DVGW-Regelwerk Gas
Sie sorgen dafür, dass Gas jederzeit sicher nutzbar ist. Das DVGW-Regelwerk ist Pflichtlektüre für Gasversorger, Handwerker, Installateure, Ingenieure und alle, die sich professionell mit dem Thema Erdgas befassen.
Zertifizierungsverzeichnis Produkte Gas Nr. 92
Das DVGW-Zertifizierungsverzeichnis Gas Nr. 91 ist die umfassende Informationsquelle für alle, die sich mit der Qualität, Sicherheit und Konformität von gasfachlichen Produkten befassen. Herausgegeben von der DVGW CERT GmbH, richtet es sich an Versorgungsunternehmen, Hersteller, Behörden, Planer, Fachhandwerker und Schornsteinfeger gleichermaßen. Perfekte Kombination aus Überblick und Detail Die Druckfassung bietet eine strukturierte Übersicht, gegliedert nach Herstellern, Vertreibern, Registriernummern, Zertifizierungsverfahren und Produktgruppen. Die beiliegende DVD liefert detaillierte Zusatzinformationen, darunter: Baureihen und Modelle eines Produktes Baugleichheiten/-unterschiede und Vertriebsvarianten Prüfgrundlagen und Konformitätsbewertungsverfahren Länderspezifische Unterschiede Das Verzeichnis informiert außerdem über Gerätekategorien und Typen einzelner Gerätebaureihen, Handelsmarken und Vertreiber. Es umfasst alle relevanten Zertifizierungen, darunter: DVGW- und DIN-DVGW-Zertifizierungen für Gas und Gas/Wasser DVGW CERT-Konformitätszeichen und DVGW-Qualitätszeichen OMS-Zertifizierungen Von der DVGW CERT GmbH überwachte Produkte mit EU-Baumusterprüfungsbescheinigungen nach der EU-Gasgeräteverordnung EU/2016/426, EG-Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EG, EU-Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/211 Aktualisierte Version Mit dieser aktuellen Ausgabe Nr. 91 wird das vorherige Verzeichnis Nr. 90 abgelöst. Sämtliche früheren Verzeichnisse verlieren damit ihre Gültigkeit.
Wasserstofftechnologien
Wasserstofftechnologien sind ein Schlüssel zur CO2-neutralen Wirtschaft: Sie liefern Lösungen für den weiteren Ausbau einer regenerativen Energieversorgung, für klimaneutrale Industrieprozesse und für nachhaltige Mobilität. In diesem Buch stellt die Fraunhofer-Gesellschaft ihr Wissen und ihre Erfahrung entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Wasserstoffwirtschaft vor: von der Material- und Systementwicklung über die Produktion und das Upscaling der Systeme, die Anwendung in Energiewirtschaft und Mobilität bis zu den praxisrelevanten Querschnittsthemen Sicherheit, Standardisierung und Lebensdauer.
VP 643 Prüfgrundlage 06/2004
Diese DVGW-Prüfgrundlage VP 643 gilt für flexible, gewebeverstärkte Kunststoff‑Inliner zur Fortleitung von Gasen der 1. oder der 2. Gasfamilie nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260 mit Betriebsdrücken über 16 bar und für zugehörige Verbinder. Gasleitungen können nach dem DVGW‑Arbeitsblatt GW320‑1 mit Polyethylenrohren für Betriebdrücke bis10 bar rehabilitiert werden. Flexible, gewebeverstärkte Kunststoff‑Inliner möglichen höhere Betriebsdrücke und, aufgrund ihres dünnwandigen Aufbaus, größere durchgehende Einzugslängen. Diese Prüfgrundlage erfasst alle Bauteile eines entsprechenden Inliner‑Systems, d.h. neben den flexiblen, gewebeverstärkten Kunststoff‑Inlinern auch die zugehörigen Verbinder.
VP 642 Prüfgrundlage 06/2004
Diese Prüfgrundlage gilt für faserverstärkte PE100‑Rohre (Reinforced Thermoplastic Pipes ‑ RTP) zur Fortleitung von Gasen der 1. oder der 2. Gasfamilie nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260 mit Betriebsdrücken über 16 bar und für zugehörige Verbinder. Mit Polyethylenrohren des Typs PE 100 nach DVGW‑Arbeitsblatt GW 335‑A2, SDR 11, lassen sich nach DVGW‑Arbeitsblatt G 472, unter Zugrundelegung eines Gesamtbetriebskoeffizienten(Sicherheitsbeiwerts) von 2, Betriebsdrücke bis 10bar realisieren. Faser‑Verstärkungen ermöglichen, abhängig von deren Werkstoff (z.B. Polyester, Aramid), erheblich höhere Betriebsdrücke. Diese Prüfgrundlage erfasst alle Bauteile eines entsprechenden Rohrsystems, d.h. neben den faserverstärkten Rohren auch die Elemente zur Verbindung dieser Rohre untereinander bzw. mit Stahlrohren.
VP 640 Prüfgrundlage 08/2003
Diese Prüfgrundlage gilt für Druckrohre aus PE‑Xb (silanvernetztes Polyethylen) und PE‑Xc (elektronen‑strahlvernetztes Polyethylen), nachfolgend kurz PE X genannt, für erdverlegte Gas‑ und Trinkwasserleitungen zur Fortleitung von Gasen nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260 und von Trinkwasser nach DIN 2000 in der Gas‑ und Wasserverteilung gemäß DVGW‑Arbeitsblatt G 472bzw. W 400‑1.Trinkwasser: Es dürfen nur Rohre nach DIN 16893verwendet werden: SDR 11 und SDR 7,4. Gas: Es dürfen nur Rohre nach DIN 16893 verwendetw erden: SDR 11.
