Die Vermeidung von Legionellen in Trinkwasser-Anlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Trinkwasserversorgung. Eine Vielzahl von technischen Regeln setzen hier Maßstäbe und geben wertvolle Hinweise und Anleitungen.
DVGW-Merkblatt W 551-7 ist für Druckerhöhungsanlagen in der Trinkwasser-Installation
anzuwenden.
Das DVGW-Merkblatt W 551-7 wendet sich an alle mit der Trinkwasser-Installation befassten Personen
wie Planer, Errichter und Betreiber von Trinkwasser-Installationen, in der Normungsarbeit tätige Fachkreise und Hersteller sowie an zuständige Behörden (z. B. Gesundheitsämter) und ausführende Fachfirmen.
Für Herstellung, Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Übergang in den bestimmungsgemäßen Betrieb und temporäre Stilllegung von Druckerhöhungsanlagen sind hygienische Anforderungen und Vorgaben zu beachten, um gesundheitliche Risiken durch mikrobielle oder chemische Kontamination zu vermeiden und/oder zu beherrschen.
Im DVGW-Merkblatt W 551-7 werden die hygienischen Anforderungen zur Sicherstellung einer einwandfreien Betriebsbereitschaft von Druckerhöhungsanlagen dargelegt und für die Praxis im Sinne von Leitplanken vorgegeben. Der Fokus liegt dabei auf Inverkehrbringen und Herstellen der Betriebsbereitschaft von industriell gefertigten Druckerhöhungsanlagen (vollständige Aggregate) in der Trinkwasser-Installation.
Die im Merkblatt W 551-7 beschriebenen Grundsätze dienen der Reduktion von etwaigen Risken und mindern Folgekosten, die durch die Behebung von Kontaminationen entstehen können. Da es auch um eine Beweissicherung der Vorgehensweise geht, kommt der in diesem Dokument beschriebenen Dokumentation der wesentlichen Prozessschritte eine besondere Bedeutung zu.
Die Anwendung der hier beschriebenen Grundsätze von Verfahrens- und Betriebsweisen leistet
einen Beitrag zur Vermeidung mikrobieller Kontamination und Überschreitung
einzuhaltender mikrobiologischer Parameter. Die Erfahrung zeigt, dass eine
kontaminierte Druckerhöhungsanlage und/oder eine kontaminierte
Trinkwasser-Installation nur mit hohem Aufwand zu reinigen sind. Daher ist bei
den Prozessen zur Herstellung, Errichtung und zum Betrieb von
Druckerhöhungsanlagen ein gewisses Maß an Sorgfalt nötig, um die Anforderung
der Trinkwasserverordnung zu erfüllen und den Eintrag von Mikroorganismen oder
anderen Partikel so gering wie möglich zu halten.
Dieses Arbeitsblatt W 551-2 gilt für den Betrieb und die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Es legt Anforderungen für den Umgang mit technischen und mikrobiologischen Auffälligkeiten fest, die mit Auswirkungen auf die Hygiene in der Trinkwasser-Installation verbunden sein können.W 551-2 ist Teil der neuen W 551-Reihe des DVGW. Diese Reihe gibt den Anwendern des DVGW-Regelwerkes eine Übersicht über die hygienischen Anforderungen in der Trinkwasser-Installation. Mehr Informationen zur W 551-Reihe lesen Sie hier.
Dieses Arbeitsblatt W 551-3 gilt für die Reinigung und die
Desinfektion von Trinkwasser-Installationen einschließlich nicht ortsfester
Anlagen.
Zur Durchführung von Reinigungs- bzw. Desinfektionsmaßnahmen
geeignete Verfahren und Mittel werden beschrieben. Die Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen können zur Vermeidung und Beseitigung von mikrobiellen
Kontaminationen und unerwünschten Ablagerungen eingesetzt werden.
W 551-3 ist Teil der neuen W 551-Reihe des DVGW.
Diese Reihe gibt den Anwendern des DVGW-Regelwerkes eine Übersicht über
die hygienischen Anforderungen in der Trinkwasser-Installation. Mehr Informationen zur W 551-Reihe lesen Sie hier.
Das Merkblatt W 551‑5 dient als Empfehlung und Grundlage für eine Risikobewertung von mit Trinkwasser befüllten Feuerlösch‑ und Brandschutzanlagen, die unmittelbar an die Trinkwasser‑Installation angeschlossen werden und in denen das Füllwasser stagniert.
Bereits im Bestand unmittelbar an die Trinkwasser‑Installation angeschlossene Feuerlösch‑ und Brandschutzanlagen, die die Anforderungen dieses Merkblattes nachweislich einhalten, können ebenfalls dieser Systematik folgend bewertet und betrieben werden.
