DVGW-Information Gas Nr. 32 09/2023

Handlungsempfehlung für die Verwendung von Gaszählern und Mengenumwertern für die Mengenbestimmung von reinem Wasserstoff in Gasleitungen DN kleiner gleich 50

48,47 €*
Produktart
  • DGVW
  • 11 Seiten
  • 1. Auflage 2023
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  • 312421
ST

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Die Handlungsempfehlung dieser DVGW-Information Gas Nr. 32 beschreibt technische Anforderungen für die Verwendung von Gaszählern und Mengenumwertern bei der Mengenbestimmung von reinem Wasserstoff in Gasleitungen mit DN ≥ 50.

Abgesehen von Balgengaszählern gibt es derzeit auf dem Markt keine Volumenmessgeräte mit einer Baumusterprüfbescheinigung für die Messung von reinem Wasserstoff. Außerdem existieren nur wenige Prüfmöglichkeiten, die eine Kalibrierung mit Wasserstoff erlauben. Die ersten Wasserstoffmessanlagen werden aber bereits geplant. Mit dieser Handlungsempfehlung wird der aktuell beste Stand der Technik für die Wasserstoffmessung dargestellt, um zu zeigen, wie die ersten Anlagen für Abrechnungsmessungen geplant und gebaut werden können. Ziel dieser Handlungsempfehlung ist es, eine Übergangsregelung für Wasserstoffmessanlagen anzubieten, bis Baumusterprüfbescheinigungen für die unten genannten Messgeräte für Wasserstoff vorliegen. Es ist vorgesehen, dass die Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt als Bestandteil einer Technischen Regel (TR-G) der PTB oder eines DVGW-Arbeitsblattes übernommen werden.

Im DVGW Arbeitsblatt G 260 wird technisch reiner Wasserstoff (H2) in Gasleitungen der Gasversorgung mit einer Reinheit xH2 ≥ 98 mol-% oder mit einer Reinheit von xH2 ≥ 99,97 mol-% spezifiziert. Diese Reinheitsanforderungen gelten auch an den Einspeisestellen in Wasserstoffnetze bzw. bei der Zumischung in die Erdgasnetze. Die erreichbare Reinheit hängt von der Erzeugungsmethode und dem Aufwand bei der Aufbereitung des Wasserstoffs ab. Die Reinheit an den Ausspeisestellen wird aber bei der Umstellung von Netzen durch Reste der vorherigen Nutzung beeinflusst. Bei der Planung und Errichtung von Gasmessstationen ist zu beachten, dass Verunreinigungen dazu führen, dass die K-Zahl und insbesondere die Dichte andere Werte haben als reiner Wasserstoff. Die Technischen Richtlinien G 19 (PTB) gestatten die Verwendung des Brennwertes von reinem Wasser-stoff für Abrechnungszwecke, wenn xH2 ≥ 99,9 mol-% gilt. Zur Überwachung dieser Reinheitsanforderung wurde eine PTB TR-G erarbeitet (diese PTB TR-G ist noch nicht veröffentlicht), die unter anderem eine Schallgeschwindigkeitsmessung zur Kontrolle der Reinheitsanforderung gestattet. Für eichrechtskonforme Wasserstoffmessungen sind derzeit (September 2023) nur Wirkdruckgaszähler und bei ausreichend hohem Druck Coriolisgaszähler verwendbar. Eine Berechnung des gelieferten Volumens im Normzustand und der Energie erfordert aber eine sehr hohe Reinheit (xH2 ≥ 99,97 mol-%) oder die Messung der Gasbeschaffenheit. Für die Messung der Gasbeschaffenheit gibt es derzeit keine Geräte mit einer Baumusterprüfbescheinigung.

Vorwort Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Aufbau von Messanlagen

2.1 Grundsätzliches

2.2 Verwendung von Drehkolbengaszählern (DKZ)

2.3 Turbinenradgaszähler (TRZ) und Ultraschallgaszähler (USZ) ab DN100

2.4 Messblende

2.5 Coriolisgaszähler

2.6 Mengenumwerter

2.7 Gasbeschaffenheitsmessung

2.8 Vorgaben für die Auslegung und die Verwendung der Dauerreihenschaltung:

3 Nachweis der eichrechtlichen Konformität

Literaturhinweise

Anhang A – Einfluss der Wasserstoffreinheit auf die Normvolumenumwertung