DVGW-Arbeitsblatt G 493-1 dient als Grundlage für die Zertifizierung und Vergabe des DVGW-Zertifizierungszeichens für Fachunternehmen,
die Gasanlagen im Sinne dieses Arbeitsblattes planen, fertigen und betriebsbereit errichten.
Die Qualifikationskriterien für die Unternehmen sind in diesem Arbeitsblatt beschrieben. Die Aufgabengebiete, über die die jeweiligen Fachleute umfangreiche
Kenntnisse nachweisen müssen, werden ausführlicher beschrieben. Durch die Erweiterung des DVGW-Regelwerks auf Wasserstoff und wasserstoffhaltige Gase
entstehen neue Anforderungen an die Qualifikation der Fachleute, die in dieses Arbeitsblattes aufgenommen wurden.
Nur Unternehmen, die den Anforderungen dieses DVGW-Arbeitsblattes G 493-1 genügen, können zertifiziert werden.
Weiterhin wurde den konkretisierten Anforderungen im Bereich der Explosionssicherheit Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang wird auch auf
vor der Inbetriebnahme der Gasanlage erforderliche Prüfungen im Zuständigkeitsbereich des Betreibers hingewiesen (zur Prüfung befähigte Person).
Um auch Unternehmen, die sich mit der Elektrotechnik und/oder Elektro- und Automatisierungstechnik von Gasanlagen befassen,
die Möglichkeit zur Zertifizierung zu eröffnen, wurde die Gruppe 4 „Elektro- und Automatisierungstechnik“ neu in das Arbeitsblatt G 493-1 aufgenommen.
Da die Herstellung von Gasanlagen – im Gegensatz zu Produkten – nicht in den Geltungsbereich europäischer Richtlinien fällt, erfolgt die Vorgabe der entsprechenden
Qualifikationsanforderungen in Deutschland über das DVGW-Regelwerk.Im Übrigen gilt weiterhin, dass zu den Voraussetzungen einer sicheren Gasversorgung die
technisch einwandfreie Planung und Herstellung von Gasanlagen gehört. Diese Anforderung kann erfüllt werden, wenn mit der Ausführung Firmen beauftragt werden,
die ein Zertifikat für den Gasanlagenbau nach diesem DVGW-Arbeitsblatt erhalten haben.