Dieses Arbeitsblatt W 229 wurde vom DIN‑DVGW‑Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 119‑07‑15 AA "Desinfektionsverfahren" erarbeitet. Chlor und Hypochlorite (Chlorbleichlauge) gehören in Deutschland zu den gebräuchlichsten Mitteln zur Desinfektion von Trinkwasser. Das vorliegende Arbeitsblatt enthält die wichtigsten verfahrenstechnischen Regeln, die bei einer Chlorung zu beachten sind.Allgemeine Voraussetzungen und Anforderungen an die Desinfektion von Wasser sind in DVGW‑Arbeitsblatt W 290 beschrieben. Für Chlor‑ und Hypochloritdosieranlagen gelten zusätzlich DIN 19606, DIN 19693 und DVGW‑Arbeitsblatt W 623.Bei der Desinfektion von Wasserversorgungsanlagen ist DVGW‑Arbeitsblatt W 291 zu beachten.
Das Arbeitsblatt W 290 beschreibt die Voraussetzungen und Anforderungen, unter denen es möglich ist, mithilfe der Desinfektion ein hygienisch‑mikrobiell einwandfreies Trinkwasser bereitzustellen.Die Anwendungs‑ und Einsatzbereiche der in Frage kommenden Desinfektionsverfahren werden beschrieben und die Grundsätze für Betrieb und Überwachung dargestellt.Zusätzlich zu beachten sind die DVGW‑Arbeitsblätter zu Chlor, Chlordioxid und Ozon, zu den Dosieranlagen für Desinfektionsmittel, zu UV‑Desinfektionsanlagen, zur Ermittlung, Verminderung oder Vermeidung der Trihalogenmethanbildung bei der Wasseraufbereitung und Trinkwasserverteilung, sowie zu hygienisch‑mikrobielle Auffälligkeiten in Trinkwasser‑Installationen.Dieses Arbeitsblatt gilt für die Desinfektion von Wasser im Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung. Der Schwerpunkt des Blattes liegt auf der Desinfektion im Wasserwerk. Ebenfalls behandelt wird die Desinfektion von Trinkwasser im Bereich der Trinkwasserverteilung sowie in der Trinkwasser‑Installation.Das Arbeitsblatt gilt nicht für die Anlagendesinfektion im Bereich der Wasserversorgung. Hierzu wird auf die DVGW‑Arbeitsblätter W 291 und W 557 verwiesen.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 (2004) ist die
zentrale technische Regel zur Vermeidung und
Behandlung von Legionellenkontaminationen in
Trinkwasser-Installationen.
Das erstmals im Jahr 1993 erschienene
DVGW-Arbeitsblatt W 551 hat seinen gleichbleibend
hohen Stellenwert unter dem Aspekt der Vermeidung
von Legionellenkontaminationen beibehalten. An
seinen wesentlichen
Anforderungen hat sich seitdem nichts geändert.
Einer der wesentlichen Gründe für die hohe
Wertschätzung war und ist, dass dieses
Arbeitsblatt von einem breiten interdisziplinären
Fachgremium erstellt wurde. Dabei sind sowohl die
gesundheitlichen als auch die volks- und
betriebswirtschaftlichen
Aspekte berücksichtigt worden.
Ein Arbeitsblatt wird regelmäßig überprüft und bei
Bedarf aktualisiert. Aufgrund dieser regelmäßigen
Überprüfungen gab es bisher keinen Bedarf zur
Änderung. Zuletzt wurde die Fassung aus dem Jahre
2004 im Jahr 2015 bestätigt.
In der Trinkwasserverordnung wurden mittlerweile
ein technischer Maßnahmenwert für Legionellen und
Pflichten bei Überschreitung des technischen
Maßnahmenwertes für Legionellen inklusive der
Verpflichtung,
eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, eingeführt.
