G 5620-1 Prüfgrundlage 04/2018
Blasensetzgeräte für maximale Betriebsdrücke bis 1 bar für die Gasverteilung
114,31 €
Mitgliederpreis: 85,74 €
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -
Josef-Wirmer-Straße 1–3
53123 Bonn
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
Artikel-Nr.
310257
Diese Prüfgrundlage gilt für Anforderungen und Prüfungen für Blasensetzgeräte, die bestimmt sind für das Sperren von Gasleitungen aus Stahl und Polyethylen mit vorübergehender Absperreinrichtung im Durchmesserbereich von DN 80/da 90 bis DN 400/da 450. Sie werden mit Gasen nach den DVGW‑Arbeitsblättern G 260 (jedoch nicht mit Flüssiggas in der Flüssigphase) und G 262 betrieben. Der Sperrdruck ist vom Innendurchmesser des zu sperrenden Rohres abhängig und beträgt max. 1 bar. Bei größeren Durchmessern bzw. weiteren Rohrwerkstoffen (z. B. Guss, PVC) findet diese Prüfgrundlage sinngemäß Anwendung. Diese Prüfgrundlage gilt für Geräte, bei denen die Achse der Absperrblase parallel zur Achse des zu sperrenden Rohres sitzt. Es gibt Einzelblasensetzgeräte, Doppelblasensetzgeräte und Zweifachblasensetzgeräte, siehe Anhang A. Die Konstruktion der Blasensetzgeräte stellt sicher, dass eine Abführung einer eventuell auftretenden elektrostatischen Aufladung erfolgt. Voraussetzung für die Anwendung der Prüfgrundlage (P) ist, dass die Absperrblasen nach der DVGW G 5621‑1 (P) ?Absperrblasen für Blasensetzgeräte bis 1 bar ? Teil 1: Dünnwandige, aufblasbare Gummiblase mit Gewebehülle ? Typ A? und DVGW G 5621‑2 (P) ?Absperrblasen für Blasensetzgeräte bis 1 bar ? Teil 2: Dickwandige, aufblasbare Blase mit Verstärkung ? Typ B? baumustergeprüft und zertifiziert sind. Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind aufeinander abgestimmt.
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -
Josef-Wirmer-Straße 1–3
53123 Bonn
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
| Ausgabe: | Gedruckte Ausgabe |
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| Regelwerksart: | DVGW-Prüfgrundlage |