Dieses Arbeitsblatt gilt für Druckrohre aus PE‑Xa (peroxidvernetztes Polyethylen) für erdverlegte Gas‑ und Trinkwasserleitungen zur Fortleitung von Gasen nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260 und von Trinkwasser nach DIN 2000 in der Gas‑ und Wasserverteilung gemäß DVGW‑Arbeitsblatt G 472bzw. W 400‑1. Trinkwasser: Es dürfen nur Rohre nach DIN 16893 verwendet werden: SDR 11 und SDR7,4. Gas: Es dürfen nur Rohre nach DIN 16893verwendet werden: SDR 11.
Diese Prüfgrundlage gilt für‑ PE‑Mehrschichtrohre mit Verstärkung, d. h. Rohre mit einer Innenschicht (Medienschicht) aus PE 100zum dichten Einschluss des Mediums (Gas bzw. Wasser), einer Mittelschicht aus mehreren Lagen durchgehender Verstärkungsbänder aus gestrecktem PE zur Erhöhung der Festigkeit (Verstärkungsschicht) und einer Außenschicht aus PE 100 zum Schutz der Verstärkungsschicht gegen übliche Witterungseinflüsse und Belastungen bei Transport, Handhabung und Einbau sowie zum Schweißen mit Heizwendelmuffen, wobei die drei Schichten stoffschlüssig miteinander verbunden sind, zugehörige Verbinder und Verbindungen auf Grundlage von DVGW GW 335‑A2 (A) bzw. DVGW GW335‑B2 (A) für Gasleitungen nach DVGW G 472 (A)bzw. Wasserleitungen nach DVGW W 400‑1 (A) und DVGW W 400‑2 (A). Für mechanische Verbinder und Werkstoffübergangsverbinder von PE auf Metall sowie im Hinblick auf sonstige Werkstoffe in zugehörigen PE‑Formstücken ist DVGW G 5600‑1 (P)bzw. DVGW GW 335‑B4 (P) sinngemäß zu berücksichtigen.
Diese Prüfgrundlage gilt für‑ PE‑Mehrschichtrohre mit Verstärkung, d. h. Rohre mit einer Innenschicht (Medienschicht) aus PE 100zum dichten Einschluss des Mediums (Gas bzw. Wasser), einer Mittelschicht aus mehreren Lagen durchgehender Verstärkungsbänder aus gestrecktem PE zur Erhöhung der Festigkeit (Verstärkungsschicht) und einer Außenschicht aus PE 100 zum Schutz der Verstärkungsschicht gegen übliche Witterungseinflüsse und Belastungen bei Transport, Handhabung und Einbau sowie zum Schweißen mit Heizwendelmuffen, wobei die drei Schichten stoffschlüssig miteinander verbunden sind, zugehörige Verbinder und Verbindungen auf Grundlage von DVGW GW 335‑A2 (A) bzw. DVGW GW335‑B2 (A) für Gasleitungen nach DVGW G 472 (A)bzw. Wasserleitungen nach DVGW W 400‑1 (A) und DVGW W 400‑2 (A). Für mechanische Verbinder und Werkstoffübergangsverbinder von PE auf Metall sowie im Hinblick auf sonstige Werkstoffe in zugehörigen PE‑Formstücken ist DVGW G 5600‑1 (P)bzw. DVGW GW 335‑B4 (P) sinngemäß zu berücksichtigen.
Dieses Beiblatt ergänzt DVGW GW 335‑B3 (P) im Hinblick auf Verbinder aus PE 100 bis zu einem Außendurchmesser von 225 mm, einschließlich Verbinder mit einem Anschweißende nach DIN EN12627. Die Abschnittseinteilung dieses Beiblatts entspricht der Abschnittseinteilung von DVGW GW335‑B3 (P), dessen parallele Lektüre für die Anwendung dieses Beiblatts vorausgesetzt wird.
Diese Prüfgrundlage gilt für metallene Formstücke mit mechanischen oder Steckmuffenverbindungen (auch Werkstoffübergangsverbinder) für Polyethylenrohre (SDR 11, SDR 17) gemäß DVGW GW335‑A2 (A), GW 335‑A3 (A) und DVGW VP 640 sowie PVC‑Rohre gemäß DVGW GW 335‑A1 (A) und DVGW VP 654(PVC‑O) für die Wasserverteilung nach DVGW W 400‑1(A) bis 16 bar und bis Außendurchmesser d ' 160mm.
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