DVGW-Regelwerk


DVGW-Regelwerk

Das DVGW-Regelwerk ist Pflichtlektüre für jedes Gas- und Wasserversorgungsunternehmen, für Berater, Ingenieure, Installateure, Gesundheitsämter und alle, die sich professionell mit dem Thema Gas oder Wasser befassen.

Neuerscheinungen

W 610 Arbeitsblatt 09/2023 -PDF-Datei-
Dieses Arbeitsblatt W 610 gilt für Planung, Bau und Betrieb von Pumpensystemen in der Trinkwasserversorgung. Darunter fallen Anlagen, die dem Fördern von Roh-, Trink- und Betriebswasser dienen. Pumpensysteme stellen betriebliche Einheiten dar, die aus verschiedenen Komponenten (wie z. B. Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen, Druckbehälter) bestehen. Aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen ist eine sorgfältige Abstimmung zwischen den Eigenschaften der Pumpen und den Bedingungen der saug- und druckseitig angeschlossenen hydraulischen Einrichtungen erforderlich. Hierzu gibt das Arbeitsblatt sowohl dem Planer als auch dem Betreiber entsprechende praxisbezogene Hinweise.
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C 491 Arbeitsblatt 09/2023 -PDF-Datei-
Das DVGW-Arbeitsblatt C 491 gilt für Onshore-Anlagen in leitungsgebundenen CO2-Transportsystemen nach dem DVGW-Arbeitsblatt C 463, die für bzw. mit Fluiden des DVGW-Arbeitsblattes C 260 geplant, errichtet und betrieben werden. C 491 ergänzt das DVGW-C-Regelwerk mit anlagenspezifischen Anforderungen. Dieses Dokument setzt sicherheitstechnische Anforderungen für die Planung, Auslegung, Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die den CO2-Strom in der gasförmigen, flüssigen sowie in der dichten Phase regeln, steuern, messen, verdichten, pumpen, mischen, trennen bzw. absperren und entspannen. DVGW C 491 Arbeitsblatt 7 Für CO2-Anlagen außerhalb des Anwendungsbereichs kann es sinngemäß angewandt werden.
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W 1100-2 Merkblatt 09/2023 -PDF-Datei-
Dieses Merkblatt W 1100-2 gilt für die Anwendung von einheitlich definierten Hauptkennzahlen im Rahmen von Benchmarking-Projekten und Kennzahlenvergleichen in der Wasserversorgung gemäß DIN ISO 24523. Das vorliegende, überarbeitete Hauptkennzahlensystem wurde in vielen Definitionen und Berechnungsvorschriften präzisiert, ausgewählte Kennzahlen wurden gestrichen, ergänzt oder in der Struktur der Haupt- und Branchenkennzahlen neu zugeordnet. Neue Aspekte, wie beispielsweise durch den Klimawandel bedingte Einflüsse auf die Versorgungssicherheit oder Themen der IT-Sicherheit, wurden integriert. Die Hauptkennzahlen berücksichtigen die Definitionen aus relevanten Gesetzen und Verordnungen und dem zugrunde liegenden Regelwerk (Normen, fachlichen Standards etc.). Die Verknüpfung zum IWA-Kennzahlensystem als gemeinsame Ausgangsbasis wurde beibehalten (ein-schließlich der dort verwendeten Nomenklatur). Die einheitliche Definition von Hauptkennzahlen hat folgende Vorteile: Die Erhebungssystematik von Kennzahlen ist unabhängig vom jeweiligen Anbieter und Projekt. Definitions-Unterschiede, Mehrarbeit und Irrtümer werden minimiert. Für Unternehmen ergeben sich einfache, anbieter- und projektübergreifende Vergleichsmöglichkeiten. Eine zielgerichtete und umfassende Informations- und Kommunikationsmöglichkeit über die Leistungsfähigkeit der Branche ist auf der Basis dieser Kennzahlen möglich. Der interessierten Öffentlichkeit und staatlichen Stellen kann mit Hilfe von Kennzahlenvergleichen und Benchmarking-Projekten transparenter und übersichtlicher berichtet werden. Eine Kennzahlendiskussionen im internationalen Kontext (ISO, CEN, Europäische Kommission, IWA) kann mit einer klaren und einheitlichen deutschen Position geführt werden. Das vorliegende Merkblatt bietet eine abgestimmte und aktualisierte Grundlage für die Anwendung von Kennzahlen.