VP 601-B1 Prüfgrundlage 01/2008
Dieses Beiblatt zur Prüfgrundlage VP 601 definiert die Schnittstelle zwischen Mehrspartenhauseinführungen und Hauseinführungskombinationen. Damit soll die Kompatibilität der beiden Bauteile sichergestellt werden. Hierdurch soll eine unabhängige Produktauswahl für den Kunden und für die Hersteller eine klare Abgrenzung der Systemkomponenten ermöglicht werden.
VP 601 Prüfgrundlage 03/2007
Diese Prüfgrundlage gilt für Anforderungen und Prüfungen für Hauseinführungen nach Abschnitt 3.1.1 bis 3.1.3 in Hausanschlussleitungen aus Stahl bis DN 50 oder Polyethylen bis d 63 für die Gas‑ und Wasserversorgung. Behandelt werden Gashauseinführungen und Hauseinführungen, die sowohl für die Gas‑ als auch für die Wasserversorgung eingesetzt werden können. In der Gas‑ und Wasserversorgung werden Hauseinführungen nach dieser vorläufigen Prüfgrundlage für Hausanschlüsse entsprechend dem DVGW‑Arbeitsblatt G 459‑1 bzw. nach dem DVGW‑Merkblatt W 404 eingesetzt.
VP 404 Prüfgrundlage 02/2005
Diese Prüfgrundlage legt Anforderungen und Prüfungen für die Rehabilitation von Gas‑Hochdruckleitungen mit Gewebeschläuchen im Druckbereich über 4 bar bis 30 bar in Ergänzung zu DIN 30658 1 fest, die den Anwendungsbereich bis 4bar abdeckt. Die Prüfgrundlage unterscheidet zwischen der Rehabilitation für den Druckbereich über 4 bar bis 16 bar und über 4 bar bis 30 bar. Diese Prüfgrundlage enthält ergänzend zu DIN30658‑1 Anforderungen und Prüfungen für die Rehabilitation von Gas‑Hochdruckleitungen mit Gewebeschläuchen im Druckbereich größer 4 bar bis30 bar.
VP 118 Prüfgrundlage 09/1999
Diese Prüfgrundlage regelt die Zertifizierung von Dunkelstrahleranlagen für gewerbliche und industrielle Anwendung. Die Prüfgrundlage dient zur Erlangung des DVGW Qualitätszeichens und kann auch zur Erlangung des CE‑Zeichens herangezogen werden.
VP 109 Prüfgrundlage 04/1995
Diese vorläufige Prüfgrundlage gilt für anschussfertige Blockheizkraftwerke mit von einem Verbrennungsmotor angetriebenen Generator mit einer Nennwärmeleistung bis 1 MW und bezieht sich auf Eigenschaften der Gasgeräte, die für die gleichzeitige Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie geeignet sind. Für nicht anschlussfertige BHKWs kann diese VP sinngemäß angewendet werden.
TRGI 2018 - DVGW Arbeitsblatt G 600 (Gasinstallation)
Technische Regel für Gasinstallationen Was heißt TRGI? Diese Abkürzung bedeutet „Technische Regel für Gasinstallationen“. Daneben finden Sie noch die Bezeichnung „DVGW-Arbeitsblatt G 600“. Das kommt daher, weil die TRGI Bestandteil des DVGW-Regelwerks ist. Sie wird dort mit der Nummer G (für Gas) 600 geführt. Herausgegeben wird diese technische Regel vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Der DVGW ist der anerkannte Regelsetzer für alle Fragen der Versorgung mit Gas und Trinkwasser. Er erstellt in ehrenamtlichen Gremien technische Regeln und Normen für die Gas- und Wasserwirtschaft. Welche Ausgabe ist aktuell? 2018 wurde diese technische Regel komplett überarbeitet. Kaufen Sie sie jetzt und profitieren Sie vom umfassenden Wissen zum sicheren Arbeiten an Gasinstallationen. Korrekturen und vorherige Ausgaben Laden Sie hier die kostenlosen Korrekturblätter als PDF-Dateien herunter. Korrektur Februar 2019 Korrektur Februar 2020 Korrektur Februar 2022 Alle vorherigen Ausgaben der TRGI können Sie als PDF-Dateien kaufen. Wichtige Ergänzungen zur TRGI Ebenfalls komplett überarbeitet wurde 2018 der TRGI-Kommentar als perfekte Erläuterung des Regelwerkes. Kommentar und TRGI können Sie auch als praktisches Paket kaufen. Zusätzlich erschienen ist das Tool TRGI-Online mit vielen Zusatzmaterialien, ausfüllbaren Formularen und Berechnungen. Informieren Sie sich jetzt! Wer braucht das Regelwerk und wozu? Diese technische Regel ist die wichtigste Vorschrift für alle Experten des Gasfaches. Als Standardwerk unterstützt sie u. a. Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Schornsteinfeger, Planer und Behörden. Sie als Fachleute benötigen die TRGI als wichtiges Praxiswerkzeug bei: der Erstellung, Prüfung und Inbetriebnahme der Gasleitungsanlage, der Dimensionierung von Leitungsanlagen für Heizungen, der korrekten Aufstellung und Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten, dem Betrieb und der Instandhaltung von Leitungsanlagen und Gasgeräten und der bestimmungsgemäßen Ausführung der Abgasabführung. Damit gewährleistet das Arbeitsblatt, dass Gas jederzeit sicher genutzt werden kann. Arbeit nach TRGI gewährleistet Ihnen Rechtsicherheit Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt in Deutschland vor, dass an Energieanlagen die technische Sicherheit gewährleistet sein muss. Dazu sind auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Mit der Anwendung des DVGW-Regelwerks erfüllen Sie diese Vorgabe. Auch in der Gashochdruckleitungsverordnung wird auf das DVGW-Regelwerk als Stand der Technik, den es einzuhalten gilt, hingewiesen. Wer rechtssicher und technisch korrekt arbeiten will, nutzt die TRGI. Inhalt Das Werk beinhaltet Kapitel zu den folgenden Themen: Gasinstallation Leitungsanlage Erhöhung des Betriebsdrucks Bemessung der Leitungsanlage Gasgeräteaufstellung Verbrennungsluftversorgung Abgasabführung Betrieb und Instandhaltung Eine genaue Übersicht über die Inhalte der TRGI 2018 finden Sie auch in der Leseprobe. Das sind die Neuerungen 2018: Änderungen der bauaufsichtlichen Rahmenbedingungen, u. a.: Gebäudehülle neue Gasgeräteverordnung EU 2016/426 Änderungen Musterbauordnung (MBO) Änderungen Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) Änderungen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Wegfall 4:1-Regel für Verbrennungsluft bei Neubauten und lüftungstechnisch sanierten Gebäuden (Altbauten) Anpassung Aufstellanforderung Gasgeräte mit Abgasabführung im Überdruc Aufnahme von Brandschutzanforderungen für Wanddurchführungen von Mehrschichtverbundrohren Änderung verschiedener Landesbauordnungen (LBO) neues Verfahren Erarbeitung eines neuen Verfahrens zum Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Gasgeräten Neu eingeführte Arten von Gasgeräten Aufnahme europäisch neu eingeführter Arten von Gasgeräten für Mehrfachbelegung im Überdruck und Beschreibung der zugehörigen Aufstellanforderungen Anpassungen an die neue Rechtsprechung und Übernahme gesetzlicher Änderungen u. a. in: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) ProdSV BauProdG BauProdVO Bemessungsverfahrens für die Leitungsanlage Weiterentwicklung und Vereinfachung des 2008 eingeführten Bemessungsverfahrens für die Leitungsanlage (Aufnahme von Wellrohren und dem zusätzlichen Verfahren „Direkter GS-Abgleich“, Vereinfachung der Gleichzeitigkeiten) Aufnahme neuer Installationstechniken (z. B. Wellrohre, Pressverbinder für Stahlrohre) Generelle Verwendung der SI-Einheit Pascal (Pa) für Druckangaben Installationsanforderungen an Absperreinrichtungen Präzisierung der Installationsanforderungen an Absperreinrichtungen nach DIN EN 331 zur Erfüllung der höheren Temperaturbeständigkeit Neuaufnahme und Präzisierung von Abschnitten Aufnahme des neuen Abschnitts 8.2 „Gasgerätearten – Unterscheidung nach Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung“ Präzisierung der Abschnitte zum Thema „Prüfen/Wiederinbetriebnahme von Leitungsanlagen“ Fortschreibung der Abschnitte zum Thema „Lösbare Geräteanschlussleitung“ Anpassung an die aktuelle Normung FAQs Warum ist die Gewindeverbindung nach DIN EN 10226-1 nur mit Einschränkung zugelassen? Die Praxiserfahrungen zeigten, dass unter Baustellenbedingungen Nennweiten größer DN 50 meist nicht normgerecht hergestellt werden konnten. Andererseits lässt auch die europäische Funktionalnorm DIN EN 1775, die national durch die TRGI umgesetzt wird, Gewindeverbindungen nur bis DN 50 zu. Sollen unter Putz verlegte Leitungen mit Halbschalen abgedeckt werden? Laut TRGI besteht eine solche Forderung nicht. Seit wann dürfen Gas-Innenleitungen aus Kunststoff (Mehrschichtverbundrohre) bestehen? Mit Aufnahme der Mehrschichtverbundrohre als Innenleitungen in die TRGI 2008 können Mehrschichtverbundrohre aus PE-X/Al/PE-X genauso wie die anderen in der TRGI aufgeführten Rohrmaterialen in der Gas-Inneninstallation eingesetzt werden. Muss die Kombination von TAE+GS am Werkstoffübergang für Wartungs- und Austauscharbeiten immer zugänglich sein? Diese Bauteilkombination (GS mit vorgeschalteter TAE) kommt bei Kunststoffrohrleitungen bei jeder GS-Einbausituation zum Tragen. Sie wird in der Regel auch nicht an später verdeckter Stelle angeordnet sein. Wartungsarbeiten sind an diesen Bauteilen jedoch nicht durchzuführen. Darf eine Leitung in Hohlräumen ohne Be- und Entlüftung verlegt werden? Eine Neuerung der TRGI 2018 ist, dass nun auch Leitungen mit geschweißten Verbindungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. Be- und Entlüftungsöffnungen, in Hohlräumen verlegt werden dürfen. Warum wurde der Gasströmungswächter eingeführt? Die bis dato erstellten