G 685-6 Entwurf Arbeitsblatt 01/2024

Gasabrechnung - Kompressibilitätszahl (K-Zahl)

79,28 €*
  • DVGW
  • 39 Seiten
  • 3. Auflage 2024
  • 1
  • 1
  • 512252
ST
Produktart

79,28 €*

DVGW-Arbeitsblatt G 685-6 Entwurf regelt die Berechnung von Kompressibilitätszahlen für Brenngase in der öffentlichen Gasversorgung. Diese Technische Regel gilt im eichpflichtigen Verkehr für Messlokationen, in denen Gase im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes G 260 gemessen werden und die mit Zustands-Mengenumwertern ausgerüstet sind.

Reale Gase verhalten sich aufgrund ihrer zwischenmolekularen Wechselwirkungen nicht wie ideale Gase. Um diesem Verhalten Rechnung zu tragen und das Volumen im Normzustand aus dem gemessenen Volumen im Betriebszustand errechnen zu können, wird die Kompressibilitätszahl benötigt. Somit ist die Kompressibilitätszahl ein wesentlicher Bestandteil der Energieermittlung. G 685-6 regelt hierzu die Berechnung, die Anwendung und die Korrektur der Kompressibilitätszahl.


Das weitverbreitete Berechnungsverfahren SGERG-88 ist zur Berechnung von Wasserstoff-Erdgas-Gemischen nur bedingt geeignet. Deshalb wurde ein neues K-Zahl-Verfahren aus dem Verfahren SGERG-88 abgeleitet. Es wird mit SGERG-mod-H2 bezeichnet und führt bei Erdgas ohne Wasserstoffzumischung zu identischen Ergebnissen. Die SGERG-mod-H2-Zustandsgleichung ist für einen höheren Wasserstoffanteil geeignet und führt zu besseren Ergebnissen für Erdgas-Wasserstoff-Gemische.

Da die Gasflüsse im Erdgasnetz aufgrund von wirtschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen immer schwerer vorhersehbar sind und darüber hinaus mit der Einspeisung von gasförmigem LNG aus Schiffstransporten zu rechnen ist, bereiten die Sonderregelungen beim Einsatz von SGERG im Hochdrucknetz zunehmend Schwierigkeiten.
Aus diesem Grund wird der Einsatz von SGERG-88 (und genauso von SGERG-mod-H2) im Hochdruck-Erdgasnetz ab 26 bar nicht mehr als Stand der Technik angesehen. Die bisherigen Regelungen zum Kohlenwasserstoffkriterium sind als Anhang E aber weiterhin Bestandteil von DVGW G 685-6.

Das könnte Sie auch interessieren:

G 685-1 Arbeitsblatt 08/2020 -PDF-Datei-
Messrichtigkeit und Messbeständigkeit sind nach dem Mess‑ und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs zu gewährleisten.Im geschäftlichen und amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse dürfen Messwerte nur dann angegeben oder verwendet werden, wenn sie mit einem eichrechtskonformen Messgerät bestimmt werden. Entsprechend ? 33 Abs.1 MessEG i. V. m. ? 25 Nummer 4 MessEV dürfen Werte für die Energie von Gas im geschäftlichen und amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse auch dann angegeben oder verwendet werden, wenn sie nicht direkt gemessen, sondern nach den anerkannten Regeln der Technik ermittelt werden und die dafür verwendeten Messwerte mit einem dem MessEG und der MessEV entsprechenden Messgerät ermittelt worden sind.Dieses Arbeitsblatt ist nach einem entsprechenden Beschluss des Regelermittlungsausschusses und der darauf folgenden Veröffentlichung der Fundstelle im Bundesanzeiger eine anerkannte Regel der Technik nach dem MessEG. Es wurde vom Technischen Komitee ?Gasmessung und Abrechnung? des DVGW unterMitwirkung der Eichbehörden der Bundesländer und der Physikalisch‑Technischen Bundesanstalt erarbeitet.
62,03 €*