DVGW-Arbeitsblatt G 685-6 Entwurf regelt die Berechnung von
Kompressibilitätszahlen für Brenngase in der öffentlichen Gasversorgung.
Diese Technische Regel gilt im eichpflichtigen Verkehr für
Messlokationen, in denen Gase im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes G 260
gemessen werden und die mit Zustands-Mengenumwertern ausgerüstet sind.
Reale
Gase verhalten sich aufgrund ihrer zwischenmolekularen Wechselwirkungen
nicht wie ideale Gase. Um diesem Verhalten Rechnung zu tragen und das
Volumen im Normzustand aus dem gemessenen Volumen im Betriebszustand
errechnen zu können, wird die Kompressibilitätszahl benötigt. Somit ist
die Kompressibilitätszahl ein wesentlicher Bestandteil der
Energieermittlung. G 685-6 regelt hierzu die Berechnung, die Anwendung
und die Korrektur der Kompressibilitätszahl.
Das
weitverbreitete Berechnungsverfahren SGERG-88 ist zur Berechnung von
Wasserstoff-Erdgas-Gemischen nur bedingt geeignet. Deshalb wurde ein
neues K-Zahl-Verfahren aus dem Verfahren SGERG-88 abgeleitet. Es wird
mit SGERG-mod-H2 bezeichnet und führt bei Erdgas ohne
Wasserstoffzumischung zu identischen Ergebnissen. Die
SGERG-mod-H2-Zustandsgleichung ist für einen höheren Wasserstoffanteil
geeignet und führt zu besseren Ergebnissen für
Erdgas-Wasserstoff-Gemische.
Da die Gasflüsse im Erdgasnetz
aufgrund von wirtschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen
immer schwerer vorhersehbar sind und darüber hinaus mit der Einspeisung
von gasförmigem LNG aus Schiffstransporten zu rechnen ist, bereiten die
Sonderregelungen beim Einsatz von SGERG im Hochdrucknetz zunehmend
Schwierigkeiten.
Aus diesem Grund wird der Einsatz von
SGERG-88 (und genauso von SGERG-mod-H2) im Hochdruck-Erdgasnetz ab 26
bar nicht mehr als Stand der Technik angesehen. Die bisherigen
Regelungen zum Kohlenwasserstoffkriterium sind als Anhang E aber
weiterhin Bestandteil von DVGW G 685-6.