Gasinstallationen gelten doch auch als betriebssicher. Auf Betreiben der Aufsichtsbehörden wurde in 2003 der GS als eine zusätzliche Schutzeinrichtung gegen Eingriffe Unbefugter eingeführt In der TRGI 2008 wurde der GS bei metallenen Leitungen als zusätzlicher Einrichtung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter eingesetzt. Bei der Verwendung von Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr wird der GS zusammen mit der TAE als Sicherheitselement zur Brand- und Explosionssicherheit der Leitung aus Mehrschichtverbundrohr eingesetzt. Der Schutz gegen Eingriffe Unbefugter ist damit ebenfalls eingeschlossen. Wie wird der GS gemäß TRGI richtig installiert? Gemäß TRGI ist der GS „unmittelbar nach“ der HAE bzw. dem Austritt aus dem Schacht/Kanal zu installieren. Wie ist dies in der Praxis umzusetzen? Zum Ausschluss von Schaden durch Manipulation an der Gasinstallation muss die aktive Schutzmaßnahme (der GS) so angeordnet sein, dass, soweit möglich, jeglicher Zugriff vor dieser aktiven Einrichtung an der Leitungsanlage verhindert ist. Der Einbau ist daher unmittelbar nach der HAE oder dem Austritt aus dem Schacht/Kanal, anzustreben. Wenn z. B. Hauseinführungen Umlenkungen erfordern, so können noch 1 bis maximal 3 Installationsformteile (wie z. B. Rohrnippel, Doppelnippel, Reduzierstück oder Winkel – maximal 2 Richtungsänderungen), im Rahmen „unmittelbar nach“ für Einzelfälle akzeptiert werden. Ist bei Belastungen über 110 kW (ein Gasgerät) oder 138 kW (mehrere Gasgeräte) der Einbau eines GS nicht möglich, so sind die Leitungen insgesamt oder bis zur Einbaumöglichkeit des GS passiv zu sichern. Warum dürfen nach TRGI mehrere GS gleichen Nennwerts und gleichen Typs nicht hintereinander eingebaut werden? Außer dem damit unnötig geschaffenen zusätzlichen Druckverlust (hiermit verbundenes eventuelles Problem des unterschrittenen Mindestfließdruckes am Gasgeräteeingang) bringen zwei identische GS in Reihe keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Warum wurde der Sollwert des Gas-Druckregelgerätes mit der TRGI 2008 angehoben? Der bis 2008 vorgegebene Sollwert von 22,6 mbar (= Nennanschlussdruck Gasgerät 20 mbar + zulässiger Druckverlust Rohrleitung 2,6 mbar) wurde um 0,4 mbar auf 23 mbar angehoben. Dies war erforderlich, um den neu hinzugekommenen zusätzlichen Einrichtungen und Sicherheitselementen Rechnung zu tragen. Auch für den Fall, dass kein separater GS montiert werden muss (da dieser bspw. bei metallener Installation im Regelgerät integriert ist und ein zusätzlicher Druckverlust hier nicht auftritt) geht die TRGI 2018 grundsätzlich von 23 mbar aus. Seit der TRGI 2008 ist vor jedem Gaszähler eine Absperreinrichtung einzubauen. Warum ist die bisherige Erleichterung bei gleichzeitiger HAE im selben Raum mit der TRGI 2008 entfallen? Das Überarbeitungsgremium und die Einsprechergruppe haben sich aus pragmatischen Gründen (Eindeutigkeit im Regelwerk, einfachere Handhabung) für diese geänderte Anforderung ausgesprochen. Warum wurde der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung 2008 von bisher 110 mbar auf 150 mbar angehoben? Die Erhöhung des Prüfdruckes auf 150 mbar wurde auf Grund der europäischen Harmonisierung erforderlich. Die für die Gas-Druckregelgeräte relevante europäische Norm DIN EN 14382 lässt als Grenzeinstellung der Sicherheits-Absperreinrichtung im Störungsfall einen Druck von 150 mbar zu. Dieser Druck ist somit der anzusetzende Prüfdruck für die Leitungsanlage. Mit der TRGI 2018 wurde Megapascal (MPa) bzw. Hektopascal (hPa) neu als Druckeinheit – anstatt bar und mbar – eingeführt. Warum dürfen bei raumluftabhängigen Gasgeräten mit Strömungssicherung den Lüftungsöffnungen ins Freie keine waagerechten Leitungen nachgeschaltet werden? Die TRGI fordert zwei unmittelbar ins Freie führende Öffnungen bei zu kleinem Rauminhalt, um in Anfahrzustand eine ausreichende Verdünnung des ggf. über die Strömungssicherung austretenden Abgases sicherzustellen. Ein evtl. Abgasaustritt aus der Strömungssicherung ist immer auf einen Stau oder Rückstrom aus dem senkrechten Teil der Abgasanlage zurückzuführen. Die dann erforderliche Verdünnung des austretenden Abgases im Aufstellraum (Schutzziel 1) kann nur durch die geringe Thermik aus der Aufstellraumhöhe bewirkt werden. Die Strömungswiderstände der an die Außenluftöffnungen waagerecht angeschlossenen Leitungen würden diesen geringen Auftriebseffekt wieder zunichte machen und können somit nicht zugelassen werden.