Diese Änderungen haben zur Erarbeitung von
begleitenden Dokumenten und neuen technischen
Regeln geführt. Zu nennen sind hier insbesondere
die
DVGW-Wasserinformation Nr. 74 „Hinweise zur
Durchführung von Probennahmen aus der
Trinkwasser-Installation für die Untersuchung auf
Legionellen“ und die TWIN Nr. 06 „Durchführung der
Probennahme
zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen
(ergänzende systemische Untersuchung von
Trinkwasser-Installationen)“. Daraus resultierte
dann die UBA-Empfehlung „Systemische
Untersuchungen von
Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach
Trinkwasserverordnung“. Weiterhin sind die TWIN
Nr. 05 „Desinfektion von
Trinkwasser-Installationen zur Beseitigung
mikrobieller Kontaminationen“ sowie die beiden
DVGW-Arbeitsblätter W 556 und W 557 zu
nennen.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 556 beschreibt die
Methodik und Maßnahmen bei hygienisch-mikrobiellen
Auffälligkeiten in Trinkwasser-Installationen und
das Vorgehen zu deren Behebung.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 557 beschreibt das
Vorgehen bei Reinigung und Desinfektion in
Trinkwasser-Installationen (Anlagenreinigung und
Anlagendesinfektion). Bei den Punkten, bei denen
eine weitergehende
Änderung des DVGW W 551 diskutiert wird, fehlen
zurzeit verifizierte Daten, die eine Änderung der
bisherigen Regelungen rechtfertigen. Zu diesen
Punkten zählt zum Beispiel eine mögliche Absenkung
von
Temperaturen im Trinkwassererwärmer bzw. im
Zirkulationssystem.
Neue Anforderungen (z. B. Energieeffizienz) sowie
neu erkannte Problembereiche (wie z. B.
Trinkwasser (kalt)) führten zu neuen
interdisziplinären Forschungsvorhaben. Deren
Ergebnisse werden bei einer zukünftigen
Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes W 551
berücksichtigt.
In dieser DVGW-Information finden sich
Informationen, die einige Vorgaben und
Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 551
klarstellen.
Das Ziel der vorliegenden Wasserinformation besteht darin, die wesentlichen Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen in Bezug auf die Probennahme von Trinkwasser aus der Trinkwasser‑ Installation für die Untersuchungen auf Legionellen zusammenfassend darzustellen und somit eine zielgerichtete Vorgehensweise in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung zu ermöglichen.Nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001) kommt der Qualitätsüberwachung des Trinkwassers am Zapfhahn des Verbrauchers ein großer Stellenwert zu. So ist in § 5 Absatz 1 der TrinkwV 2001 festgelegt, dass in Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. In Ergänzung zur DVGW‑Information Wasser Nr. 74 gibt die TWIN Nr. 06 Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchungen von Trinkwasser‑Installationen) detaillierte Empfehlungen zur Probennahme selbst.
Im Juni 2005 wurde das DVGW‑Arbeitsblatt W 213‑5 "Filtrationsverfahren zur Partikelentfernung - Teil 5: Membranfiltration" veröffentlicht, das vom Projektkreis "Partikelentfernung" im Technischen Komitee "Wasseraufbereitungsverfahren" erarbeitet wurde. Die Erfahrungen aus der Praxis, vor allem die Informationsveranstaltungen mit den Betreibern von Membrananlagen, haben gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen noch ein weitergehender Erklärungsbedarf besteht, insbesondere auch für die Spülung, Reinigung und Desinfektion von Membrananlagen.Der Projektkreis "Membran‑ und Feinfiltration" wurde beauftragt, die Erfahrungen in einem Leitfaden zusammenzufassen. Die Ausführungen gelten für großtechnisch eingesetzte Anlagen zur Erzeugung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, nicht behandelt werden Spezialfälle und Anlagen, bei denen die Membranen extern gereinigt werden (COP‑Anlagen; cleaning outof place).
Legionellen können sich in erwärmtem Wasser bei
Temperaturen zwischen 30 °C und 45 °C stark
vermehren und dadurch ein Gesundheitsrisiko
verursachen, wenn sie in kleinen lungengängigen
Tröpfchen (Aerosol) mit der Luft eingeatmet
werden, z. B. beim Duschen. Verstärkt wird das
Legionellenproblem durch die Tatsache, dass die
Legionellen die Eigenschaft besitzen, sich z. B.
in Amöben massiv zu vermehren. In dem Arbeitsblatt werden die notwendigen
technischen Maßnahmen und sonstigen
Schutzvorkehrungen beschrieben, um ein
Gesundheitsrisiko durch Legionellen im Wasser aus
der Trinkwasser-Installation zu vermeiden.
