anlehnung an die TRGI u.a. mit veränderter Betrachtung der Gleichzeitigkeit
neue Tabelle in Tafel 2 zu Rohrdruckgefälle bei Wellrohr
Abschnitt 8 "Prüfungen und Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen"Abschnitt 8 wurde komplett überarbeitet – ausgehend von den Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung 2015 bis 2019.Die Behälterprüfung gliedert sich jetzt in die Gefährdungsarten Druck- und Explosionsgefährdungen.Systematik und Umfang der Prüfungen bei der Behälteranlage wurden aus der Betriebssicherheitsverordnung übernommen (Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen).
Bei den Rohrleitungsprüfungen wurde die Systematik und Terminologie verändert.Die Prüfschritte bei der Rohrleitungsprüfung wurden detaillierter beschrieben.Bei den Rohrleitungsprüfungen wurde klargestellt, dass auch abschnittsweise geprüft werden kann.Die abschließende Dichtheitsprüfung ist Bestandteil der Inbetriebnahme der Anlage.Wiederkehrende Prüfung Gasgeräte, Verbrennungsluft und Abgasanlage: Der Verwender muss einmal jährlich eine Sichtkontrolle der Anlage machen und ist darauf auch bei der Einweisung hinzuweisen (vergleiche TRGI).
Auf die Auswirkungen einer geänderten Verbrennungsluftversorgung durch bauliche Maßnahmen (speziell bei raumluftabhängigen Geräten) ist der Verwender hinzuweisen.
Die Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage sind wiederkehrend nach TRGI zu prüfen.Für die Prüfung gewerblicher Gasgeräte wird jetzt explizit auf die Betriebssicherheitsverordnung verwiesen.Abschnitt 9 "Aufstellung von Gasgeräten"Die Regeln für Frischluftzufuhr und Abgasabführung sind nicht in der TRF, sondern in der TRGI enthalten.AnhängeAnhang A wurde gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird.Anhang F wurde gestrichen, da er identisch mit TRBS 3146/TRGS 746 ist.Die Beispieldokumente in Anhang D, E und F wurden auf den aktuellen Stand gebracht.Die Beispiele in Anhang I (zuvor Anhang K) wurden aktualisiert und deren Anzahl reduziert.