Technische Regel Flüssiggas; DVFG-TRF 2021
Die TRF wurde 2021 komplett überarbeitet durch DVFG und DVGW. Als weitere Unterstützung für Ihre tägliche Arbeit bei der Aufstellung und Prüfung von Flüssiggas-Behältern nutzen Sie zur TRF 2021 am besten das „TRF-Handbuch für Flüssiggas-Anlagen Teil 1“. Es basiert auf der TRF 2021. Ihr Nutzen In der TRF sind die anerkannten Regeln der Technik und Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas-Anlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen für Sie zusammengefasst. Flüssiggas-Anlagen, die nach den Anforderungen der aktuellen TRF errichtet und betrieben werden, entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Sie als Fachleute aus SHK-Betrieben, Versorgungsunternehmen, Prüfer und Sachkundige der Branche sind mit der DVFG-TRF 2021 auf dem neuesten Stand – und damit auf der sicheren Seite. Neuerungen im Überblick: Alle Neuerungen zur TRF 2021 können Sie hier zusammengefasst als PDF herunterladen oder weiter unten auf dieser Seite ansehen. Schulungen zur TRF 2021 In Zusammenarbeit mit dem DVFG werden von der DVGW Beruflichen Bildung Schulungen zur TRF 2021 angeboten, die auf einem gemeinsamen Schulungskonzept basieren. Die Schulungen werden ausschließlich von autorisierten Referenten durchgeführt und garantieren ein standardisiertes und einheitliches Schulungsprogramm. Bringen Sie sich als Fachleute aus SHK-Betrieben, Versorgungsunternehmen, Prüfer und Sachkundige mit der Schulung zur TRF 2021 auf den aktuellen Stand der Technik. Alle Neuerungen TRF 2021 Allgemein: Die Ergänzungsblätter aus 2012 und 2014 wurden eingearbeitet. Druckwerte sind jetzt auch in der Einheit Pascal oder Hektopascal angegeben. Abschnitt 3 "Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen": Abschnitt 3 wird an Begriffe und Symbole der TRGI 2018 und aktuelle Rechtsvorschriften angeglichen. Der Begriff „Flüssiggasanlage“ wird mit neuen Bildern illustriert. Der neue Begriff „Behälteranlage“ beschreibt den Anlagenteil, der Vorschriften über überwachungsbedürftige Anlagen unterliegt. Rohrleitungen für Flüssigphase oder für ungeregelte Gasphase werden jetzt von Mitteldruck-Rohrleitungen unterschieden. Im Bereich Druckregelung werden die neuen europäischen Abkürzungen verwendet. Der Begriff „Sicherheitsabstand“ wird aus der TRBS 3146 übernommen. Einige Begrifflichkeiten aus der Betriebssicherheitsverordnung werden übernommen, z. B. „prüfpflichtige Änderung“, „zur Prüfung befähigte Person“, „zugelassene Überwachungsstelle“. Begriffe und Symbole zu brenntechnischen Größen (Brenn- und Heizwerte, Wobbe-Index usw.) werden an TRGI 2018 angeglichen. Abschnitt 4 „Errichtung von Flüssiggasanlagen und ergänzende Anforderungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen“ Die in Abschnitt 8 bereits festgelegten Zuständigkeiten für Prüfungen wurden gestrichen. Ein neuer Unterabschnitt zu Regelungen, die gewerbliche Flüssiggasanlagen betreffen, wurde eingeführt. Vermeidung der Doppelnennung von Anforderungen in Abschnitt 4 und Abschnitt 8. Bessere Abgrenzung, welche Teile der TRF auch für gewerbliche Anlagen Verwendung finden können und welche nicht. Eine Aufstellung der gewerblichen Regelwerke erleichtert die entsprechende Suche. Abschnitt 5 "Flüssiggasbehälter" In Abschnitt 5 wurden Anforderungen an die Flüssiggasbehälteraufstellung an BetrSichV 2015 und MFeuV 2017 angeglichen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Erläuterungen zu den Armaturen des Behälters Neuer Verweis auf das Wasserhaushaltsgesetz für Behälter in festgesetzten Überschwemmungsgebieten Pflicht zur Ergreifung weiterer Maßnahmen bei tiefer als 50 cm eingelagerten Behältern, hinsichtlich des Bedienens des Behälters Abgleich der baulichen Ausführung des Aufstellungsraumes mit den Vorgaben der Muster-Feuerungsverordnung (feuerbeständige Ausführung der Räume, Türen zu Aufstellungsräumen) Konkretisierung des Konzepts der „häufigen Befüllung“: Bei häufiger Befüllung existiert eine Zone 1. In Zone 2 ist keine Trennfunkenstrecke mehr am Isolierstück notwendig. Neue Bilder zu Draufsicht bei Einschränkung des explosionsgefährdeten Bereichs und zu Maßnahmen bei Gelände mit Gefälle Korrektur einer Inkonsistenz bei der Abstandsermittlung zu kleineren Brandlasten (Gartenhäuser und Geräteschuppen) Harmonisierung mit TRBS 3146 für gewerbliche Behälter < 3 t Abschnitt 6 "Flüssiggasflaschenanlagen" Neustrukturierung des Abschnittes und Neuregelung der explosionsgefährdeten Bereiche bei Raumaufstellung Die Grundregel der TRF 2012 bleibt erhalten: 1 Flasche bis 16 kg darf in Wohnungen und Räumen betrieben werden. 