Krankheitserreger können auf
unterschiedlichen Wegen übertragen werden. Einer
der Übertragungswege ist das Wasser. Zu dieser
Gruppe zählen auch die Legionellen. Sie
verursachen in der Regel Symptome ähnlich einer
Lungenentzündung. Legionellen können sich in
erwärmtem Wasser bei Temperaturen zwischen 30 °C
und 45 °C stark vermehren und dadurch ein
Gesundheitsrisiko verursachen, wenn sie in kleinen
lungengängigen Tröpfchen (Aerosol) mit der Luft
eingeatmet werden, z. B. beim Duschen. Verstärkt
wird das Legionellenproblem durch die Tatsache,
dass die Legionellen die Eigenschaft besitzen,
sich z. B. in Amöben massiv zu vermehren. In diesem Arbeitsblatt werden die Maßnahmen
beschrieben, die notwendig sind, um eine
massenhafte Vermehrung der Legionellen in
Warmwassersystemen der Trinkwasser-Installation zu
verhindern oder bei den Systemen, bei denen es
bereits zu einer Vermehrung gekommen ist, diese
wieder zu beseitigen. In dem Arbeitsblatt sind die
Anforderungen zusammengefasst, die zuvor bereits
in den beiden Arbeitsblättern W 551 und W 552 von
1993 bzw. 1996 festgelegt worden sind. Die
Anforderungen sind an die neuesten Kenntnisse auf
dem Gebiet der Bekämpfung der Legionellen in
Warmwassersystemen angepasst.
Funktionale Cookies sind für die Funktionalität des Webshops unbedingt erforderlich. Diese Cookies ordnen Ihrem Browser eine eindeutige zufällige ID zu damit Ihr ungehindertes Einkaufserlebnis über mehrere Seitenaufrufe hinweg gewährleistet werden kann.
Session:
Das Session Cookie speichert Ihre Einkaufsdaten über mehrere Seitenaufrufe hinweg und ist somit unerlässlich für Ihr persönliches Einkaufserlebnis.
PayPal-Zahlungen
Google-Pay-Zahlungen
Mollie Payment:
Dieses Cookie wird verwendet, um alle Ereignisse zu gruppieren, die von einer einzelnen Benutzersitzung auf mehreren Checkout-Seiten generiert wurden.
Cache Behandlung:
Das Cookie wird eingesetzt um den Cache für unterschiedliche Szenarien und Seitenbenutzer zu differenzieren.
Wallee-Zahlungen
Aktivierte Cookies:
Speichert welche Cookies bereits vom Benutzer zum ersten Mal akzeptiert wurden.
Zeitzone:
Das Cookie wird verwendet um dem System die aktuelle Zeitzone des Benutzers zur Verfügung zu stellen.
Google Tag Manager Debug Modus:
Ermöglicht es den Google Tag Manager im Debug Modus auszuführen.
Cookie Einstellungen:
Das Cookie wird verwendet um die Cookie Einstellungen des Seitenbenutzers über mehrere Browsersitzungen zu speichern.
CAPTCHA-Integration
CSRF-Token:
Das CSRF-Token Cookie trägt zu Ihrer Sicherheit bei. Es verstärkt die Absicherung bei Formularen gegen unerwünschte Hackangriffe.
Herkunftsinformationen:
Das Cookie speichert die Herkunftsseite und die zuerst besuchte Seite des Benutzers für eine weitere Verwendung.
Marketing Cookies dienen dazu Werbeanzeigen auf der Webseite zielgerichtet und individuell über mehrere Seitenaufrufe und Browsersitzungen zu schalten.
Bing Ads:
Wird verwendet, um Besucher auf der Website zu identifizieren und deren Verhalten zu verfolgen, um die Effektivität der Werbung zu messen und zu verbessern.
Google Conversion Tracking:
Das Google Conversion Tracking Cookie wird genutzt um Conversions auf der Webseite effektiv zu erfassen. Diese Informationen werden vom Seitenbetreiber genutzt um Google AdWords Kampagnen gezielt einzusetzen.
Google AdSense:
Das Cookie wird von Google AdSense für Förderung der Werbungseffizienz auf der Webseite verwendet.
Tracking Cookies helfen dem Shopbetreiber Informationen über das Verhalten von Nutzern auf ihrer Webseite zu sammeln und auszuwerten.
Bing Ads:
Das Bing Ads Tracking Cookie wird verwendet um Informationen über die Aktivität von Besuchern auf der Website zu erstellen und für Werbeanzeigen zu nutzen.
Google Analytics:
Google Analytics wird zur Datenverkehrsanalyse der Webseite eingesetzt. Dabei können Statistiken über Webseitenaktivitäten erstellt und ausgelesen werden.
Matomo:
Das Cookie wird genutzt um Webseitenaktivitäten zu verfolgen. Die gesammelten Informationen werden zur Seitenanalyse und zur Erstellung von Statistiken verwendet.
Erlaubt es Google, personenbezogene Daten für Online-Werbung und Marketing zu sammeln.
Google Werbung und Marketing
Für Statistiken und Shop-Performance-Metriken genutzte Cookies.
Google Tagmanager
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Funktionalität bieten zu können... Mehr Informationen.