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G 474 Merkblatt 12/2021

Maßnahmen für den sicheren Betrieb von Gasleitungen in Einflussbereichen bergbaulicher Tätigkeiten ++ PDF-Datei ++

77,04 €

Mitgliederpreis: 57,78 €

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Hrsg./Verlag
DVGW
Format
22 Seiten
Ausgabe
4. Auflage 2021
Artikel-Nr.
511243
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

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Artikel-Nr. 511243


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Dieses DVGW‑Merkblatt G 474 richtet sich an Leitungsbetreiber, die in den Einflussbereichen bergbaulicher Tätigkeiten Leitungen für die Versorgung der Allgemeinheit mit Gas betreiben oder errichten wollen und an Leitungsbetreiber, in deren Versorgungsgebiet bergbauliche Tätigkeiten neu hinzutreten, aktiv sind oder beendet wurden. Es enthält Ausarbeitungen über Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen bei Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Gasleitungen (Gastransportleitungen, Gasversorgungs‑ und Netzanschlussleitungen) sowie Beschreibungen für deren technische Sicherung und Überwachung unter den besonderen Bedingungen von Ein‑ und Auswirkungen durch die bergbaulichen Tätigkeiten.

Dieses Merkblatt G 474 gilt für Leitungen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas, in denen Gase nach DVGW G 260 (A) ausgenommen Flüssiggase in der flüssigen Phase  fortgeleitet werden.

Diese Gasleitungen können in den Einflussbereichen bergbaulicher Tätigkeiten liegen, gelegen haben bzw. zukünftig liegen, unabhängig von Nennweiten, Druckstufen und Materialien. Sie können dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) allein oder zusätzlich der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasH‑DrLtgV) unterliegen. Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung haben nach dem DVGW‑Regelwerk unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) zu erfolgen.

Auf Leitungen, die nicht der Fortleitung von Gasen nach DVGW‑Arbeitsblatt G 260 dienen, kann dieses Merkblatt unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der anderen Medien und daher ggf. anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.

Weitere Anwendungen könnten sich ergeben für sonstige Tiefbautätigkeiten (z. B. Tunnelvortrieb) und im Bereich setzungsgefährdeter Untergründe (z. B. Auffüllungen, Auenböden, rutschgefährdete Böden) bzw. sonstiger Hohlraumbauten (z. B. Bunker).

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

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53123 Bonn

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Regelwerksart: DVGW-Merkblatt

Dieses DVGW‑Merkblatt G 474 richtet sich an Leitungsbetreiber, die in den Einflussbereichen bergbaulicher Tätigkeiten Leitungen für die Versorgung der Allgemeinheit mit Gas betreiben oder errichten wollen und an Leitungsbetreiber, in deren Versorgungsgebiet bergbauliche Tätigkeiten neu hinzutreten, aktiv sind oder beendet wurden. Es enthält Ausarbeitungen über Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen bei Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Gasleitungen (Gastransportleitungen, Gasversorgungs‑ und Netzanschlussleitungen) sowie Beschreibungen für deren technische Sicherung und Überwachung unter den besonderen Bedingungen von Ein‑ und Auswirkungen durch die bergbaulichen Tätigkeiten.

Dieses Merkblatt G 474 gilt für Leitungen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas, in denen Gase nach DVGW G 260 (A) ausgenommen Flüssiggase in der flüssigen Phase  fortgeleitet werden.

Diese Gasleitungen können in den Einflussbereichen bergbaulicher Tätigkeiten liegen, gelegen haben bzw. zukünftig liegen, unabhängig von Nennweiten, Druckstufen und Materialien. Sie können dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) allein oder zusätzlich der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasH‑DrLtgV) unterliegen. Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung haben nach dem DVGW‑Regelwerk unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) zu erfolgen.

Auf Leitungen, die nicht der Fortleitung von Gasen nach DVGW‑Arbeitsblatt G 260 dienen, kann dieses Merkblatt unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der anderen Medien und daher ggf. anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.

Weitere Anwendungen könnten sich ergeben für sonstige Tiefbautätigkeiten (z. B. Tunnelvortrieb) und im Bereich setzungsgefährdeter Untergründe (z. B. Auffüllungen, Auenböden, rutschgefährdete Böden) bzw. sonstiger Hohlraumbauten (z. B. Bunker).

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