1 Flasche bis 16 kg darf in Wohnungen und Räumen gelagert werden (Ersatzflasche). Alle weiteren oder größere Flaschen dürfen nur in „Brennstofflagerräumen“ gelagert werden. Anschluss und Druckregelung bei Flaschenanlagen sind jetzt in Abschnitt 6 geregelt (zuvor Abschnitt 7). Die Unterscheidung zwischen betriebenen und gelagerten Flüssiggasflaschen ist jetzt klarer gefasst. Die Ausführung des Aufstell- oder Lagerraums für Flaschen über 16 kg ist jetzt an MFeuV angeglichen und identisch mit der Ausführung eines Behälteraufstellungsraums. Bei Mehrflaschenanlagen wird neben der Zone 2 im Aufstellungsraum eine Zone 1 im Bereich der Betriebsflaschen eingeführt – im Einklang mit der neuen DGUV-Regel Flüssiggas. Neue Bilder für die von Kanälen, Schächten und Öffnungen freizuhaltenden Bereiche wurden eingefügt. Im Text wird klargestellt, dass die TRF keine Erkenntnisquelle für die gewerbliche Flaschenaufstellung darstellt. Abschnitt 7 "Leitungsanlage" Die Bauteile der Leitungsanlage wurden, wo sachlich gerechtfertigt, auf den Stand der TRGI 2018 angepasst und die Rohrleitungsdimensionierung wurde analog TRGI 2018 überarbeitet. neue Verbindungsart (Pressverbinder) für mittelschweres Stahlrohr neue Verbindungsmöglichkeit für Kupferrohr (Klemmringverbinder unter Verwendung von Messing-Übergangsstücken) Überarbeitung der Anforderungen bei der Qualifikation von Lötern und Hartlötverbindungen Isolierstücke müssen nur noch in Zone 1 verpflichtend mit einer Trennfunkenstrecke ausgestattet werden. Übernahme der Ausführungsbeispiele aus der TRGI Aufnahme eines veränderten Bemessungsverfahrens in Anlehnung an die TRGI u.a. mit veränderter Betrachtung der Gleichzeitigkeit neue Tabelle in Tafel 2 zu Rohrdruckgefälle bei Wellrohr Abschnitt 8 "Prüfungen und Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen" Abschnitt 8 wurde komplett überarbeitet – ausgehend von den Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung 2015 bis 2019. Die Behälterprüfung gliedert sich jetzt in die Gefährdungsarten Druck- und Explosionsgefährdungen. Systematik und Umfang der Prüfungen bei der Behälteranlage wurden aus der Betriebssicherheitsverordnung übernommen (Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen). Bei den Rohrleitungsprüfungen wurde die Systematik und Terminologie verändert. Die Prüfschritte bei der Rohrleitungsprüfung wurden detaillierter beschrieben. Bei den Rohrleitungsprüfungen wurde klargestellt, dass auch abschnittsweise geprüft werden kann. Die abschließende Dichtheitsprüfung ist Bestandteil der Inbetriebnahme der Anlage. Wiederkehrende Prüfung Gasgeräte, Verbrennungsluft und Abgasanlage: Der Verwender muss einmal jährlich eine Sichtkontrolle der Anlage machen und ist darauf auch bei der Einweisung hinzuweisen (vergleiche TRGI). Auf die Auswirkungen einer geänderten Verbrennungsluftversorgung durch bauliche Maßnahmen (speziell bei raumluftabhängigen Geräten) ist der Verwender hinzuweisen. Die Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage sind wiederkehrend nach TRGI zu prüfen. Für die Prüfung gewerblicher Gasgeräte wird jetzt explizit auf die Betriebssicherheitsverordnung verwiesen. Abschnitt 9 "Aufstellung von Gasgeräten" Die Regeln für Frischluftzufuhr und Abgasabführung sind nicht in der TRF, sondern in der TRGI enthalten. Anhänge Anhang A wurde gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird. Anhang F wurde gestrichen, da er identisch mit TRBS 3146/TRGS 746 ist. Die Beispieldokumente in Anhang D, E und F wurden auf den aktuellen Stand gebracht. Die Beispiele in Anhang I (zuvor Anhang K) wurden aktualisiert und deren Anzahl reduziert.
