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G 5621-2 Prüfgrundlage 04/2018

Absperrblasen für Blasensetzgeräte bis bar; Teil 2: Dickwandige, aufblasbare Blase mit Verstärkung; Typ B ++ PDF-Datei ++

77,04 €

Mitgliederpreis: 57,78 €

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Hrsg./Verlag
DVGW
Format
25 Seiten
Ausgabe
2. Auflage 2018
Artikel-Nr.
510256
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


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Artikel-Nr. 510256


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Diese Prüfgrundlage G 5621‑2 beschreibt die Anforderungen und Prüfungen für Absperrblasen nach 3.1 im Durchmesserbereich von DN 80/da 90 bis DN 400/da 450 und dem durchmesserabhängigen Sperrdruck bis maximal 1 bar. Diese Absperrblasen werden in Blasensetzgeräten nach der Vorläufigen Prüfgrundlage DVGW G 5620‑1 (P) zum Sperren von in Betrieb befindlichen Gasleitungen, welche mit Gasen nach den DVGW Arbeitsblättern G 260 und G 262 betrieben werden, eingesetzt. Bei größeren Durchmessern findet diese Prüfgrundlage sinngemäß Anwendung.

Die in dieser Prüfgrundlage genannten Absperrblasen werden an den Rohren geprüft, für deren Einsatz sie bestimmt sind (z. B. Stahlrohr nach DIN 2470‑1, Rohre aus Polyethylen nach DIN 8074 oder DIN EN 1555‑2, PE‑X‑Rohr nach DIN 16892 und DIN 16893). Dabei müssen jedoch nicht alle Rohrwerkstoffe in allen Durchmessern geprüft werden.

Voraussetzung für die Anwendung der Prüfgrundlage (P) ist, dass die Blasensetzgeräte der DVGW G 5620‑1 (P) Blasensetzgeräte für maximale Betriebsdrücke bis 1 bar für die Gasverteilung baumustergeprüft und zertifiziert sind. Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind aufeinander abgestimmt.

In der Anwendung kommen mindestens zwei gleichwertige Sperrsysteme für eine Sperrung zum Einsatz (Druck‑ und Dunstblase, sind konstruktionsbedingt gleich ausgeführt).

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Regelwerksart: DVGW-Prüfgrundlage
Diese Prüfgrundlage G 5621‑2 beschreibt die Anforderungen und Prüfungen für Absperrblasen nach 3.1 im Durchmesserbereich von DN 80/da 90 bis DN 400/da 450 und dem durchmesserabhängigen Sperrdruck bis maximal 1 bar. Diese Absperrblasen werden in Blasensetzgeräten nach der Vorläufigen Prüfgrundlage DVGW G 5620‑1 (P) zum Sperren von in Betrieb befindlichen Gasleitungen, welche mit Gasen nach den DVGW Arbeitsblättern G 260 und G 262 betrieben werden, eingesetzt. Bei größeren Durchmessern findet diese Prüfgrundlage sinngemäß Anwendung.

Die in dieser Prüfgrundlage genannten Absperrblasen werden an den Rohren geprüft, für deren Einsatz sie bestimmt sind (z. B. Stahlrohr nach DIN 2470‑1, Rohre aus Polyethylen nach DIN 8074 oder DIN EN 1555‑2, PE‑X‑Rohr nach DIN 16892 und DIN 16893). Dabei müssen jedoch nicht alle Rohrwerkstoffe in allen Durchmessern geprüft werden.

Voraussetzung für die Anwendung der Prüfgrundlage (P) ist, dass die Blasensetzgeräte der DVGW G 5620‑1 (P) Blasensetzgeräte für maximale Betriebsdrücke bis 1 bar für die Gasverteilung baumustergeprüft und zertifiziert sind. Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind aufeinander abgestimmt.

In der Anwendung kommen mindestens zwei gleichwertige Sperrsysteme für eine Sperrung zum Einsatz (Druck‑ und Dunstblase, sind konstruktionsbedingt gleich ausgeführt).

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Regelwerksart: DVGW-Prüfgrundlage