Der vorliegende Teil 2 der ISO 4064/OIML R 49 legt die Einzelheiten des Prüfprogramms, Grundsätze, Ausrüstung und Verfahren fest, die für die Baumusterprüfung und die Ersteichung einer Zählerart zum Einsatz kommen. Die Bestimmungen des vorliegenden Teils der ISO4064/OIML R 49 gelten ebenfalls für Zusatzeinrichtung, sofern diese aufgrund nationaler Regelungen erforderlich sind.
Die Bestimmungen enthalten Anforderungen an die Prüfung des vollständigen Wasserzählers sowie an die Prüfung des Messwertgebers (einschließlich Durchfluss‑ und Volumensensor) und des Rechners (einschließlich Anzeigeeinrichtung) von Wasserzählern als eigenständige Einheiten.