Regelwerksmodul H2-Gesamtausgabe
Mit der zunehmenden Bedeutung des Energieträgers Wasserstoff wurde die Anpassung der technischen Regeln und Normen für den Einsatz von Wasserstoff notwendig. Deshalb arbeitet der DVGW intensiv daran, sein Gas-Regelwerk „H2-ready“ zu machen. Ziel ist es, die technischen Regeln für die Erzeugung, den Transport sowie die Einspeisung, Beimischung, Verteilung, Speicherung und Anwendung von Wasserstoff in der Erdgas-Infrastruktur und -Nutzung auszubauen und für den Einsatz von 100 % Wasserstoff anzupassen. Ausführliche Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Themenseite Wasserstoff. Mittlerweile wurden weite Teile des Regelwerks überarbeitet, sodass sie auch für Wasserstoff der 5. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 und Wasserstoffbeimischungen anwendbar sind. Inhalte des Regelwerksmoduls "H2-Gesamtausgabe" Die Gesamtausgabe des Regelwerksmoduls Wasserstoff umfasst alle aktuellen, für Wasserstoff bereits angepassten technischen Regeln (DVGW-Informationen, DVGW-Arbeitsblätter, DVGW-Merkblätter), inklusive der technischen Regelwerke zur Anwendung von Wasserstoff in der Industrie (Modul H2-Industrie) und für die Wasserstofferzeugung (Modul H2-Erzeugung). Kerninhalte sind: Installations- und Ausführungsanforderungen Anforderungen an das ausführende Personal Mit der fortlaufenden Anpassung des DVGW-Regelwerkes Gas wird das Modul durch weitere H2-ready-Regeln erweitert. Den aktuellen Stand aller enthaltenen Regelwerke in der Wasserstoff-Gesamtausgabe finden Sie jederzeit auf mein-regelwerk.de. Unberührt von den enthaltenen technischen Regeln bleiben Gesetze, Vorschriften und Regelwerke, auf die in den gelisteten Regelwerken hingewiesen wird. DIN-Normen, wie Bauteilnormen und EU-Funktionalnormen sowie Regelwerke, die unabhängig von der Gasbeschaffenheit anzuwenden sind, wie z. B. Korrosionsschutz, Blitzschutz, usw., sind in dem Modul nicht enthalten. Diese Regelwerke sind in den üblichen DVGW-Regelwerksmodulen zu finden und können individuell dazu gebucht werden. Das Wasserstoff-Regelwerk ist relevant für: Errichter und Betreiber von Wasserstoffnetzen und Gasnetzen, die mit Wasserstoff-Beimischungen betrieben werden Hersteller und Dienstleister So erwerben Sie das Modul Wasserstoff-Gesamtausgabe Das Modul Wasserstoff-Gesamtausgabe ist Teil des DVGW-Regelwerks Online und kann ausschließlich im Online-Abonnement erworben werden. Neue H2-ready-Regeln werden dem Modul automatisch hinzugefügt und stehen im Rahmen eines Abonnements sofort zur Verfügung. Die Abrechnung der neu hinzugefügten Regeln und Normen erfolgt quartalsweise. Als Abonnent können Sie Einzel- oder Netzwerk-Lizenzen erwerben. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice für ein individuelles Angebot: wvgw-Kundenservice Tel.: +49 228-9191-40 E-Mail: info@wvgw.de
Regelwerksmodul H2-Erzeugung
Wasserstoff ist wesentlicher Teil der Lösung in einer klimaneutralen Energieversorgung. Um den Bedarf in Zukunft decken zu können, müssen die Erzeugungskapazitäten ausgebaut werden. Zentral ist dabei die Erzeugung von grünem Wasserstoff in Power-to-Gas-Anlagen. Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Themenseite Wasserstoff.Mit der Skalierung von Power-to-Gas-Erzeugungskapazitäten werden neue und angepasste Sicherheitsstandards für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen und die Einspeisung von Wasserstoff in das Gasnetz notwendig. Als anerkannter Regelsetzer und technisch-wissenschaftlicher Know-how-Träger der Energie- und Wasserwirtschaft arbeitet der DVGW daher intensiv an der Anpassung des DVGW-Regelwerkes Gas für Wasserstoff. Ein Großteil der entsprechenden technischen Regeln und Normen ist bereits H2-ready.Inhalte des Wasserstoff-Moduls ErzeugungDas Wasserstoff-Regelwerksmodul Erzeugung umfasst alle wesentlichen H2-ready-Regelwerke für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und den Betrieb von Power-to-Gas-Anlagen. Es enthält auch die wesentlichen Technischen Regeln aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 220: „Power-to-Gas Energieanlagen: Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb“. Das Regelwerk definiert eine Power-to-Gas-Energieanlage als eine betrieblich, funktional, sicherheits- und steuerungstechnisch verbundene technische Einrichtung zur Wandlung von elektrischer in chemische Energie in Form der Gase Sauerstoff und Wasserstoff aus Wasser. Der erzeugte Wasserstoff soll primär in die Gasinfrastruktur eingespeist und zur Versorgung der Allgemeinheit genutzt werden. Er kann aber auch in Erzeugungsanlagen angewendet werden, welche nicht in das Gasnetz einspeisen. Mit der fortlaufenden Anpassung des DVGW-Regelwerks Gas wird das Regelwerks-Modul H2-Erzeugung durch weitere H2-ready-Regeln erweitert. Den aktuellen Stand aller enthaltenen Regelwerke im Modul H2-Erzeugung finden Sie jederzeit auf mein-regelwerk.de. Themen der enthaltenen technischen Regeln (Auswahl)Planung, Bau und Betrieb von Power-to-Gas-Anlagen Anforderungen an Bauteile und Anlagen in der Gasversorgung, inkl. Gas-Druckregel- und -Messanlagen, Flanschverbindungen, Verdichter- und Expansionsanlagen Odorierung von Wasserstoff Anforderungen an