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DVGW-Information Gas Nr. 32 09/2023 -PDF-Datei-
Die Handlungsempfehlung dieser DVGW-Information Gas Nr. 32 beschreibt technische Anforderungen für die Verwendung von Gaszählern und Mengenumwertern bei der Mengenbestimmung von reinem Wasserstoff in Gasleitungen mit DN ≥ 50. Abgesehen von Balgengaszählern gibt es derzeit auf dem Markt keine Volumenmessgeräte mit einer Baumusterprüfbescheinigung für die Messung von reinem Wasserstoff. Außerdem existieren nur wenige Prüfmöglichkeiten, die eine Kalibrierung mit Wasserstoff erlauben. Die ersten Wasserstoffmessanlagen werden aber bereits geplant. Mit dieser Handlungsempfehlung wird der aktuell beste Stand der Technik für die Wasserstoffmessung dargestellt, um zu zeigen, wie die ersten Anlagen für Abrechnungsmessungen geplant und gebaut werden können. Ziel dieser Handlungsempfehlung ist es, eine Übergangsregelung für Wasserstoffmessanlagen anzubieten, bis Baumusterprüfbescheinigungen für die unten genannten Messgeräte für Wasserstoff vorliegen. Es ist vorgesehen, dass die Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt als Bestandteil einer Technischen Regel (TR-G) der PTB oder eines DVGW-Arbeitsblattes übernommen werden. Im DVGW Arbeitsblatt G 260 wird technisch reiner Wasserstoff (H2) in Gasleitungen der Gasversorgung mit einer Reinheit xH2 ≥ 98 mol-% oder mit einer Reinheit von xH2 ≥ 99,97 mol-% spezifiziert. Diese Reinheitsanforderungen gelten auch an den Einspeisestellen in Wasserstoffnetze bzw. bei der Zumischung in die Erdgasnetze. Die erreichbare Reinheit hängt von der Erzeugungsmethode und dem Aufwand bei der Aufbereitung des Wasserstoffs ab. Die Reinheit an den Ausspeisestellen wird aber bei der Umstellung von Netzen durch Reste der vorherigen Nutzung beeinflusst. Bei der Planung und Errichtung von Gasmessstationen ist zu beachten, dass Verunreinigungen dazu führen, dass die K-Zahl und insbesondere die Dichte andere Werte haben als reiner Wasserstoff. Die Technischen Richtlinien G 19 (PTB) gestatten die Verwendung des Brennwertes von reinem Wasser-stoff für Abrechnungszwecke, wenn xH2 ≥ 99,9 mol-% gilt. Zur Überwachung dieser Reinheitsanforderung wurde eine PTB TR-G erarbeitet (diese PTB TR-G ist noch nicht veröffentlicht), die unter anderem eine Schallgeschwindigkeitsmessung zur Kontrolle der Reinheitsanforderung gestattet. Für eichrechtskonforme Wasserstoffmessungen sind derzeit (September 2023) nur Wirkdruckgaszähler und bei ausreichend hohem Druck Coriolisgaszähler verwendbar. Eine Berechnung des gelieferten Volumens im Normzustand und der Energie erfordert aber eine sehr hohe Reinheit (xH2 ≥ 99,97 mol-%) oder die Messung der Gasbeschaffenheit. Für die Messung der Gasbeschaffenheit gibt es derzeit keine Geräte mit einer Baumusterprüfbescheinigung.
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