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G 465-4 Merkblatt 05/2019

Gerätetechnik für die Überprüfung von Gasleitungen und Gasanlagen ++ PDF-Datei ++

41,32 €

Mitgliederpreis: 31,00 €

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Hrsg./Verlag
DVGW
Format
16 Seiten
Ausgabe
4. Auflage 2019
Artikel-Nr.
510546
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

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Artikel-Nr. 510546


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Dieses DVGW‑Merkblatt G 465‑4 betrifft mobile Gerätetechnik für Gase, die den DVGW‑Arbeitsblättern G 260 ‑ ausgenommen Flüssiggase in der Flüssigphase ‑ bzw. G 262 entsprechen,
  • zur Feststellung von Leckstellen und Undichtheiten an Leitungen und Anlagen der Gaserzeugung, des Gastransports, der Gasverteilung, der Gasinstallation sowie an kundeneigenen Anlagen und Gasanlagen im Bereich industrieller Verwendung
  • zur Einschätzung der Explosionsgefahr in Arbeitsräumen sowie
  • zur Bestimmung spezieller Gaskomponenten.

Ortsfeste Gaswarneinrichtungen sind im DVGW‑Arbeitsblatt G 110 beschrieben.

Für die Überprüfung von Anlagen und Gasleitungen, die nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gasdienen, oder für Gase, die nicht den Bestimmungen des DVGW G 260 (A) bzw. DVGW G 262 (A) entsprechen, kann diese Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.

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Regelwerksart: DVGW-Merkblatt
Dieses DVGW‑Merkblatt G 465‑4 betrifft mobile Gerätetechnik für Gase, die den DVGW‑Arbeitsblättern G 260 ‑ ausgenommen Flüssiggase in der Flüssigphase ‑ bzw. G 262 entsprechen,
  • zur Feststellung von Leckstellen und Undichtheiten an Leitungen und Anlagen der Gaserzeugung, des Gastransports, der Gasverteilung, der Gasinstallation sowie an kundeneigenen Anlagen und Gasanlagen im Bereich industrieller Verwendung
  • zur Einschätzung der Explosionsgefahr in Arbeitsräumen sowie
  • zur Bestimmung spezieller Gaskomponenten.

Ortsfeste Gaswarneinrichtungen sind im DVGW‑Arbeitsblatt G 110 beschrieben.

Für die Überprüfung von Anlagen und Gasleitungen, die nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gasdienen, oder für Gase, die nicht den Bestimmungen des DVGW G 260 (A) bzw. DVGW G 262 (A) entsprechen, kann diese Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.

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