Gasleitungen aus Stahl und Kunststoff Anforderungen an Nachumhüllungen und Schweißverbindungen an Rohrleitungen Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte Unberührt von den enthaltenen Regelwerken bleibt die Beachtung von Gesetzen, Vorschriften und Regelwerken, auf die in den gelisteten Regelwerken hingewiesen wird. DIN-Normen, wie Bauteilnormen und EU-Funktionalnormen sowie Regelwerke, die unabhängig von der Gasbeschaffenheit anzuwenden sind, wie z. B. Korrosionsschutz, Blitzschutz, usw., sind in dem Modul nicht enthalten. Diese Regelwerke sind in den üblichen DVGW-Regelwerksmodulen zu finden bzw. können individuell dazu gebucht werden.Das H2-Regelwerkmodul Erzeugung ist relevant für:Errichter und Betreiber von Power-to-Gas-Energieanlagen Hersteller und Dienstleister So erwerben Sie das Modul "H2-Erzeugung" Das Wasserstoff-Modul Erzeugung ist Teil des DVGW-Regelwerks Online und kann ausschließlich als Online-Abonnement erworben werden. Neue H2-ready-Regeln werden dem Modul automatisch hinzugefügt und stehen im Rahmen eines Abonnements sofort zur Verfügung. Die Abrechnung der neu hinzugefügten Regeln und Normen erfolgt quartalsweise. Als Abonnent können Sie Einzel- oder Netzwerk-Lizenzen erwerben. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice für ein individuelles Angebot:wvgw-KundenserviceTel.: +49 228-9191-40E-Mail: info@wvgw.de
Regelwerksmodul - H2-Industrie
Bereits in wenigen Jahren soll Wasserstoff in energieintensiven Industriezweigen fossile Brennstoffe ersetzen. Besonders groß ist das Potenzial bei industriellen Prozessen, die sich nicht oder nur schwer elektrifizieren lassen. Dazu gehören Prozesse in der Stahl- und Chemieindustrie ebenso wie bei der Herstellung von Glas, Papier oder Baustoffen. Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Wasserstoff.Der Einsatz von Wasserstoff erfordert veränderte und neue technische Sicherheitsstandards und Anforderungen bei Bau und Betrieb von Gasanlagen sowie an das ausführende Personal. Dem trägt der DVGW als anerkannter Regelsetzer Rechnung, indem er intensiv daran arbeitet, das DVGW-Regelwerk Gas „H2-ready“ zu machen. Ziel ist es, die technischen Regeln für die Erzeugung, den Transport sowie die Einspeisung, Beimischung, Verteilung, Speicherung und Anwendung von Wasserstoff in der Erdgas-Infrastruktur und Nutzung auszubauen. Weite Teile des DVGW-Regelwerkes Gas sind bereits H2-ready. Inhalte des Wasserstoff-Moduls "Industrie" Im Modul "H2-Industrie" werden alle H2-ready-Regelwerke gebündelt, die für Betreiber von industriellen Wasserstoffanlagen oder mit Wasserstoffanteilen betriebenen Industrieanlagen, die an die öffentliche Gasversorgung angeschlossen sind (Werksnetze), relevant sind. Es umfasst auch die wesentlichen Technischen Regeln aus der DVGW-Information Gas Nr. 10: „Gasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasanwendung; Hinweise auf das anzuwendende DVGW-Regelwerk“. Neben Installations- und Ausführungsanforderungen formuliert das Wasserstoff-Modul "Industrie" auch Anforderungen an das ausführende Personal. Mit den Vorgaben aus den technischen Regeln Wasserstoff ist die Einhaltung der betrieblichen Arbeitsschutzanforderungen, z. B. aus der Betriebssicherheitsverordnung verbunden. Themen der enthaltenen technischen Regeln (Auswahl)Betrieb von Gasleitungsanlagen für industrielle Installationen Odorierung von Wasserstoff Planung, Bau und Betrieb von Power-to-Gas-Anlagen Umstellung von Gasleitungen aus Kunststoff- und Stahlrohren Explosionsschutz und Umgang mit Leckstellen Planung, Errichtung und Betrieb von Gasdruckregel- und Messanlagen Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte Mit der fortlaufenden Anpassung des DVGW-Regelwerkes Gas wird das Modul "H2-Industrie" durch weitere H2-Regeln erweitert. Den aktuellen Stand aller enthaltenen Regelwerke im Modul "H2-Industrie" finden Sie jederzeit auf mein-regelwerk.de. Unberührt bleibt die Beachtung von Gesetzen, Vorschriften und Regelwerken, auf die in den gelisteten Regelwerken hingewiesen wird. DIN-Normen, wie Bauteilnormen und EU-Funktionalnormen, sowie Regelwerke, die unabhängig von der Gasbeschaffenheit anzuwenden sind, wie z. B. Korrosionsschutz, Blitzschutz, usw., sind in dem Modul nicht enthalten. Diese Regelwerke sind in den üblichen DVGW-Regelwerksmodulen zu finden und können individuell dazu gebucht werden. Das H2-Regelwerkmodul Industrie ist relevant für: Betreiber von industriellen Anlagen, die mit Wasserstoff oder mit Wasserstoffanteilen betrieben werden Bau- & Planungsunternehmen Dienstleister für den Betrieb technischer Anlagen auf Werksgeländen So erwerben Sie das Wasserstoff-Modul Industrie Das Modul "H2-Industrie" ist Teil des DVGW-Regelwerkes Online und kann ausschließlich als Online-Abonnement erworben werden. Neue H2-ready-Regeln werden dem Modul automatisch hinzugefügt und stehen im Rahmen eines Abonnements sofort zur Verfügung. Die Abrechnung der neu hinzugefügten Regeln und Normen erfolgt quartalsweise. Als Abonnent können Sie Einzel- oder Netzwerk-Lizenzen erwerben. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice für ein individuelles Angebot: wvgw-KundenserviceTel.: +49 228-9191-40E-Mail: info@wvgw.de